Die Gemeinde Steffenberg beabsichtigt folgende Grundstücke meistbietend zu verpachten.
Der Pachtzins richtet sich nach der Grundstücksgröße (0,01€/m²), aber mindestens 10,00 €/Jahr.
Flur 8, Flurstück 7, 9.049 m², Vor dem Saurüsselboden
Flur 8, Flurstück 8, 5.741 m², Vor dem Saurüsselboden
Flur 8, Flurstück 9, 1.400 m², Vor dem Saurüsselboden
Flur 8, Flurstück 86/1, 7.229 m², Unter der Brachehöll
Flur 8, Flurstück 87, 6.494 m², Auf der Brachehöll
Flur 8, Flurstück109, 402 m², Vor dem Saurüsselboden
Flur 8, Flurstück 114, 127 m², An dem Saurüssel
Da sich die zu verpachtenden Flurstücke im FFH-Gebiet befinden, ist für das Gebiet eine zusätzliche Düngung - auch mit wirtschaftseigenem Dünger- ohne Ausnahme unzulässig. Eine Zufütterung ist ausgeschlossen. Es müssen zwingend mehrere Beweidungsdurchgänge durchgeführt werden. Die Terminvorgaben erfolgen im Rahmen der HALM-Vereinbarungen und in Absprache mit dem Forstamt.
Die Weidetiere, im günstigsten Fall Schafe, müssen abends von den Weideflächen abgetrieben werden und dürfen nur auf bestimmten Flächen über Nacht gepfercht werden. Diese werden in enger Absprache mit dem Forstamt festgelegt.
Das Gebiet wird in regelmäßigen Abständen durch Vertreterinnen bzw. Vertretern des Forstamtes, des ehrenamtlichen Naturschutzes sowie der Agrarverwaltung begangen. Dazu ist die Anwesenheit des Bewirtschafters i. d. R. ebenfalls erforderlich.
Pachtangebote für die vorstehend beschriebenen Grundstücke sind bis zum 15.11.2022 in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Angebot Grundstückspacht/en“ an den Gemeindevorstand der Gemeinde Steffenberg, Bauhofstraße 1, 35239 Steffenberg zu richten oder direkt im Rathaus der Gemeinde Steffenberg, Bauhofstraße 1, 35239 Steffenberg, Zimmer 4 - Frau Schäfer - abzugeben. Die Angebote werden am 17.11.2022 um 10:30 Uhr im Rathaus, Bauhofstraße 1, Sitzungszimmer OG, geöffnet. Hieran können die Bieter teilnehmen.
Steffenberg, den 19.10.2022