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Amtsblatt Lollar
Ausgabe 5/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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​​​​​​​Nachrücken in die Stadtverordnetenversammlung Lollar

Herr Dr. Robin Lynker hat durch Aufgabe seines Wohnsitzes in Lollar entsprechend § 33 Abs. 1 Nr. 2 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) sein Mandat in der Stadtverordnetenversammlung Lollar verloren.

Die nächste zu berufene Bewerberin, Frau Corina Kesselheim, Wißmarer Straße 12, 35457 Lollar, hat gem. § 22 Abs. 6 KWG den Verzicht auf die Anwartschaft dieses Mandates erklärt.

Gemäß § 34 KWG stelle ich daher fest, dass als nächste noch nicht berufene Bewerberin des Wahlvorschlages Bündnis 90/Die Grünen (GRÜNE) Frau Natascha Born-Kaiser, Alten-Busecker Weg 45, Lollar, in die Stadtverordnetenversammlung Lollar nachrückt.

Gegen diese Feststellungen kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises Lollar binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Wahlleiter der Stadt Lollar, Holzmühler Weg 76, 35457 Lollar, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

Lollar, den 02.02.2024

Florian Jäger
Besonderer Wahlleiter