Der Glasfaserausbau hat nun in Steffenberg Fahrt aufgenommen und ist in Steinperf in vollem Gange. Der Auftragnehmer Kessler & Pfaff hat einen Subunternehmer mit Sitz in Niedereisenhausen für Steffenberg mit den Tiefbau- und Glasfaserarbeiten beauftragt. In den Straßen Am Läuseköppel und in der Waldstraße liegt bereits Glasfaserkabel. Die Arbeiten gehen gut voran. Seitens der Bauverwaltung und der Baubegleitung durch die Breitband GmbH werden die Bauabschnitte kontrolliert, dokumentiert und bei Beanstandungen im Nachhinein nochmals geprüft. Für die einzelnen Bau- und Straßenabschnitte bzw. Straßenzüge wurden seitens des Ordnungsamtes verkehrsrechtliche Anordnungen erlassen. Die entsprechende Bautätigkeit führt zwangsläufig zu Verkehrseinschränkungen, die man jedoch versucht so gering als möglich zu halten. Wir bitten die Verkehrsteilnehmer dahingehend um Verständnis und Geduld. In Ermangelung einer Lagerplatzfläche wurde dem Subunternehmer auf Mietbasis die Freifläche neben dem Bauhof als Zwischenlagerstätte für Asphaltschollen und Erdaushub zugesprochen, was auch rechtlich zulässig ist.
Nachdem sich am 25.02.2026 die Regionalversammlung im Rahmen eines sogenannten Zielabweichungsverfahrens mit den Änderungen zum Flächennutzungsplan und dem Bebauungsplan beschäftigte und diesem einstimmig zustimmte, erfolgten nun in der letzten Sitzung der Verbandsversammlung des IKG Angelburg/Steffenberg ebenfalls die erforderlichen Beschlüsse, also - der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan sowie der Feststellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans - einstimmig. In der logischen Folge wurden nun alle erforderlichen Beschlüsse dem beauftragten Planungsbüro zur finalen Erstellung des formellen Antrags auf Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung übersandt, um diese beim zuständigen Regierungspräsidium in Giessen einzureichen. Der IKG Verbandsvorstand geht davon aus, dass auf Grund der bereits von der Regionalversammlung erteilten Zustimmung im Zielabweichungsverfahren, mit einer abschließenden Genehmigung und dem damit einhergehenden Baurecht durch das Regierungspräsidium Giessen im April 2026 zu rechnen ist.
Am 09.03.2026 fand im BGH Steffenberg ein Vororttermin mit Vertretern der Versicherung und den beauftragten unabhängigen Schadensgutachtern statt. Nach Prüfung und Klärung der Situation verständigte man sich darauf, dass eine Fußbodensanierung ab November 2026 stattfinden soll. Während der Sanierungsphase, die mindestens 4 Monate andauern wird, ist angedacht, ebenfalls den Eingangsbereich, sowie Tür- und Fensterfronten durch verbliebene Mittel aus dem Fördertopf der Hessenkasse auszutauschen. Eine entsprechende Schadensdokumentation soll Grundlage der Entschädigungsleistung durch die Versicherung sein. Ein Bericht zu dem Vororttermin wird seitens der Gutachter angefertigt. Wir sind erleichtert, dass durch den Beginn der Sanierung ab November, somit bis Ende Oktober alle reservierten Termine im BGH Steffenberg wie geplant stattfinden können.
Für den im kommenden Jahr ausscheidenden Kassenleiter bzw. Kassenverwalter unserer gemeinsamen Finanzverwaltung erfolgte nach durchgeführter interner Stellenausschreibung nun eine öffentliche Stellenausschreibung über unsere Medienkanäle. Mit dem Hinweis, dass die Bewerbungsfrist am 24.04.2026 endet, freuen wir uns auf viele Bewerbungen. Im Anschluss findet das übliche Procedere mit Auswahlverfahren und Bewerbungsgesprächen statt.
Der Gemeindewahlleiter teilt mit, dass die Kommunalwahlen in Steffenberg ohne Zwischenfälle von statten gingen. Sämtliche Niederschriften, die Kreiswahl betreffend, blieben seitens des Kreiswahlleiters ohne Beanstandung. Im Hinblick auf die Gemeinde- und Ortsbeiratswahlen trat am 19.03.2026 um 17.00 Uhr der kommunale Wahlausschuss zusammen, um das amtliche Endergebnis festzustellen. Auch hier gab es keinerlei Beanstandungen, so dass das festgestellte offizielle amtliche Endergebnis ab dem 20.03.2026 über die gemeindliche Homepage und andere Medienkanäle, wie beispielsweise auch den Bekanntmachungskasten am Rathaus einsehbar ist. Der Gemeindewahlleiter bedankt sich bei allen an der Durchführung der Wahl beteiligten Personen für ihren Einsatz.
Zur Kenntnisnahme werden die Widersprüche aufgrund der Abgabenbescheid-Erstellung vom 16.02.2026 - Stand 17.03.2026 nachfolgend mitgeteilt:
| 1. | Grundsteuer A: | 15 Fälle |
| 2. | Grundsteuer B: | 5 Fälle |
| 3. | Wasser- und Schmutzwassergebühren: | 9 Fälle |
Anderweitige telefonische Beschwerden und Widersprüche wurden kurzfristig mit den Betroffenen geklärt und wenn erforderlich, wurden Änderungsbescheide erstellt, beispielsweise aufgrund der Übersendung eines Fotos zum Zählerstand vom Wasserzähler.