Die Niederschrift der Verbandsversammlung des Feldwege- und Grabenunterhaltungsverbandes „Hohe
Rhön“ wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
über die Sitzung der Verbandsversammlung des
Feldwege- und Grabenunterhaltungsverbandes „Hohe Rhön“
am 08. Februar 2023 im Rathaus Gersfeld
Sturmius Feuerstein, Ebersburg
Thomas Keidel, Ehrenberg
Michael Faulstich, Ehrenberg, Stellv. Für Moritz Weckbach
Waldemar Niebling, Gersfeld
Ottmar Seng, Hilders
Peter Kling, Hilders
Uwe Kirchner
Ramona Hornig
Klaus Keidel, Gersfeld
Heiner Marquardt, Gersfeld
Verbandsvorsitzender Bürgermeister Ronny Günkel, Hilders
Bürgermeister Peter Kirchner, Ehrenberg
Bürgermeister Mario Dänner, Tann
Bürgermeister Dr. Steffen Korell, Gersfeld
Bürgermeister Benjamin Reinhart, Ebersburg
Bürgermeister Mario Dänner, Tann
Geschäftsführerin Heike Baumgarten
Eröffnung der Sitzung durch den Vorsitzenden der Verbandsversammlung
Der Vorsitzende der Verbandsversammlung, Herr Ottmar Seng eröffnete um 19:40 Uhr die Sitzung der Verbandsversammlung des Feldwege- und Grabenunterhaltungsverbandes „Hohe Rhön“ und stellte fest, dass die Versammlung beschlussfähig ist und gegen die Einladung keine Bedenken erhoben wurden. Auch gegen das Protokoll der letzten Verbandsversammlung wurden keine Einwände erhoben.
Prüfbericht Jahresabschluss 2020
hier: Feststellung, Beratung und Entscheidung über die Entlastung des Vorstandes
Die Verbandsversammlung nimmt den Prüfbericht der Revision des Landkreises Fulda zur Kenntnis. Die Prüfung hat zu keinen wesentlichen Einwendungen geführt.
Das Jahr 2020 hat zum Vergleich zu 2019 wie folgt abgeschlossen, die Beträge wurden auf volle €-Beträge auf bzw. abgerundet:
| 2019 in € | 2020 in € | Unterschied | |
| Eigenkapital | 152.332 | 156.042 | 3.710 |
| Rücklagen | 7.476 | 11.186 | 3.710 |
| Jahresergebnis | 12.538 | 3.710 | - 8.828 |
| Finanzrechnung Zahlungsmittelbestand | 10.451 | 36.287 | 25.836 |
Die Prüfung hat zu keinen wesentlichen Einwendungen geführt.
Die Verbandsversammlung beschließt die Entlastung des Verbandsvorstandes auf der Grundlage des geprüften Jahresabschlusses 2020.
Dieser Beschluss ist dem Fachdienst Revision des Landkreises Fulda sowie dem Hessischen Landesrechnungshof mitzuteilen und gemäß § 114 Abs. 2 HGO öffentlich bekannt zu machen und auszulegen.
Abstimmung:
8 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen
Prüfbericht Jahresabschluss 2021
hier: Feststellung, Beratung und Entscheidung über die Entlastung des Vorstandes
Die Verbandsversammlung nimmt den Prüfbericht der Revision des Landkreises Fulda zur Kenntnis. Das Jahr 2021 hat zum Vergleich zu 2020 wie folgt abgeschlossen, die Beträge wurden auf volle €-Beträge auf bzw. abgerundet:
| 2020 in € | 2021 in € | Unterschied | |
| Eigenkapital | 156.042 | 125.883 | -30.159 |
| Rücklagen | 11.186 0 | -11.186 | |
| Jahresergebnis | 3.710 | -30.159 | -33.869 |
| Finanzrechnung Zahlungsmittelbestand | 36.287 | 29.103 | -7.184 |
Die Prüfung hat zu keinen wesentlichen Einwendungen geführt.
Die Verbandsversammlung beschließt die Entlastung des Verbandsvorstandes auf der Grundlage des geprüften Jahresabschlusses 2021.
Dieser Beschluss ist dem Fachdienst Revision des Landkreises Fulda sowie dem Hessischen Landesrechnungshof mitzuteilen und gemäß § 114 Abs. 2 HGO öffentlich bekannt zu machen und auszulegen.
Abstimmung:
8 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen
Genehmigung Haushalt 2022
Die Verbandsversammlung nimmt zur Kenntnis, dass am 01. März 2022 die Genehmigung der in der Haushaltssatzung 2022 genehmigungspflichtigen Teile erfolgte.
