Mit Stichtag 01.05.2025 trat eine wichtige Gesetzesänderung in Kraft, die die Erstellung und Übermittlung von Lichtbildern für die Beantragung von Personalausweis- und Passdokumenten betrifft. Diese bundesweite Neuregelung ist Teil der Digitalisierung und soll Sicherheit und Qualität im Pass- und Ausweiswesen erhöhen.
Unser POINT ID, sprich digitales Passbildaufnahmegerät steht Ihnen im Einwohnermeldeamt der Gemeinde Steffenberg zur Verfügung. So können Sie direkt passende Lichtbilder für die Beantragung von Ausweisdokumenten anfertigen lassen. Die Übergangsfrist für die Beantragung von Ausweisdokumenten mit eigenem Passbild in Papierform endet zum 31.07.2025.
| - | Für Kinder unter 6 Jahren ist dieses Gerät nicht geeignet. |
| - | Sie können auch Ihr digitales Passfoto alternativ bei einem zertifizierten Fotodienstleister oder auch bei Drogeriemärkten, die eine zertifizierte Cloud-Lösung anbieten, nutzen. |
| - | Für die digitale Passbildaufnahme wird eine Gebühr von 6,00 Euro erhoben |
| - | Das digitale Passbild kann nicht ausgedruckt werden und kann nur für die Beantragung eines Ausweisdokuments verwendet werden. |
| - | Selbst erstellte digitale Fotos (zum Beispiel mit Smartphone- Apps) können nicht verwendet werden. |
| - | Für den Antrag einer Fahrerlaubnis sind die Bilder, nach wie vor, in Papierform vorzulegen. |