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Mitteilungsblatt der Gemeinde Steffenberg
Ausgabe 47/2023
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Rechtzeitige Anmeldung eines Nutzungsfeuers bei der Gemeinde

Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass Nutzfeuer mindestens 2 – 3 Tage vorher bei der Gemeindeverwaltung schriftlich angezeigt werden müssen. Die Mitarbeiterinnen im Bürgerbüro leiten die Anmeldungen anschließend an die zuständigen Behörden / Dienststellen (u. a. Landkreis, Gemeindebrandinspektor, Polizeistation Biedenkopf) zur Kenntnis weiter. Damit die Information die vorgenannten Stellen rechtzeitig erreicht, ist es leider nicht ausreichend, Nutzfeuer einen Tag vor Abbrennen bei der Gemeindeverwaltung bekannt zu geben.