Die Gemeindevertretung hat in ihrer 16. Sitzung am 25.05.2023 die Vorschlagsliste zur Schöffenwahl beschlossen. Die Vorschlagsliste wird gem. § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) eine Woche lang in der Zeit vom
14. Juni bis einschließlich 21. Juni 2023
zu jedermanns Einsichtnahme in der Gemeindeverwaltung, Bauhofstraße 1, Zimmer 2 ausgelegt. Einsprüche gegen die Vorschlagsliste können nach § 37 GVG bis spätestens 29. Juni 2023 erhoben werden.
Steffenberg, den 07.06.2023