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Mitteilungsblatt der Gemeinde Steffenberg
Ausgabe 30/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Abräumung und Einebnung von Gräbern nach Ablauf der Ruhefrist und mangelnder Grabpflege auf dem Friedhof Obereisenhausen

Name u. Sterbejahr des Verstorbenen

Grabfeld

Ruhefrist

Frau Elise Klein, † 1985

A/1/15

2020

Herr Josef Schminnes, † 1989

A/2/11

2024

Herr Willi Arndt, † 1961

A/2/27+28

2016

Herr Wilfried Klein, † 1991

A/3/9

2026

Herr Ernst Becker, † 1989

A/3/11

2024

Herr Lothar Paul, † 1986

A/3/13

2021

Herr Fritz Müller, † 1987

A/4/12

2022

Herr Emil Gerlach, † 1982

A/4/14

2017

Gemäß § 34 Abs. 2 der aktuellen Friedhofsordnung der Gemeinde Steffenberg sind nach Ablauf der Ruhefrist bei Reihen- und Urnenreihengrabstätten oder nach Ablauf der Nutzungszeit bei Wahl- und Urnenwahlgrabstätten die Grabmale, Einfassungen und sonstige Grabausstattungen, einschließlich der Fundamente und Befestigungsmaterialien von den Nutzungsberechtigten binnen 3 Monaten zu entfernen.

Soweit die Nutzungsberechtigten bekannt sind, werden diese auch schriftlich von der beabsichtigten Abräumung und Einebnung unterrichtet.

Die Unterrichtung der nicht namentlich bekannten oder nicht zu ermittelnden Nutzungsberechtigten bzw. Angehörigen wird durch die heutige Bekanntgabe ersetzt.

Die Grabräumung kann entweder in Eigenleistung, durch einen Steinmetz oder durch einen von der Gemeinde beauftragten Dritten erfolgen.

In diesem Fall ist die Entfernung des Grabsteines, der Grabeinfassung, des Bewuchses sowie die Entsorgung dieser Teile enthalten.

Bei der Räumung und Einebnung der Grabstätten in Eigenleistung sind die Angehörigen für die ordnungsgemäße Entsorgung der Grabmalanlagen (Grabstein-, Einfassung, Zubehör) selbst verantwortlich. Auch die Fundamente sind restlos zu entfernen.

Sind bis zum 14.08.2026 die vorhandenen Grabstätten nicht geräumt, kann die Gemeinde Steffenberg diese selbst entfernen und nach eigenem Ermessen verwerten.

Aufträge für die Grababräumung nimmt die Friedhofsverwaltung gerne schriftlich entgegen.

Steffenberg, den 15.07.2026

Der Gemeindevorstand
Im Auftrag:
gez. Kammler