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Mitteilungsblatt der Gemeinde Steffenberg
Ausgabe 30/2026
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Ernennung von Wildschadenschätzern für die Gemeinde Steffenberg

von rechts: Bürgermeister Gernot Wege, Hans-Jörg Theis (Steinperf), Maximilian Bäcker und Werner Krug (beide Oberhörlen), Wolfgang Klein (Quotshausen). Auf dem Bild fehlt Dennis Velte (Niederhörlen, Niedereisenhausen).

Alle 4 Jahre werden für die Gemeinde Steffenberg Wildschadenschätzer ernannt, die ehrenamtlich tätig sind. Landwirte oder auch Grundstückseigentümer können Wildschaden unter gewissen Umständen gegenüber Jagdpächtern geltend machen. In der Regel versucht der Geschädigte mit dem jeweiligen Jagdpächter eine Regulierung des Wildschadens in der Gemarkung materiell oder finanziell herbeizuführen, was fast immer gelingt. Wird keine Einigung erzielt, eröffnet der Geschädigte über die Gemeindeverwaltung eine Art Schlichtungsverfahren, zu der ein Wildschadenschätzer als neutrale Person hinzugezogen wird.

Der Wildschadenschätzer beurteilt nach Abwägung den Schaden und legt diesen dann nach Abstimmung mit Geschädigtem und Jagdpächter fest. Es wird empfohlen, dass sich Geschädigter und Jagdpächter jedoch vor einem solchen „Schlichtungsverfahren“ einigen, da ansonsten zusätzliche Verfahrenskosten zu Lasten des Geschädigten entstehen. Nähere Auskünfte erteilt Frau Melanie Luy (Sachbearbeitung Jagd und Forst) von der Gemeindeverwaltung unter den bekannten Kontaktdaten. Die Gemeinde Steffenberg dankt allen ehrenamtlichen Wildschadenschätzern für ihre Bereitschaft sich in dieser Funktion für die Betroffenen zur Verfügung zu stellen und wünscht bei der Ausübung der Tätigkeit ein gutes Händchen und viel Erfolg.

 

Foto: Melanie Luy