Amt für Bodenmanagement Marburg
- Flurbereinigungsbehörde -
Robert-Koch-Straße 17, 35037 Marburg
Tel.-Nr.: 0611/ 535-3240, Fax-Nr.: 0611 / 327605700
E-Mail: info.afb-marburg@hvbg.hessen.de
Gz.: 2-MR-05-25-51-01-B-0005#006
Flurbereinigungsverfahren Breidenbach-Mittlere Diete
In dem Flurbereinigungsverfahren Breidenbach-Mittlere Diete werden die Beteiligten gem. § 65 Abs. 1 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546) in der jeweils geltenden Fassung vorläufig in den Besitz der neuen Grundstücke eingewiesen.
Der für die Bewertung der eingebrachten Grundstücke und der Abfindungsgrundstücke maßgebliche Stichtag wird gemäß § 44 Absatz 1 Satz 4 FlurbG auf den 01.01.2024 -0:00 Uhr festgesetzt.
Die tatsächliche Überleitung der Grundstücke in den neuen Zustand wird durch die Überleitungsbestimmungen (§ 66 FlurbG) vom 24.07.2023 geregelt.
Mit den in den Überleitungsbestimmungen bestimmten Zeitpunkten gehen der Besitz, die Verwaltung und die Nutzung der neuen Grundstücke auf den in der neuen Feldeinteilung benannten Empfänger über (§ 66 Abs. 1 FlurbG).
Diese Überleitungsbestimmungen sind Bestandteil dieser Anordnung.
Auf Antrag der Beteiligten wird die neue Feldeinteilung (Anzeige der Grenzen) an Ort und Stelle angezeigt und erläutert.
Anträge hierzu können telefonisch oder per E-Mail bei den Bediensteten der Flurbereinigungsbehörde unter folgenden Kontaktdaten gestellt werden:
Sachbearbeiterin Bodenordnung: Sandy Weißhampel
Tel.-Nr. 0611/535 3227, E-Mail: Sandy.Weisshampel@hvbg.hessen.de
Die Bediensteten der Flurbereinigungsbehörde werden am Dienstag, den 28. November 2023 und Mittwoch, den 29. November 2023, jeweils von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr, im Dorfgemeinschaftshaus Niederdieten, Dietetalstraße 24, 35236 Breidenbach anwesend sein.
Teilnehmende, die in der Örtlichkeit in ihre neuen Grundstücke eingewiesen werden wollen (Anzeige der Grenzpunkte), werden gebeten, vorab einen Termin -im oben genannten Zeitraum- mit Frau Weißhampel abzustimmen.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden gebeten zu dem vereinbarten Termin die in ihrem Besitz befindlichen Abfindungsunterlagen mitzubringen.
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Der gesamte Wortlaut der „Öffentlichen Bekanntmachung der vorläufigen Besitzeinteilung“ im Flurbereinigungsverfahren Breidenbach-Mittlere Diete -
Gz.: 2-MR-05-25-51-01-B-0005#006 - ist auf der Homepage der Gemeinde Steffenberg www.steffenberg.de unter der Rubrik „Amtliche Bekanntmachungen“ veröffentlicht.
Die Veröffentlichung hat gem. § 110 FlurbG nach den für die öffentliche Bekanntmachung des Amtes für Bodenmanagement Marburg von Verfügungen der Gemeinden bestehenden Rechtsvorschriften zu erfolgen.
Hinweis: Flurbereinigungsverfahren unterliegen dem FlurbG und nicht dem BauGB, somit handelt es sich bei dieser Bekanntmachung um kein Bauleitplanverfahren.