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Amtsblatt Lollar
Ausgabe 8/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Nachrücken in die Stadtverordnetenversammlung Lollar

Herr Harald Pusch, Stollberg 5, Lollar-Salzböden, hat durch schriftliche Erklärung sein Mandat in der Stadtverordnetenversammlung Lollar niedergelegt.

Der nächste zu berufene Bewerber, Herr Till Klein, Auf dem Berg 1, Lollar-Odenhausen, hat sein Mandat ebenso durch schriftliche Erklärung niedergelegt.

Gemäß § 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) stelle ich daher fest, dass als nächste noch nicht berufene Bewerberin des Wahlvorschlages Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) Frau Sabine Becker, Höllenbachstraße 6, Lollar-Odenhausen, in die Stadtverordnetenversammlung Lollar nachrückt.

Gegen diese Feststellungen kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises Lollar binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Wahlleiter der Stadt Lollar, Holzmühler Weg 76, 35457 Lollar, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

Lollar, den 24.02.2023

Florian Jäger
Besonderer Wahlleiter