Die Gemeinde Steffenberg bittet darum, während winterlicher Witterung und insbesondere zu den Einsatzzeiten des Winterdienstes auf das Parken im öffentlichen Raum zu verzichten. Parkende Fahrzeuge behindern die Räum- und Streuarbeiten und gefährden die Verkehrssicherheit. Nur dann kann eine reibungslose und ordnungsgemäße Schneeräumung sowie Streuung sichergestellt werden. Behinderungen durch parkende Fahrzeuge erschweren die Arbeiten erheblich.
Zudem sind Bordsteinrampen aus dem öffentlichen Verkehrsraum zu entfernen. Werden diese vom Winterdienst erfasst, können sie unkontrolliert in den Verkehrsraum gelangen und Schäden verursachen. Das Auslegen oder Befestigen von Bordsteinrampen stellt eine erlaubnispflichtige Sondernutzung gemäß § 16 Abs. 1 Hessisches Straßengesetz dar. Bei Nichtbeachtung behält sich die Straßenverkehrsbehörde vor, diese Rampen zu entfernen.
Die Gemeinde Steffenberg bittet alle Bürgerinnen und Bürger um Verständnis und Mithilfe, damit der Winterdienst sicher, effizient und zum Wohle aller durchgeführt werden kann.
Wir bedanken uns vorab für Ihre Unterstützung.