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Mitteilungsblatt der Gemeinde Steffenberg
Ausgabe 27/2023
Gestaltung Innenteil Seite 2
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AUFRUF ZUM SPARSAMEN UMGANG MIT TRINKWASSER

Nach aktueller Wetterprognose wird weiterhin eine anhaltend trockene Wetterlage mit sehr heißen Temperaturen vorausgesagt. Aufgrund der immer länger währenden, anhaltenden Trockenheit, rufen die Gemeinde Steffenberg alle Bürgerinnen und Bürger, wie auch Geschäfte zu einem sorgsamen, verantwortungsvollen Umgang mit dem Trinkwasser auf.

Die Gemeinde versorgt sich durch eigene Trinkwasseranlagen wassertechnisch autark. Unsere Tiefbrunnen und Hochbehälter in den Ortsteilen werden ständig in Bezug Verbrauchsmengen kontrolliert. Abweichungen und Schwankungen der Wasserverbrauchsmengen werden mengenmäßig und statistisch erfasst. Daher machen sich Unregelmäßigkeiten, beispielsweise durch die Befüllung eines Swimmingpools im eigenen Garten, sofort bemerkbar.

Leider wurden in den vergangenen Tagen und Wochen Verbrauchsspitzen in der gemeindlichen Wasserversorgung

beobachtet.

Um die Trinkwasserversorgung nicht akut zu gefährden, ist es nicht auszuschließen, dass es zu verbotsmäßigen Einschränkungen in der Trinkwasserversorgung kommen kann. Insofern werden die Auswirkungen jeden einzelnen Haushalt unserer Gemeinde treffen.

Wir rufen daher alle Bürgerinnen, Bürger, aber auch sonstige Einrichtungen (Geschäfte, Betriebe, Vereine, etc.), zu einem umsichtigen und sparsamen Umgang mit unserem Trinkwasser, dem Lebensmittel Nr. 1, auf. Vermeidbare Verbräuche von Trinkwasser aus dem Versorgungsnetz sollten bis auf Weiteres ausgesetzt werden.

Bitte verzichten Sie auf

  • unnötiges Wasser laufen lassen
  • das Bewässern von Garten und Rasenflächen (auch Sportplätze)
  • das Waschen von Autos
  • das Säubern von Hausvorplätzen mit Wasser
  • langanhaltendes Duschen und tägliche Vollbäder
  • insbesondere und ausdrücklich auf das Be- und Nachfüllen von Pools im eigenen Garten (Durch die Befüllung eigener Pools wird

immer wieder ein erhöhter, unnötiger Wasserverbrauch festgestellt.)

In diesem Zusammenhang weisen wir noch einmal darauf hin, dass für die Inanspruchnahme von Trinkwasser zur Befüllung von Swimmingpools Abwassergebühren anfallen. Einer Reduzierung der Verbrauchsgebühren wird nicht stattgegeben.

Da nicht abzusehen ist, wann sich der Grundwasserspiegel wieder erholen wird, bitten wir dringend darum, die Verbrauchstipps zu beherzigen und sorgsam mit dem „kostbaren Nass“ umzugehen.