Aufgrund der §§ 94 ff der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142) in der zurzeit gültigen Fassung hat die Gemeindevertretung am 30. Januar 2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird
im Ergebnishaushalt
im ordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf — 10.370.130 EUR
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — 10.794.190 EUR
mit einem Saldo von — -424.060 EUR
im außerordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf — 0 EUR
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — 0 EUR
mit einem Saldo von — 0 EUR
mit einem Fehlbedarf von — -424.060 EUR
im Finanzhaushalt
mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf — 194.878 EUR
und dem Gesamtbetrag der
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 218.325 EUR
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 1.093.330 EUR
mit einem Saldo von — -875.005 EUR
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf — 875.005 EUR
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf — 292.430 EUR
mit einem Saldo von — 582.575 EUR
mit einem Zahlungsmittelbedarf des Haushaltsjahres von — -97.552 EUR
festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2025 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 875.005 EUR festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2025 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 175.000 EUR festgesetzt.
§ 4
Liquiditätskredite werden nicht beansprucht.
§ 5
Die Hebesätze wurden im Rahmen einer Hebesatzsatzung vom 07.11.2024 für das Jahr 2025 festgesetzt.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern für das Haushaltsjahr 2025 werden nachrichtlich dargestellt:
1. | Grundsteuer |
|
| a) | für die land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf | 280 % |
|
| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 265 % |
2. | Gewerbesteuer auf | 400 % |
§ 6
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.
§ 7
Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.
§ 8
Die Erheblichkeit für die Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen gem. § 100 HGO wird festgesetzt für Beträge von mehr als 10.000 €.
Steffenberg, den 31. Januar 2025
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die nach §§ 92 Abs. 5 Ziffer 2, 103 Abs. 2 und 102 Abs. 4 Hessische Gemeindeordnung (HGO) erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 1 bis 3 der Haushaltssatzung ist erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:
Genehmigung
A)
Gemäß § 97a Ziffer 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) genehmige ich der Gemeinde Steffenberg eine Abweichung
von den Vorgaben zum Haushaltsausgleich im Haushaltsjahr 2025 in der Planung (§ 92 Absatz 5 Ziffer 2 HGO).
B)
Gemäß § 97a Ziffer 4 HGO in Verbindung mit § 103 Absatz 2 HGO genehmige ich die in § 2 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 der Gemeinde Steffenberg festgesetzten Kredite in Höhe von
875.005 Euro
(i. W.: Achthundertfünfundsiebzigtausendfünf Euro)
C)
Gemäß § 97a Ziffer 3 HGO in Verbindung mit § 102 Absatz 4 HGO genehmige ich die in § 3 der Haushaltssatzung für das
Haushaltsjahr 2025 der Gemeinde Steffenberg festgesetzten Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von
175.000 Euro
(i. W.: Einhundertfünfundsiebzigtausend Euro)
Marburg, 21. März 2025
Die Haushaltssatzung liegt zur Einsichtnahme vom 28. April 2025 bis einschl. 09. Mai 2025 während den Öffnungszeiten in den Räumen der Gemeindeverwaltung Steffenberg, Rathaus, Niedereisenhausen, Bauhofstraße 1, Zimmer 1 öffentlich aus.
Steffenberg, den 15. April 2025