In der Stadt Lollar ist das Amt der Schiedsfrau / des Schiedsmanns neu zu besetzen. Für diese Position wird eine Nachfolge gesucht.
Schiedspersonen müssen nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. Hierzu gehört sowohl eine gewisse Lebenserfahrung als auch Verhandlungsgeschick und eine gute Kommunikationsfähigkeit.
| 1. | wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt; |
| 2. | eine Person, für die eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt wurde; |
| 3. | wer als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt zugelassen oder als Notarin oder Notar bestellt ist; |
| 4. | wer die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausübt; |
| 5. | wer die rechtsprechende Gewalt (§ 1 des Deutschen Richtergesetzes) oder das Amt der Staatsanwaltschaft (§ 142 des Gerichtsverfassungsgesetzes) ausübt oder als Polizeivollzugsbeamtin oder als Polizeivollzugsbeamter tätig ist. |
| 1. | bei Beginn der Amtsperiode das dreißigste Lebensjahr noch nicht oder das fünfundsiebzigste Lebensjahr vollendet haben wird; |
| 2. | nicht in dem Bezirk des Schiedsamts wohnt; |
| 3. | durch sonstige gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist. |
Die Schiedspersonen werden von der Stadtverordnetenversammlung gewählt und anschließend für die Zeit von 5 Jahren vom Präsidenten des Amtsgerichtes bestätigt. Interessierte Personen melden sich bitte schriftlich bis zum 8. März 2024 unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Anschrift und berufliche Tätigkeit beim Magistrat der Stadt Lollar, Holzmühler Weg 76, 35457 Lollar.
— Schriftstück: 121151