Für 2022 war die Genehmigung des Investitionskredits in Höhe von 215.000,00€ sowie des Kassenkredits in Höhe von 80.000,00 € zu erteilen.
Gem. § 18 Abs. 1 KGG und 97 a HGO in Verbindung mit §§ 103 Abs. 2 und 105 Abs. 2 HGO wurde die Aufnahme dieser Kredite genehmigt.
Auflagen für das Haushaltsjahr 2022 wurden nicht erteilt.
Die öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung erfolgte im März 2022 in der 11. Kalenderwoche und die Auslegung mit Haushaltsplan nach § 97 Abs. 5 HGO vom 28.03. bis
07.04.2022 im Rathaus Hilders.
Stand Haushaltswirtschaft 2022
Die Verbandsversammlung nimmt die Hochrechnung (Tischvorlage) und den Bericht über den Stand der Haushaltswirtschaft 2022 zur Kenntnis.
Der geplante Überschuss in Höhe von 25.038,00 € wird voraussichtlich nicht erreicht und in Höhe von ca. 6.000,00 € verfehlt. Der Fehlbetrag aus dem Jahr 2021 in Höhe von 18.972,77 € kann voraussichtlich ausgeglichen werden.
Die Verbandsversammlung beschließt nachfolgende erhebliche überplanmäßige Aufwendungen im Jahr 2022:
Konto 60550000, Treibstoffe, 24.000,00 €
Konto 61640000, Instandhaltung von Kfz., 15.000,00
Abstimmung:
8 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen
Austritt Gersfeld aus Verband zum 31.12.2023
Die Verbandsversammlung nimmt die Kündigung der Mitgliedschaft der Stadt Gersfeld beim Feldwege- und Grabenunterhaltungsverband „Hohe Rhön“ zur Kenntnis und ebenso das Schreiben der Kommunalaufsicht vom 16.08.2022, wonach dem Begehren auf Genehmigung einer Kündigung der Kommune Gersfeld aus wichtigem Grund gem. § 21 der Verbandssatzung nicht entsprochen werden kann. Dies wird damit begründet, dass ein wichtiger Grund nur dann vorliegt, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zugemutet werden kann. Dies liegt nach Auffassung der Kommunalaufsicht nicht vor.
Nach § 21 KGG in Verbindung mit § 23 der Verbandssatzung ist jedoch ein Ausscheiden der Kommune aus dem Verband möglich. In einem solchen Fall muss das Ausscheiden von dem betreffenden Mitglied beantragt werden. Das Kündigungsschreiben der Stadt Gersfeld vom 02. Juni 2022 könnte als Antrag auf Ausscheiden aus dem Verband betrachtet werden.
Die Verbandsversammlung stimmt auf dieser Grundlage dem Ausscheiden der Stadt Gersfeld zum 31.12.2023 zu.
Abstimmung:
7 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen
Änderung Verbandssatzung
Änderungen in der Verbandssatzung:
Die Verbandsversammlung beschließt folgende Satzung zur Änderung der Verbandssatzung:
zur Änderung der Satzung
des Feldwege- und Grabenunterhaltungsverbandes
„Hohe Rhön“
Aufgrund der §§ 9 und 38 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG) vom 19.12.1969 (GVBL. I. S. 307) hat die Verbandsversammlung des Feldwege- und Grabenunterhaltungsverbandes „Hohe Rhön“ in ihrer Sitzung am 19. Januar 2023 folgende Satzungsänderung beschlossen:
(1)
Die Mitgliedschaft der nachstehenden Gemeinden erstreckt sich ab 01.01.2024 auf folgende Gemarkungsflächen:
| a) | Die Gemeinde Ebersburg mit den gesamten Gemarkungen. |
| b) | Die Gemeinde Hilders mit den gesamten Gemarkungen |
| c) | Die Stadt Tann mit den gesamten Gemarkungen |
| d) | Die Gemeinde Ehrenberg mit den gesamten Gemarkungen |
(1)
Die Verbandsversammlung besteht ab dem 01.01.2024 aus 7 gewählten Vertretern der Verbandsmitglieder. Für je angefangene 4.000 ha ist ein Vertreter zu wählen.
(1)
Die öffentliche Bekanntmachung von Satzungen, Verordnungen, Beschlüssen, Hinweisen und Mitteilungen sowie Genehmigungen, die im Zusammenhang mit Rechtssetzungsverfahren oder zur Begründung
von Ansprüchen erforderlich sind, sowie alle übrigen Bekanntmachungen erfolgen ab 01.01.2024 durch Veröffentlichung in den Wochenzeitungen:
Ebersburger Nachrichten
Hilderser Blättchen
Stadtanzeiger Tann (Rhön)
Ehrenberger Bote
Die öffentliche Bekanntmachung ist mit dem Ablauf des Tages vollendet, an dem die letzte Wochenzeitung mit der Bekanntmachung erscheint, soweit nichts anderes bestimmt ist.
