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Mitteilungsblatt der Gemeinde Steffenberg
Ausgabe 32/2026
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Hinweis der Gemeindeverwaltung

Unbefugter Aufenthalt auf dem Gelände der Gemeindeverwaltung

In den vergangenen Wochen wurde erneut festgestellt, dass sich außerhalb der Dienstzeiten Jugendliche und junge Erwachsene auf dem Gelände der Gemeindeverwaltung aufhalten. Trotz wiederholter Hinweise kommt es dabei unter anderem zum Konsum alkoholischer Getränke sowie zum Zurücklassen von Müll, Glasscherben, Zigarettenstummeln und weiteren Verunreinigungen.

Die Gemeindeverwaltung weist ausdrücklich darauf hin, dass das Verwaltungsgelände kein öffentlicher Aufenthalts- oder Treffpunkt ist. Außerhalb der Öffnungszeiten ist das Betreten und der Aufenthalt ausschließlich befugten Personen gestattet. Das Gelände dient dem Dienstbetrieb und muss daher jederzeit sauber, sicher und unbeschädigt bleiben.

Wir haben Verständnis dafür, dass insbesondere junge Menschen Orte suchen, an denen sie ihre Freizeit gemeinsam verbringen können. Das Gelände der Gemeindeverwaltung ist hierfür jedoch nicht vorgesehen und steht als Treffpunkt nicht zur Verfügung.

Aus aktuellem Anlass bitten wir daher eindringlich darum, das Verwaltungsgelände künftig nicht mehr als Aufenthaltsort zu nutzen und die geltenden Regelungen zu beachten.

Sollte es weiterhin zu unbefugten Aufenthalten, Verschmutzungen oder Sachbeschädigungen kommen, wird die Gemeindeverwaltung von ihrem Hausrecht Gebrauch machen. Dies können erforderlichenfalls auch die Einschaltung der Polizei sowie die Einleitung weiterer rechtlicher Schritte umfassen.

Wir appellieren an alle Bürgerinnen und Bürger, insbesondere an Eltern und Erziehungsberechtigte, auf die Einhaltung dieser Regelungen hinzuwirken und entsprechend zu sensibilisieren.

Für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung bedanken wir uns.