Titel Logo
Mitteilungsblatt der Gemeinde Steffenberg
Ausgabe 15/2024
Aus dem Rathaus wird berichtet
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Mitteilungen des Bürgermeisters / des Gemeindevorstandes zur Sitzung der Gemeindevertretung am 21.03.2024

Baumaßnahmen

Erstausbaumaßnahme Neubaugebiet Dautpher Weg

Die finale Asphaltdeckschicht für das Erstausbaugebiet Dautpher Weg konnte am 08.03.2024 durch das beauftragte Unternehmen aufgebracht werden. Eine bauliche Endabnahme wird zeitnah erfolgen. Nach Erhalt der Rechnungen des beauftragten Unternehmens und erfolgter Rechnungsprüfung durch das Planungsbüro werden die entsprechenden Erschließungsbeitragsbescheide erstellt. Nach Klärung mit dem HSGB (Hessischer Städte- und Gemeindebund) dürfen Ausgleichsflächen bei einer Erstausbaumaßnahme nicht als Veranlagungsflächen zur Berechnung von Beitragsbescheiden herangezogen werden. Ferner ist eine Bebauung von spezifizierten Ausgleichsflächen nach rechtskräftigem Bebauungsplan unzulässig.

Hochwasserrückhaltebecken II

Witterungsbedingt musste der Start der Baumaßnahme leider mehrmals vertagt werden, so dass das ausführende Bauunternehmen nun endlich am 18.03.2024 mit der Baustelleneinrichtung vor Ort beginnen konnte. Am 19.03.2024 fand sodann auch der erste Spatenstich mit Vertretern des Tiefbauunternehmens, des Planungsbüros und der Bauverwaltung statt. Die Umsetzung der Baumaßnahme wird vermutlich mit dem Betonbauwerk einer Drosselklappe, 6 - 7 Monate andauern und hat ein Kostenvolumen von ca. 1 Million €, wovon das Land Hessen eine Förderung von 69,73% übernimmt.

Wahl der Schöffen

In der Februar Sitzung der Gemeindevertretung wurde davon berichtet, dass unser Antrag bei der Generalstaatsanwaltschaft in Frankfurt, doch noch beim Amtsgericht Biedenkopf eine Schöffenwahlliste für Steffenberg zuzulassen, am 11.01.2024 negativ beschieden wurde, mit der Begründung, dass der Antrag unzulässig sei. Daraufhin erwiderte der von der Gemeinde beauftragte Anwalt mit entsprechenden Ausführungen und Begründungen, woraufhin der 3. Strafsenat des OLG Frankfurt am Main am 30.01.24 folgenden Beschluss gefasst hat:

Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung wird auf Kosten der Antragsteller zurückgewiesen.

Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung ist unzulässig, weil es ein nichtstatthaftes Rechtsmittel wäre, gegen die Nichtzulassung der Schöffenwahlliste Steffenbergs vorzugehen.“

Kurzum, die Gemeinde Steffenberg ist mit dem Antrag gescheitert. Da auch vom Senat keine Rechtsbeschwerde zugelassen wurde, ist der Beschluss der Generalstaatsanwaltschaft rechtskräftig.

Förderantrag „Gemeinsame Bauverwaltung Angelburg/Steffenberg“

Die beschlossene Verwaltungsvereinbarung zur gemeinsamen Bauverwaltung mit der Gemeinde Angelburg wurde zur Förderantragsvorprüfung dem Kommunalen Beratungszentrum Hessen, beim Hessischen Innenministerium, vorgelegt. Hierbei wurde festgestellt, dass in der Vorformulierung der Verwaltungsvereinbarung eine zu allgemeine Ausführung, wie auch ein veralteter Gesetzesstand verwendet und zitiert wurde, die auf die Förderungsbewilligung keinen Einfluss haben, jedoch redaktionell geändert werden sollten. Ein Änderungsbeschluss durch die Gemeindevertretung ist laut Innenministerium nicht notwendig, so dass die beiden Gemeindevorstände diese Änderung herbeigeführt haben. Einer Genehmigung der IKZ Förderung sollte nun nichts mehr im Wege stehen.

Gemeinsamer Ordnungspolizist

Nachdem zunächst beim RP Gießen noch ein Dienstausweis für unseren gemeinsamen Ortspolizisten beantragt werden musste, ist dieser nun seit dem 12.03.2024 für die Gemeinden Angelburg und Steffenberg aktiv.

Aufsichtsbehördliche Genehmigung für das Haushaltsjahr 2024Die

Die Genehmigung der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Verfügung für das Jahr 2024 ist der Gemeinde am 08.03.2024 auf dem Postweg zugegangen. Die Haushaltsgenehmigung wurde ohne Einschränkungen von der Finanz- und Kommunalaufsicht des Landkreises Marburg-Biedenkopf erteilt.

Bürgerbus

Der Bürgerbus soll am 04.04.2024 nun tatsächlich starten. Mit den ehrenamtlichen Bürgerbusfahrern wurde sich auf zwei Fahrerteams und zwei Fahrtrouten verständigt. Die „blaue Route“ sind die Ortsteile Quotshausen, Nieder- und Oberhörlen und die „gelbe Route“ sind die Ortsteile Steinperf, Nieder- und Obereisenhausen.

Der Bürger als Fahrgast kann seine Fahrt über das blaue oder gelbe Fahrertelefon zu gewissen Zeiten anmelden. Die blaue Route wird montags und donnerstags befahren, die gelbe Route dienstags und freitags. Je Ortsteil werden zwei Haltepunkte zur Abholung angefahren, bei der Rückfahrt, wird der Fahrgast zu Hause an der Bordsteinkante aussteigen können.

Die Veröffentlichung hierzu erfolgt über Gemeinde App, Homepage und Steffenberg Aktuell. Zudem wird der Bürgerbus einmal im Monat für das Mittagessen „gemeinsam statt einsam“ eingesetzt werden. Die Anzahl der freiwilligen Bürgerbusfahrer ist leider noch relativ gering, weshalb wir uns freuen würden, wenn sich weitere Personen finden könnten.

Auftragsvergaben

Aufgrund der vorliegenden Haushaltsgenehmigung konnte der Gemeindevorstand bereits folgende größere Aufträge vergeben:

  • Erneuerung der Zaunanlage Spielplatz Niedereisenhausen 19.118,44 €
  • Erneuerung der Zaunanlage Quelle Obereisenhausen 16.255,40 €
  • Forsteinrichtungswerk bei Hessen Forst gemäß Forstwirtschaftsplan 1. Vorauszahlung 10.000 €