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Mitteilungsblatt der Gemeinde Steffenberg
Ausgabe 12/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Mitteilungen an die Gemeindevertretung - Sitzung 26.02.2026

1. Glasfaserausbau Steffenberg

Für die Verlegung eines Glasfaserkabelhausanschlusses hat sich leider bisher in Steffenberg lediglich 1/3 aller möglichen Haushalte entschieden, dennoch werden die Arbeiten für den Glasfaserkabelbau ab der 11. Kalenderwoche beginnen. Das beauftragte Unternehmen der Deutschen Glasfaser Plus wird im Ortsteil Steinperf mit der Verlegung von Glasfaserkabel beginnen. Auch jetzt wäre noch Zeit für Hauseigentümer einen kostenlosen Hausanschluss für den geförderten Ausbau zu beantragen. In der nächsten Ausgabe von Steffenberg Aktuell und über unsere Medienkanäle oder auch Telekommunikationsanbieter können Hauseigentümer mehr zur Thematik erfahren.

2. Zielabweichungsverfahren Regionalplan Mittelhessen 2010

Für die Schaffung von Baurecht im interkommunalen Gewerbegebiet Angelburg-Steffenberg ist neben der Aufstellung eines Bebauungsplans auch die Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich. Beide Planungsinstrumente sind im Baugesetzbuch (BauGB) geregelt, gehören jedoch unterschiedlichen Ebenen der Bauleitplanung an: Der Flächennutzungsplan stellt die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung der Kommune in ihren Grundzügen dar (vorbereitende Bauleitplanung), während der Bebauungsplan die konkrete und für Eigentümer verbindliche Nutzung einzelner Flächen festsetzt (verbindliche Bauleitplanung).

Am 25.02.2026 befasste sich die Regionalversammlung im Rahmen eines sogenannten Zielabweichungsverfahrens mit dem Vorhaben im interkommunalen Gewerbegebiet Angelburg/Steffenberg. Grundlage war der Regionalplan Mittelhessen 2010, dessen Festlegungen in einem Punkt angepasst werden müssen. Konkret geht es darum, eine bislang als Industriefläche ausgewiesene Fläche künftig teilweise als Sondergebiet und teilweise als Gewerbegebiet darzustellen.

Mit dieser Anpassung soll die medizinische und pflegerische Versorgung in Steffenberg und Angelburg nachhaltig gestärkt werden. Möglich sind unter anderem Senioreneinrichtungen mit Tagespflege und Betreutem Wohnen. Ergänzend können kleinere, funktional zugeordnete Einzelhandelsangebote - wie etwa eine Apotheke oder Sanitätsgeschäft u.ä. - ermöglicht werden. Diese stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit den geplanten Senioreneinrichtungen sowie der vorgesehenen Arztpraxis im angrenzenden Gewerbegebiet.

Das Planungsverfahren zur Überarbeitung des interkommunalen Gewerbegebiets wurde bereits im Mai 2021 mit der Beauftragung eines Planungsbüros eingeleitet. In den vergangenen Jahren fanden zahlreiche Abstimmungsgespräche mit Fachbehörden und weiteren Trägern öffentlicher Belange statt. Dabei wurden in 2 Offenlagen sowohl städtebauliche als auch übergeordnete raumordnerische Belange umfassend geprüft.

In ihrer Sitzung am 25.02.2026 hat die Regionalversammlung dem Zielabweichungsverfahren einstimmig zugestimmt. Damit ist die wesentliche raumordnungsrechtliche Voraussetzung für die Genehmigung der Änderung des Flächennutzungsplans geschaffen.

In der nächsten Sitzung am 10.03.2026 wird die Verbandsversammlung des interkommunalen Gewerbegebiets die erforderlichen Beschlüsse - den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan sowie den Feststellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans - fassen. Anschließend wird der formelle Antrag auf Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung beim zuständigen Regierungspräsidium eingereicht. Vor dem Hintergrund der bereits erteilten Zustimmung im Zielabweichungsverfahren ist derzeit mit einer abschließenden Genehmigung durch das Regierungspräsidium im April 2026 zu rechnen.

3. Fußbodenheizung im BGH Steffenberg

Die Wasserverluste der Fußbodenheizung sind nach Überprüfung durch Undichtigkeiten in den Übergängen im Heizsystem entstanden und die Schadstellen mittlerweile behoben. Allerdings ist das aus den Heizkreisen ausgetretene Wasser in den Estrich und die darunter liegende Dämmschicht aus Glaswolle eingetreten. Eine Trocknung der Glaswolle ist nicht möglich, so dass der Boden im Bürgerhaus vermutlich komplett geöffnet, aus- und neu eingebaut werden muss. Das mit der Schadensanalyse beauftragte Unternehmen wird unserer Versicherung, die eine grundsätzliche Deckungszusage für einen möglichen Schaden gegeben hat, jetzt den Schadensbericht zukommen lassen. Die Versicherung wird hierzu dann kurzfristig einen Schadensgutachter beauftragen, um die Verfahrensweise zur Schadensregulierung festzulegen. Wir haben insofern derzeit noch keine konkrete Information ab wann und wie lange das BGH nicht nutzbar sein wird. Die betroffenen Mieter werden schon jetzt von uns über diese Entwicklung informiert. Bei Absagen von Vermietungen, werden wir andere Dorfgemeinschaftshäuser alternativ zur Vermietung anbieten.

