Herr Dr. Mathias Schwarz, Lollar, hat durch schriftliche Erklärung sein Mandat in der Stadtverordnetenversammlung Lollar niedergelegt.
Der nächste zu berufene Bewerber, Herr Erkin Calisir, Lollar, hat sein Mandat durch Aufgabe des Wohnsitzes in Lollar verloren.
Der nächste zu berufene Bewerber, Herr Dr. Karl-Heinz Kogel, Lollar, hat sein Mandat durch schriftliche Erklärung niedergelegt.
Der nächste zu berufene Bewerber, Herr Werner Liedtke, Lollar, hat sein Mandat ebenfalls durch schriftliche Erklärung niedergelegt.
Der nächste zu berufene Bewerber, Herr Michael Ranft, Lollar, hat sein Mandat ebenso durch schriftliche Erklärung niedergelegt.
Gemäß § 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) stelle ich daher fest, dass als nächster noch nicht berufener Bewerber des Wahlvorschlages Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
Herr Werner Kuhl, Lollar,
in die Stadtverordnetenversammlung Lollar nachrückt.
Gegen diese Feststellungen kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises Lollar binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Wahlleiter der Stadt Lollar, Holzmühler Weg 76, 35457 Lollar, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Lollar, den 28.02.2025