Mitteilungsblatt der Gemeinde Steffenberg
Ausgabe 39/2025
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Öffnungszeiten und Hinweise zur Anlieferung am Astschnittplatz in Obereisenhausen
Die Gemeinde Steffenberg informiert darüber, dass der Astschnittplatz am ehemaligen Steinbruch in Obereisenhausen an folgenden Samstagen zur Anlieferung von Ast- und Strauchschnitt geöffnet ist:
- 11. Oktober 2025
- 18. Oktober 2025
- 25. Oktober 2025
- 01. November 2025
Die Öffnungszeiten sind jeweils von 09:00 Uhr bis 11:00 Uhr.
Bitte beachten Sie folgende Hinweise zur Anlieferung:
- Es dürfen ausschließlich Kleinmengen bis zu maximal 5 m³ (entspricht etwa der Ladung eines PKW-Anhängers) angeliefert werden.
- Zugelassen sind ausschließlich reiner Ast-, Strauch- und Heckenschnitt.
- Nicht angenommen werden: Laub, Gras, Moos, Wurzelwerk sowie sonstige nicht eindeutig zuzuordnende oder verunreinigte Materialien.
Die Gemeinde Steffenberg weist zudem ausdrücklich auf die geltenden naturschutzrechtlichen Bestimmungen gemäß § 39 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) hin:
- Das Zurückschneiden von Hecken, Gebüschen und anderen Gehölzen ist nur im Zeitraum vom 01. Oktober bis zum 28. Februar eines jeden Jahres zulässig.
- Im Zeitraum vom 01. März bis zum 30. September sind lediglich Pflege- und Rückschnitte erlaubt, die der Verkehrssicherheit oder der Gesundheit der Pflanzen dienen.
Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, diese Vorgaben zu beachten und sich verantwortungsvoll an den Regelungen zu orientieren. Bei Fragen steht die Gemeindeverwaltung gerne zur Verfügung.