Herr Jonas Schaum, Lollar, hat durch Aufgabe seines Wohnsitzes in Lollar entsprechend § 33 Abs. 1 Nr. 2 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) sein Mandat in der Stadtverordnetenversammlung Lollar verloren.
Der nächste zu berufene Bewerber, Herr Helmut Boucsein, Lollar, hat sein Mandat durch schriftliche Erklärung niedergelegt.
Die nächste zu berufene Bewerberin, Frau Alexandra Darabos, Lollar, hat ihr Mandat durch Aufgabe des Wohnsitzes in Lollar verloren.
Die nächste zu berufene Bewerberin, Frau Claudia Müller-Pfaff, Lollar, hat ihr Mandat durch schriftliche Erklärung niedergelegt.
Die nächste zu berufene Bewerberin, Frau Evelin Schneider-Willms, Lollar, hat ihr Mandat ebenfalls durch schriftliche Erklärung niedergelegt.
Gemäß § 34 KWG stelle ich daher fest, dass als nächster noch nicht berufener Bewerber des Wahlvorschlages Bündnis 90/Die Grünen (GRÜNE)
Herr Mathias Kaiser, Lollar,
in die Stadtverordnetenversammlung Lollar nachrückt.
Gegen diese Feststellungen kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises Lollar binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Wahlleiter der Stadt Lollar, Holzmühler Weg 76, 35457 Lollar, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Lollar, den 28.02.2025