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Stadtanzeiger Tann (Rhön)
Ausgabe 12/2023
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Abschaltzeiten der Straßenbeleuchtung in der Kernstadt von Tann (Rhön)

Aufgrund von vielen Nachfragen möchten wir darstellen, warum in der Kernstadt von Tann (Rhön) momentan insgesamt noch ca. 30 Straßenlampen nicht von der Nachtabschaltung betroffen sind.

Es gibt eine gesetzliche Regelung, dass Fußgängerüberwege (Zebrastreifen) beleuchtet werden müssen. Da die Straßenlampe am Zebrastreifen (Am Steinweg) nicht separat geschaltet werden kann, sondern nur der gesamte Stromkreis, welcher insgesamt ca. 30 Straßenlampen erfasst, darf eine Nachtabschaltung im Moment noch nicht vorgenommen werden.

Die Stadtverwaltung prüft derzeit entsprechende Schritte, um die technischen Voraussetzungen für eine separate Schaltung dieser Lampe herzustellen.