Titel Logo
Mitteilungsblatt der Gemeinde Steffenberg
Ausgabe 11/2025
Aus dem Rathaus wird berichtet
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Öffnungszeiten des Astschnittplatzes in Obereisenhausen

Der Astschnittplatz im ehemaligen Steinbruch von Obereisenhausen wird im Zeitraum vom 01. März 2025 bis zum 29. März 2025 an den nachfolgenden Samstagen geöffnet sein:

    • 01. März 2025
    • 08. März 2025
    • 15. März 2025
    • 22. März 2025
    • 28.März 2025 (letzter Öffnungstag)

Die Öffnungszeiten sind jeweils von 09:00 Uhr bis 11:00 Uhr.

Bitte beachten Sie, dass ausschließlich Kleinmengen von maximal 5 m³ (PKW-Anhänger) angeliefert werden dürfen.

Es wird ausschließlich reiner Ast-, Strauch- und Heckenschnitt entgegengenommen. Laub, Gras, Moos sowie undefinierbare Materialien können nicht angenommen werden.

Die Gemeinde Steffenberg weist ausdrücklich darauf hin, dass das Zurückschneiden von Hecken, Gebüschen und anderen Gehölzen gemäß § 39 BNatSchG lediglich in der Zeit vom 01. Oktober bis zum 28. Februar eines jeden Jahres gestattet ist.

Im Zeitraum vom 01. März bis zum 30. September eines jeden Jahres sind lediglich Pflege- oder Rückschnitte, die der Verkehrssicherheit dienen, zulässig.