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Mitteilungsblatt der Gemeinde Steffenberg
Ausgabe 19/2026
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Hausschätzungen können wieder angemeldet werden

Die digitale Umstellung des Ortsgerichts ist in der vergangenen Woche erfolgt, so dass ab sofort wieder Gebäudewertermittlungen durchgeführt werden können. Für eine Hausschätzung wird ein schriftlicher Antrag der Eigentümer / der Eigentümerin / des Eigentümers, sowie ein aktueller Grundbuchauszug des zu schätzenden Anwesens, benötigt.

Der Antrag auf Gebäudewertermittlung kann über die E-Mail-Adresse ortsgericht@steffenberg.de eingereicht werden, Terminvereinbarungen bitte unter der Telefon-Nummer des Ortsgerichts 06464/9188-35 (von Montag bis Freitag).

Die seit Ende des vergangenen Jahres „vertrösteten“ Hauseigentümer möchten sich bitte noch einmal mit mir in Verbindung setzten um nun genaue Absprachen zu treffen.

Ulrike Schneider
Ortsgerichtsvorsteherin