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Amtsblatt Lollar
Ausgabe 50/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Bauleitplanung der Stadt Lollar, Stadtteil Lollar

Bebauungsplan „Solarpark Auf dem kleinen Sändchen“

sowie Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB sowie Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB

(1)

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lollar hat am 25.05.2022 gemäß § 2 Abs.1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Auf dem kleinen Sändchen“ und die Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich in der Gemarkung Lollar beschlossen.

(2)

Der Geltungsbereich umfasst den auf der beiliegenden Übersichtskarte abgegrenzten Bereich, Flurstücke: 13/1tlw., 14 - 24, 175tlw., 176 und 194 tlw. in der Flur 5 in der Gemarkung Lollar.

(3)

Planziel ist die Ausweisung eines Sondergebietes im Sinne § 11 Abs.2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) für Anlagen (Fotovoltaikanlagen), die der Nutzung von Sonnenenergie dienen. Auf Ebene des Flächennutzungsplanes werden entsprechend Sonderbauflächen (§ 1 Abs.1 Nr.4 BauNVO) dargestellt. Ziel der Planung ist die Errichtung eines Solarparks, um eine nachhaltige Energieversorgung aufzubauen, die primär die angrenzende Kläranlage des Zweckverbandes Staufenberg-Lollar versorgen soll. Darüber hinaus können angrenzende Gebiete versorgt oder die Energie ins Netz eingespeist werden. Die Belange von Natur und Landschaft sind gemäß § 1a BauGB im Rahmen der Bauleitplanung zu behandeln. Neben der Ausweisung von Bauflächen werden grünordnerische Maßnahmen im Plangebiet festgesetzt, um den Eingriff in Natur und Landschaft zu minimieren. Die Ziele gelten analog für die Änderung des Flächennutzungsplanes.

(4)

Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan und die FNP-Änderung wird hiermit gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntgemacht.

(5)

Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im zweistufigen Regelverfahren. Gemäß § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB wird eine Umweltprüfung für die Bauleitplanverfahren durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Die Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB erfolgt gemäß den Vorgaben des BauGB (Baugesetzbuch) und dient im Hinblick auf die Ermittlung des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsgrades der Umweltprüfung nach § 2 Abs.4 BauGB. Der Umweltbericht ist gemäß § 2a BauGB in die Begründung des Bebauungsplanes und der FNP-Änderung zu integrieren.

(6)

Gemäß § 3 Abs.1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) liegt der Planvorentwurf des Bebauungsplanes sowie der Flächennutzungsplan-Änderung einschließlich Begründung und Umweltbericht zu jedermanns Einsicht öffentlich in der Zeit vom

19.12.2022 - 03.02.2023

in der Stadtverwaltung Lollar, Holzmühler Weg 76, 35457 Lollar, Bauabteilung, Raum 25, während der Dienststunden der Verwaltung sowie nach Vereinbarung öffentlich aus. Jedermann hat in dieser Auslegungsfrist die Gelegenheit zur Information sowie zur Äußerung von Anregungen und Hinweisen (z.B. schriftlich, zu Protokoll oder per E-Mail). Die Stellungnahmen können auch per E-Mail (fischer@fischer-plan.de) beim Planungsbüro abgegeben werden.

(7)

Die Planunterlagen werden zusätzlich in das Internet eingestellt und können auf der Homepage www.lollar.de -> Aktuelles -> Veröffentlichungen zur Bauleitplanung der Stadt Lollar eingesehen und heruntergeladen werden. Die Stellungnahmen können auch, unter Angabe des Bebauungsplanes und der Flächennutzungsplanänderung, per E-Mail (fischer@fischer-plan.de) abgegeben werden.

(8)

Gemäß § 4b BauGB hat die Stadt Lollar das Planungsbüro Fischer aus 35435 Wettenberg mit der Durchführung des Verfahrens nach BauGB beauftragt.

Der Magistrat der Stadt Lollar
Dr. Bernd Wieczorek, Bürgermeister

Bauleitplanung der Stadt Lollar, Stadtteil Lollar

Bebauungsplan „Solarpark Auf dem kleinen Sändchen“

sowie Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich

Übersichtskarte zum räumlichen Geltungsbereich

genordet ohne Maßstab