Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 21.03.2024 die Archivsatzung für die Gemeinde Steffenberg beschlossen. Die Satzung wird nach § 11 Abs. 1 und 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Steffenberg im Internet der Gemeinde unter www.steffenberg.de Amtliche Bekanntmachungen veröffentlicht. Die Satzung kann auch während den Öffnungszeiten im Rathaus, Bauhofstr. 1, OT. Niedereisenhausen, Bürgerbüro, in Papierform eingesehen werden. Gegen Kostenerstattungen können auch entsprechende Kopien gefertigt werden.
Steffenberg, 25.03.2024