Mitteilungsblatt der Gemeinde Steffenberg
Ausgabe 25/2025
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Neuregelung der Sondernutzung des gemeindeeigenen Bürgerbusses
Der Gemeindevorstand hat in seiner Sitzung vom 27.05.2025 folgende Neuregelung der Sondernutzung des gemeindeeigenen Bürgerbusses ab dem 01.07.2025 beschlossen:
- Der Bürgerbus kann außerhalb der regulären Nutzung auch von gemeinnützigen Vereinen (e. V.), Gruppierungen sowie von kirchlichen Organisationen aus der Gemeinde Steffenberg mehrfach jährlich in Anspruch genommen werden (Sondernutzung).
- Bei Terminkonflikten ist auf die Ausgewogenheit der Nutzenden zu achten, da es kein Dauernutzungsrecht gibt. Private Gruppierungen (Thekenmannschaften, Kegelclubs,..) sind nicht nutzungsberechtigt.
- Sondernutzungen müssen spätestens vier Wochen vor dem gewünschten Termin beantragt werden. Eine frühere Reservierung ist nicht möglich.
- Nach einer Sondernutzung ist der Bürgerbus in sauberem und voll betanktem Zustand zurückzugeben. Die gefahrenen Kilometer sind im Fahrtenbuch zu notieren.
- Beschädigungen oder andere Mängel am Bus sind unverzüglich der Gemeindeverwaltung zu melden.
- Jeder Bürgerbusfahrer hat die Möglichkeit den Bürgerbus einmal pro Jahr für eigene Zwecke zu nutzen. Dies wird bei Reservierungen vorrangig behandelt.