Die digitale Umstellung des Ortsgerichts ist in der vergangenen Woche erfolgt, so dass ab sofort wieder Gebäudewertermittlungen durchgeführt werden können. Für eine Hausschätzung wird ein schriftlicher Antrag der Eigentümer / der Eigentümerin / des Eigentümers, sowie ein aktueller Grundbuchauszug des zu schätzenden Anwesens, benötigt.
Der Antrag auf Gebäudewertermittlung kann über die E-Mail-Adresse ortsgericht@steffenberg.de eingereicht werden, Terminvereinbarungen bitte unter der Telefon-Nummer des Ortsgerichts 06464/9188-35 (von Montag bis Freitag).
Die seit Ende des vergangenen Jahres „vertrösteten“ Hauseigentümer möchten sich bitte noch einmal mit mir in Verbindung setzten um nun genaue Absprachen zu treffen.