Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 26.02.2026 die Änderung der Entschädigungssatzung für die Gemeinde Steffenberg beschlossen. Die Satzung wird nach § 11 Abs. 1 und 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Steffenberg auf der Homepage der Gemeinde unter
www.steffenberg.de / Amtliche Bekanntmachungen veröffentlicht.
Die Satzung kann auch von jedermann während den Öffnungszeiten im Rathaus, Bauhofstr.1, 35239 Steffenberg OT Niedereisenhausen, Bürgerbüro, in Papierform eingesehen werden. Gegen Kostenerstattungen können auch entsprechende Kopien gefertigt werden.
Steffenberg, 27.02.2026