Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 23.05.2024 den Jahresabschluss 2013 mit Lagebericht, Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung der Gemeindewerke Steffenberg zur Kenntnis genommen und nachstehenden Beschluss gefasst:
Die Gemeindevertretung genehmigt nach Anhörung des Gemeindevorstandes und der beteiligten Ausschüsse den von der Revision des Landkreises Marburg-Biedenkopf geprüften Jahresabschluss 2013 der Gemeindewerke Steffenberg und erteilt dem Gemeindevorstand für das Haushaltsjahr 2013 Entlastung.
Wir haben den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013 - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung - und des Lageberichtes der Gemeindewerke Steffenberg für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2013 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden länderspezifischen Vorschriften liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gemeindewerke. Unsere Aufgabe war es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.
Wir haben die Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 27 EigBGes unter grundsätzlicher Beachtung der von IDW und IDR festgestellten Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gemeindewerke sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt.
Im Rahmen der Prüfung wurden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasste die Beurteilung der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Der Jahresabschluss einschl. Lagebericht der Gemeindewerke wurde nach den Vorschriften der §§ 242 bis 256 und §§ 264 bis 289 HGB und den Sondervorschriften des Hessischen Eigenbetriebsgesetzes erstellt. Unsere Prüfung ergab, dass die Vorgaben des Eigenbetriebsgesetzes und die handelsrechtlichen Ansatz-, Bewertungs- und Gliederungsvorschriften beachtet wurden. Die Vermögens- und Schuldposten wurden ordnungsgemäß nachgewiesen und durch Saldenlisten, Saldenbestätigungen, Tagesauszüge, Protokolle und andere Unterlagen belegt. Der Jahresabschluss entsprach der Gliederung entsprechend der Formblätter der Formblattverordnung i. S. d. §§ 23 ff. EigBGes; der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013 wurde ordnungsgemäß aus den Inventaren und der Buchhaltung der Gemeindewerke entwickelt.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gemeindewerke Steffenberg und stellt die Chancen und Risiken seiner zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Marburg, 6. März 2024
Der Beschluss über die Genehmigung des von der Revision des Landkreises Marburg-Biedenkopf geprüften Jahresabschlusses 2013 der Gemeindewerke Steffenberg und die Erteilung der Entlastung des Gemeindevorstandes für das Haushaltsjahr 2013 sowie der Bestätigungsvermerk des Prüfers werden hiermit gem. § 27 Abs. 4 EigBGes öffentlich bekannt gemacht. Der Jahresabschluss sowie der Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2013 liegen in der Zeit vom 10.06.2024 bis einschließlich 19.06.2024 während der Dienststunden in den Räumen der Gemeindeverwaltung Steffenberg, Bauhofstraße 1, Rathaus, OT. Niedereisenhausen, Zimmer 1 zu jedermann Einsichtnahme öffentlich aus.
Steffenberg, den 24. Mai 2024