Herr Dr. Robin Lynker, Bleichstraße 28, Lollar, hat durch schriftliche Erklärung sein Mandat im Ortsbeirat Lollar niedergelegt.
Die nächste zu berufene Bewerberin, Frau Petra Schubert, Blackenstraße 18, Lollar, hat gem. § 22 Abs. 6 KWG den Verzicht auf die Anwartschaft dieses Mandates erklärt.
Gemäß § 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) stelle ich daher fest, dass als nächste noch nicht berufene Bewerberin des Wahlvorschlages Bündnis 90/Die Grünen (GRÜNE) Frau Natascha Born-Kaiser, Alten-Busecker Weg 45, Lollar, in den Ortsbeirat Lollar nachrückt.
Gegen diese Feststellungen kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises Lollar binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Wahlleiter der Stadt Lollar, Holzmühler Weg 76, 35457 Lollar, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Lollar, den 08.12.2023