Quelle: Staatsanzeiger für das Land Hessen ISSN 0724-7885
In einem verkehrsberuhigten Bereich müssen alle Fahrzeuge höchstens 10 km/h fahren.
Das gilt für Autos, LKW, Fahrräder, E-Scooter und andere Fahrzeuge.
Früher galt:
Wenn man bis 5 km/h zu schnell war, wurde das nicht bestraft.
Das hat sich jetzt geändert.
Seit dem 1. September 2025 gilt:
Auch wer weniger als 5 km/h zu schnell fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.
Ein verkehrsberuhigter Bereich soll besonders sicher sein, vor allem für Fußgänger und Kinder.
Das bedeutet:
Ab dem Verkehrszeichen 325.1 (Beginn des verkehrsberuhigten Bereichs)
muss man sofort 10 km/h oder langsamer fahren.
Wegen deren besonders schutzwürdigen Charakters ist bei einer Kontrolle der Geschwindigkeit kein Abstand zum anordnenden Zeichen (Zeichen 325.1/325.2 StVO) einzuhalten.
Regeln im verkehrsberuhigten Bereich