Seit dem 23.01.2026 präsentiert sich die Homepage der Gemeinde Steffenberg unter www.steffenberg.de in einem neuen, barrierefreien Format. Über einen Funktionsbutton können Nutzerinnen und Nutzer individuelle Einstellungen vornehmen - etwa zu Farbgestaltung, Kontrast, Schriftgröße oder zur Aktivierung der Vorlesefunktion. Aus formalen Gründen wird ausdrücklich auf die Barrierefreiheitserklärung hingewiesen, die in der Fußzeile der Homepage abrufbar ist.
Nach der erfolgreichen Installation der neuen Hybridheizungsanlage - deren endgültige Abnahme noch aussteht - sind nun erhebliche Probleme an der bestehenden Fußbodenheizung aufgetreten. Wasserverluste im System deuten auf eine Leckage hin. Zur Eingrenzung wurden verschiedene Heizkreise im Ausschlussverfahren abwechselnd ein- und ausgeschaltet. Eine genaue Lokalisierung der Undichtigkeiten war bislang nicht möglich, wird jedoch in den kommenden Tagen mit externer Unterstützung erfolgen. Vorsorglich wurde bereits unsere Versicherung informiert, die eine grundsätzliche Deckungszusage für einen möglichen Schaden erteilt hat. Es ist davon auszugehen, dass Vermietungen des Bürgerhauses ab Februar aufgrund notwendiger Sanierungsarbeiten kurzfristig abgesagt werden müssen. Die betroffenen Mieterinnen und Mieter werden zeitnah über den aktuellen Stand informiert. Für ausfallende Vermietungen werden wir - soweit möglich - alternative Dorfgemeinschaftshäuser anbieten. Wie lange die Schadensbehebung dauern wird und welches Ausmaß sie haben könnte, lässt sich derzeit noch nicht verlässlich einschätzen.
Aufgrund der anhaltenden winterlichen Witterung ist der durch die Bauverwaltung organisierte Winterdienst seit Jahresbeginn nahezu ununterbrochen im Einsatz. Täglich erreichen uns sowohl positive als auch kritische Rückmeldungen. Als Kommune tragen wir die Verantwortung für die Verkehrssicherheit im öffentlichen Raum. Diese Pflicht umfasst Straßen und öffentliche Wege - jedoch nicht jeden Quadratmeter und nicht zu jeder Tagesminute. Das Gesetz verlangt Sicherheit im Rahmen des praktisch Leistbaren. Im Winter bedeutet dies: Räumen und Streuen nach klaren Prioritäten. Zuerst werden Hauptverkehrsstraßen, gefährliche Steigungen, zentrale Plätze und wichtige Schulwege bearbeitet. Nebenstraßen und abgelegene Gehwege folgen im Anschluss. Dies ist keine Frage des guten Willens, sondern der realen Kapazitäten - kein Bauhof kann überall gleichzeitig sein. Unsere Straßenreinigungssatzung weist zudem auf die Mitwirkungspflichten der Grundstückseigentümer hin. Dazu gehören insbesondere das Räumen von Schnee sowie das Beseitigen von Schnee- und Eisglätte auf den jeweils zugewiesenen Flächen. Wir bitten um Beachtung dieser Regelungen. Ein verständnisvoller Umgang miteinander und Rücksichtnahme gegenüber den Mitarbeitenden des Winterdienstes helfen uns allen, gut durch die Wintersaison 2025/2026 zu kommen.