Die Gemeinde Steffenberg informiert darüber, dass der Astschnittplatz am ehemaligen Steinbruch in Obereisenhausen noch am folgenden Samstage zur Anlieferung von Ast- und Strauchschnitt geöffnet ist:
| • | 01. November 2025 |
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| Die Öffnungszeit ist von 09:00 Uhr bis 11:00 Uhr. |
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| Bitte beachten Sie folgende Hinweise zur Anlieferung: |
| • | Es dürfen ausschließlich Kleinmengen bis zu maximal 5 m³ (entspricht etwa der Ladung eines PKW-Anhängers) angeliefert werden. |
| • | Zugelassen sind ausschließlich reiner Ast-, Strauch- und Heckenschnitt. |
| • | Nicht angenommen werden: Laub, Gras, Moos, Wurzelwerk sowie sonstige nicht eindeutig zuzuordnende oder verunreinigte Materialien. |
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| Die Gemeinde Steffenberg weist zudem ausdrücklich auf die geltenden naturschutzrechtlichen Bestimmungen gemäß § 39 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) hin: |
| • | Das Zurückschneiden von Hecken, Gebüschen und anderen Gehölzen ist nur im Zeitraum vom 01. Oktober bis zum 28. Februar eines jeden Jahres zulässig. |
| • | Im Zeitraum vom 01. März bis zum 30. September sind lediglich Pflege- und Rückschnitte erlaubt, die der Verkehrssicherheit oder der Gesundheit der Pflanzen dienen. |
Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, diese Vorgaben zu beachten und sich verantwortungsvoll an den Regelungen zu orientieren. Bei Fragen steht die Gemeindeverwaltung gerne zur Verfügung.