Aktuelle Anmerkung (Stand 09.03.2026):

Nach Besichtigung eines Sachverständigen und Gutachters der Versicherung kann die Sanierungsmaßnahme ab November 2026 stattfinden, so dass alle Mietvereinbarungen bis Ende Oktober ihre Gültigkeit bewahren. Ab November wird das BGH Steffenberg für ca. 4 Monate (Foyer Eingangsbereich, Großer Saal und Bühne) nicht nutzbar und gesperrt sein. Wir bitten um Verständnis!

4. Termin zur vergleichenden Haushaltsanalyse bei der Kommunalberatung im Hessischen Innenministerium in Wiesbaden

Am 11.02.2026 fand im Hessischen Ministerium des Innern in Wiesbaden ein Beratungsgespräch zu den Haushaltsfinanzen der Gemeinde Steffenberg statt, an dem eine Delegation von fünf Personen aus Steffenberg teilnahm. Eine umfangreiche Präsentation wurde seitens eines Vertreters des Landesrechnungshofes vorgestellt und mit den Teilnehmern besprochen. Hierbei wurden Vergleichswerte zu Kommunen in gleichen Einwohner-, Ortsteils- und Flächendimensionen herangezogen, wonach Steffenberg im gesunden Mittelfeld platziert wurde. Eine entsprechende E-Mail mit Anlagen wird den Mandatsträgern mit der Niederschrift zur heutigen Sitzung zugesendet. Dieser Termin kam auf Basis unserer Haushaltsgenehmigung und einem dortigen Hinweis zustande und wurde auf Anregung eines Fraktionsvorsitzenden von uns organisiert.

5. Bundesprogramm für Sportstättenbau - Unsere Interessensbekundung

Wir haben auf den Projektaufruf 2025/2026 zum Bundesprogramm Sanierung kommunaler Sportstätten (SKS) vom 16. Oktober 2025 zwei Projektskizzen eingereicht. Die Resonanz auf den Projektaufruf war sehr groß: Über 3.600 Interessenbekundungen gingen beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) ein, das mit der Umsetzung des Bundesprogramms beauftragt ist. Mit einer beantragten Gesamtfördersumme von über 7,5 Milliarden Euro ist der aktuelle Projektaufruf somit stark überzeichnet. Aufgrund der sehr hohen Zahl an Interessenbekundungen kann die Auswahl der zu fördernden Projekte durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages nicht wie im Projektaufruf angekündigt Ende Februar 2026, sondern voraussichtlich erst nach Ostern erfolgen.

6. Fördermaßnahme Gemeindepflege

Mit Ablauf des Jahres 2026 endet die Fördermaßnahme für die kommunale Gemeindepflegerin. Ein Folgeförderantrag für diese Stelle für die kommenden Jahre wird beim Land Hessen gestellt, allerdings werden die konkreten Förderkriterien erst Mitte des Jahres bekanntgegeben, so dass über den weiteren Fortgang zu einem späteren Zeitpunkt berichtet wird. Den Fraktionsvorsitzenden wurde derweil der Tätigkeitsbericht der Gemeindepflegerin für das Jahr 2025 per E-Mail zugesendet.

7. Beitritt der Gemeinde Steffenberg zur Arbeitsgemeinschaft Nahmobilität Hessen (AGNH)

Die AGNH ist ein vom Land Hessen initiiertes Netzwerk zur Förderung des Fuß- und Radverkehrs sowie der nachhaltigen Mobilität auf kurzen Distanzen. Ziel ist es, Kommunen fachlich und organisatorisch bei der Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen zur Stärkung der Nahmobilität, beispielsweise auch im Bereich der barrierefreien Haltestellen, zu unterstützen. Kommunale Ziele wie Verkehrssicherheit, Gesundheitsförderung, Klimaschutz und Lebensqualität werden durch die fachlich fundierte Arbeitsgemeinschaft unterstützt. Die Mitgliedschaft ist kostenfrei. Gerade im Hinblick auf die Straßensanierungsmaßnahmen von Hessen Mobil in den nächsten Jahren, erhoffen wir uns Beratungs- und Umsetzungshilfe