020.043/00028037
Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 01.02.2024 die Satzung zur Änderung der Entschädigungssatzung rückwirkend zum 01.01.2024 beschlossen. Die Satzung wird nach § 11 Abs. 1 und 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Steffenberg im Internet der Gemeinde unter www.steffenberg.de Amtliche Bekanntmachungen veröffentlicht. Die Satzung kann auch von jedermann während den Öffnungszeiten im Rathaus, Bauhofstr. 1, OT. Niedereisenhausen, Bürgerbüro, in Papierform eingesehen werden. Gegen Kostenerstattungen können auch entsprechende Kopien gefertigt werden.
Steffenberg, 02.02.2024