Seit dem 23. Dezember 2025 ist in Hessen die bisherige Anzeigenpflicht nach § 6 Hessisches Gaststättengesetz (HGastG) für vorübergehende Gaststättenbetriebe nicht gewinnorientierter Organisationen und Vereine entfallen.
Bislang mussten Vereine und gemeinnützige Organisationen Veranstaltungen mit dem Ausschank von Speisen und Getränken vorab bei der Gemeinde anzeigen. Mit dem Ersten Bürokratieabbaugesetz des Landes Hessen wird diese Regelung nun vereinfacht.
Künftig ist eine gaststättenrechtliche Anzeige nicht mehr erforderlich, sofern die Veranstaltung nicht gewerblich ausgerichtet ist, keine Gewinnerzielungsabsicht besteht und die erzielten Einnahmen dem Vereins- beziehungsweise Satzungszweck dienen.
Die Neuregelung soll das ehrenamtliche Engagement stärken und bürokratische Hürden abbauen. Für Vereine bedeutet dies mehr Flexibilität bei der Planung und Durchführung von Festen, Veranstaltungen und Vereinsaktivitäten.
Unberührt bleiben weiterhin die geltenden Vorschriften insbesondere aus dem Lebensmittel-, Hygiene-, Jugend- sowie Brandschutzrecht. Die Änderung gilt ausschließlich für nicht gewinnorientierte Organisationen und Vereine; gewerbliche Veranstalter unterliegen weiterhin den bisherigen Regelungen.
Für Rückfragen stehen die Mitarbeiterinnen des Bürgerbüros unter buergerbuero@steffenberg.de sowie des Ordnungsamtes unter ordnungsamt@steffenberg.de gerne beratend zur Verfügung. Insbesondere bei größeren Veranstaltungen, erhöhtem Besucheraufkommen oder besonderen Rahmenbedingungen wird empfohlen, frühzeitig Kontakt mit der Gemeindeverwaltung aufzunehmen, um einen reibungslosen Ablauf sicherzustellen.