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Mitteilungsblatt der Gemeinde Steffenberg
Ausgabe 6/2024
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Mitteilungen an die Gemeindevertretung – Sitzung 01.02.2024

1. Baumaßnahmen

Erstausbaumaßnahme Neubaugebiet Dautpher Weg

Da wegen des vorzeitigen Wintereinbruchs die finale Asphaltdeckschicht für das Erstausbaugebiet Dautpher Weg leider nicht mehr aufgebracht werden konnte, haben wir nun dafür seitens des beauftragten Unternehmens eine Terminierung für das erste Drittel im März erhalten.

Hochwasserrückhaltebecken II

Nach einem Baustelleneinweisungstermin mit dem Planungsbüro und dem ausführenden Tiefbauunternehmen am 19.12.2023, wurde der Start der Baumaßnahme, sofern dieser witterungsbedingt möglich ist, nun für Montag, den 05.02.2024 terminiert.

2. Förderung Gemeindepfleger/in

Unser Antrag auf Förderung eines Gemeindepflegers/einer Gemeindepflegerin wurde vom Hessischen Sozialministerium positiv beschieden. Unter Vorbehalt der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln des Landes Hessen können wir für die Jahre 2024, 2025 und 2026 jährlich von einer Förderung von ca. 25.000€ ausgehen.

3. Verwaltungsvereinbarung Gemeinsame Bauverwaltung

Die Verwaltungsvereinbarung zur gemeinsamen Bauverwaltung mit der Gemeinde Angelburg wurde nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 14.12.2023 am 20.12.2023 in unserem Rathaus unterzeichnet.

4. Gemeinsamer Ordnungspolizist

Die Vereinbarung mit den Gemeinden Breidenbach und Angelburg zu einem gemeinsamen Ortspolizisten wurde am 18.12.2023 unterzeichnet.

5. Kommission Jugend

Die SPD Fraktion hat mitgeteilt, dass Annette Denk als benanntes Mitglied aus der Jugendkommission ausgeschieden ist und hat Leonie Weidenbach als neues Kommissionsmitglied benannt. Diese Verfahrensweise steht im Einklang mit der gesetzlichen Vorgabe aus § 72 (2) HGO i. V. m. § 62 Abs. 2 HGO.

6. Gesundheitszentrum

Wir sind aktuell im konstruktiven Austausch mit dem Landkreis einerseits und anderseits mit dem Hausarzt Sieveking, der als Arzt in Verhandlung über die Übernahme der beiden Arztpraxen Dr. Perschel und Fr. Dr. Koitschka-Maus steht.

Wie in einem gemeinsamen Termin mit dem Landkreis im Sommer 2023 vereinbart, wurde ein Gutachten zum Konzept für die Organisation der Interkommunalen Zusammenarbeit zwischen den Gemeinden Angelburg und Steffenberg zur Errichtung eines Gesundheitszentrums ggf. unter wirtschaftlicher Beteiligung des Landkreises erstellt. Der Landkreis beteiligte sich an den Erstellungskosten des Gutachtens.

Gemäß Gutachten ist nach den vorliegenden Erkenntnissen die sinnvollste Organisationsform einer kommunal - privaten Gemeinschaftslösung zur Errichtung eines Ärztehauses die Gesellschaftsform einer GmbH & Co. KG.

Daraufhin beschloss der Zweckverband auf Vorschlag des Vorstandes in seiner Sitzung am 30.11.2023, dass Gespräche mit Herrn Sieveking zur Konkretisierung der gegenseitigen Vorstellungen geführt werden sollen.

Ziel dabei ist die zeitnahe Sicherstellung der wohnortnahen medizinischen hausärztlichen Versorgung. Für die Planung bedeutet das, dass man sich zunächst auf das dafür notwendige konzentriert, nämlich eine Arztpraxis für einen modernen Praxisbetrieb. Dabei sollten perspektivisch Nutzungserweiterungen möglich sein und berücksichtigt werden.

Herr Sieveking hatte in unserem Gespräch im Januar bereits die notwendigen Flächen- und Raumbedarfe konkretisiert. Unter Hinzuziehung des bereits eingebundenen Architekten werden die bisherigen Raumbedarfe und Kostenberechnungen entsprechend angepasst.

Auf dieser Grundlage wird eine Entscheidungsvorlage für einen Grundsatzbeschluss des Zweckverbandes erarbeitet und vorgelegt.

Stand Bebauungsplan-Änderung:

Aufgrund des Flora- und Fauna-Berichts sind zwei Ausgleichsflächen für Magerrasen und für die Feldlerche auszuweisen. Die Ausgleichsfläche (rd. 7.000 m²) des Magerrasens ist bereits gefunden und abgestimmt. Die zuletzt geforderte Ausgleichsfläche (rd. 4.000 m²) für die Feldlerche ist aktuell in Abstimmung.

Nach erfolgreicher Ausweisung der Ausgleichsflächen hat die 2. Offenlage zu erfolgen. Nach Abwägung und Abstimmung der Einwendungen ist die Änderung des Flächennutzungsplans beim Regierungspräsidium zu beantragen.

Für die Offenlage muss mindestens 1 Monat eingerechnet werden und die Genehmigungsdauer der FNP - Dauer ist von 3 auf einen Monat verkürzt worden.“