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Amtsblatt Lollar
Ausgabe 49/2025
Stadtnachrichten
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Änderung im Bereich der Geschwindigkeitsmessungen im verkehrsberuhigtem Bereich (StVO Zeichen 325.1)

Quelle: Staatsanzeiger für das Land Hessen ISSN 0724-7885

In einem verkehrsberuhigten Bereich müssen alle Fahrzeuge höchstens 10 km/h fahren.

Das gilt für Autos, LKW, Fahrräder, E-Scooter und andere Fahrzeuge.

Früher galt:

Wenn man bis 5 km/h zu schnell war, wurde das nicht bestraft.

Das hat sich jetzt geändert.

Seit dem 1. September 2025 gilt:

Auch wer weniger als 5 km/h zu schnell fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.

Ein verkehrsberuhigter Bereich soll besonders sicher sein, vor allem für Fußgänger und Kinder.

Das bedeutet:

Ab dem Verkehrszeichen 325.1 (Beginn des verkehrsberuhigten Bereichs)

muss man sofort 10 km/h oder langsamer fahren.

Wegen deren besonders schutzwürdigen Charakters ist bei einer Kontrolle der Geschwindigkeit kein Abstand zum anordnenden Zeichen (Zeichen 325.1/325.2 StVO) einzuhalten.

Regeln im verkehrsberuhigten Bereich

  1. Fußgänger dürfen überall auf der Straße laufen und spielen.
    Kinder dürfen mit Rollschuhen, Inlinern, Skateboards oder anderen Spielsachen spielen.
  2. Fahrzeuge müssen Schrittgeschwindigkeit fahren
    (das ist nicht mehr als 10 km/h).
  3. Fahrerinnen und Fahrer dürfen Fußgänger nicht gefährden oder behindern.
  4. Fußgänger sollen den Fahrverkehr nicht absichtlich aufhalten.
  5. Parken ist nur auf markierten Flächen erlaubt.
    Ausnahme: Kurz halten zum Ein- und Aussteigen oder Be- und Entladen ist erlaubt.
Der Bürgermeister als Straßenverkehrsbehörde
Jan-Erik Dort, Bürgermeister