Amt für Bodenmanagement Marburg
- Flurbereinigungsbehörde -
Robert-Koch-Straße 17
35037 Marburg
Telefon: (0611) 535-3000
Fax: (0611) 535-3300
E-Mail: info.afb-marburg@hvbg.hessen.de
Gz.: 2-MR-05-26-33-01-B-0002#001
Flurbereinigungsverfahren Biedenkopf-Eckelshausen B 62
Verfahrens-Nr.: UF 2633
Mit dem Flurbereinigungsbeschluss vom 19.01.2022 (Staatsanzeiger 09/2022 vom 28.02.2022, Seite 351) ist gemäß § 16 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) vom 16.03.1976; BGBI. I S. 546; in der jeweils gültigen Fassung, die Teilnehmergemeinschaft (TG) des Flurbereinigungsverfahrens Biedenkopf-Eckelshausen B 62 als Körperschaft des öffentlichen Rechts entstanden.
Nach § 21 Abs. 1 und 5 FlurbG ist für jede Teilnehmergemeinschaft ein aus mehreren Mitgliedern bestehender Vorstand und für jedes Vorstandsmitglied ein Stellvertreter zu wählen.
Hiermit werden alle Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigten (Teilnehmer) sowie alle interessierten Bürgerinnen und Bürger gemäß § 21 (2) FlurbG zu einer Teilnehmerversammlung mit Wahltermin eingeladen für
Donnerstag, 20. Oktober 2022, um 19:00 Uhr
in das Dorfgemeinschaftshaus Biedenkopf-Eckelshausen
Bachstraße 11, 35216 Biedenkopf-Eckelshausen
Aufgrund der begrenzten Räumlichkeiten im Dorfgemeinschaftshaus Eckelshausen wird um das Mitbringen einer FFP2-Maske gebeten. Je nach Teilnehmerzahl, sofern die Abstände nicht gewahrt werden können, herrscht Maskenpflicht während der Veranstaltung.
Informationen zum Flurbereinigungsverfahren
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft
Verschiedenes
Wahlberechtigt sind alle im Wahltermin anwesenden Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigten oder deren Bevollmächtigte. Ich bitte Sie, einen Identitätsnachweis dabei zu haben. Bevollmächtigte haben sich im Wahltermin durch eine schriftliche Vollmacht des zu vertretenden Eigentümers auszuweisen.
Jeder Teilnehmer oder Bevollmächtigte hat eine Stimme; gemeinschaftliche Eigentümer gelten als ein Teilnehmer. Sofern ein Wahlberechtigter durch Vollmacht mehrere Teilnehmer vertritt, hat er insgesamt nur eine Stimme. Wählbar sind auch Personen, die nicht am Verfahren beteiligt sind. Ebenso können auch am Wahltermin abwesende Personen gewählt werden, wenn die Bereitschaft hierzu schriftlich im Wahltermin vorgelegt wird. Gewählt sind diejenigen, welche die meisten Stimmen erhalten (§ 21 Abs. 3 FlurbG).
Der Vorstand der TG Biedenkopf-Eckelshausen B62 soll aus fünf ordentlichen Mitgliedern und fünf stellvertretenden Mitgliedern bestehen und wird für die Dauer von sieben Jahren gewählt. Die Wahl wird von der Flurbereinigungsbehörde geleitet.
Der Vorstand vertritt die Teilnehmergemeinschaft bei wichtigen Angelegenheiten im Flurbereinigungsverfahren und wirkt in verschiedenen Verfahrensabschnitten mit, unter anderem bei der Neugestaltung des Verfahrensgebietes, der Wertermittlung der am Flurbereinigungsverfahren beteiligten Grundstücke und bei der Festlegung und Vergabe von Ausbaumaßnahmen. Er wirkt nicht mit bei der Festlegung der neuen Grundstücke der einzelnen Beteiligten.
Die Ladung wird in den Flurbereinigungsgemeinden Biedenkopf und Dautphetal sowie und in den angrenzenden Städten Bad Berleburg, Bad Laasphe, Gladenbach, Hatzfeld (Eder), Marburg und Wetter (Hessen) und Gemeinden Bad Endbach, Breidenbach, Lahntal, Münchhausen und Steffenberg öffentlich bekannt gemacht.
Darüber hinaus ist die Ladung zur Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft über die Internetadresse https://hvbg.hessen.de/vf2633 abrufbar.
Die Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren kann im Internet unter der Internetadresse https://hvbg.hessen.de/datenschutz eingesehen werden.
Bitte informieren Sie sich über die am Veranstaltungstag zusätzlich gültigen Coronaregeln.
Marburg, 19. September 2022