(2)
Das ausscheidende Verbandsmitglied haftet für die bis zu seinem Ausscheiden entstandenen Verbindlichkeiten des Zweckverbandes weiter. Die Haftung ist begrenzt auf das Verhäl tnis seiner Verbandsum-
lage am gesamten Umlageaufkommen.
(3)
Das ausscheidende Verbandsmitglied hat das Recht, die auf seinem Gebiet gelegenen Anlagen, Einrichtungen und Grundstück, die der Verband zur Erfüllung seiner verbleibenden Aufgaben nicht benötigt,
zum Zeitwert zu übernehmen. Wird dieser Wert vom ausscheidenden Verbandsmitglied nicht anerkannt, ist der Wert von einem unabhängigen Sachverständigen bindend festzulegen. Soweit der Ver-
band die Vermögensgegenstände unentgeltlich erhalten hat, sind sie dem ausscheidenden Mitglied unentgeltlich zu übertragen, sofern sie der Verband zur Übernahme seiner Aufgaben nicht benötigt. Etwaige Werterhöhungen sind angemessen zu berücksichtigen. Das Weitere wird in einer Auseinandersetzungsvereinbarung geregelt.“
Bei Auflösung des Zweckverbandes wird das nach Abzug der Verbindlichkeiten verbleibende Vermögen des Zweckverbandes nach dem Verhältnis der auf die Verbandsmitglieder vor der Auflösung entfallenden Umlagen verteilt. Die Verbandsmitglieder können weitere Vereinbarungen über die Verteilung des nach Abzug der Verbindlichkeiten verbleibenden Vermögens treffen. Die Abwicklung wird durch den Verbandsvorstand in seiner bisherigen vor der Auflösung bestehenden Besetzung durchgeführt. Bei Streitigkeiten unter oder zwischen den Verbandsmitgliedern ist die Aufsichtsbehörde anzurufen.
Die Änderung der Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2023 in Kraft.
Hilders, den 08. Februar 2023
Abstimmung:
8 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen
Haushaltssatzung und -plan 2022
a) Einbringung
Die Verbandsversammlung nimmt die Erläuterungen des Verbandsvorsitzenden in Form der Haushaltsrede zum Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für das Jahr 2023
zur Kenntnis.
Der Vorsitzende der Verbandsammlung stellte fest, dass der Haushaltsplanentwurf eingebracht ist.
b) Beratung und Verabschiedung
Nach der Beratung beschließt die Verbandsversammlung die nachfolgende Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Jahr 2023:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird
| im ordentlichen Ergebnis | |
| mit den Gesamtbetrag der Erträge auf | 493.720,00 EUR |
| mit den Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | -493.720,00 EUR |
| mit einem Saldo von | 0,00 EUR |
| im außerordentlichen Ergebnis | |
| mit den Gesamtbetrag der Erträge auf | 0,00 EUR |
| mit den Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 0,00 EUR |
| mit einem Saldo von | 0,00 EUR |
ausgeglichen / mit einem Überschuss/Fehlbetrag von
| mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen | |
| aus laufender Verwaltungstätigkeit | 51.980,00 EUR |
| und dem Gesamtbetrag der | |
| Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 0 |
| Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -57.000,00 EUR |
| mit einem Saldo von | -57.000,00 EUR |
| Einzahlungen aus Finanzierungetätigkeit auf | 42.000,00 EUR |
| Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | -34.000,00 EUR |
| mit einem Saldo von | 8.000,00 EUR |
| mit einem Zahlungsmittelüberschuss/ | |
| Zahlungsmittelbedarf des Haushaltsjahres von | 2.980,00 EUR |
festgesetzt
Kredite werden in Höhe von 42.000 € veranschlagt.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2023 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf
80.000,00 EUR
festgesetzt.
Es werden keine Umlagen erhoben.
Ein Haushaltssicherungskonzept wird nicht beschlossen.
Es gilt der von der Verbandsversammlung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen sind nach Umfang oder Bedeutung erheblich und bedürfen der vorherigen Zustimmung der Verbandsversammlung, wenn sie den Haushaltsansatz um 10.000,00 € überschreiten.
Deckungsfähigkeit
Gemäß § 20 Absatz 1 GemHVO sind Ansätze der in einem Budget veranschlagten Aufwendungen gegenseitig deckungsfähig, wenn im Haushaltsplan nichts anderes bestimmt ist. Danach sind die Aufwendungen innerhalb des Produktes "55500 - Land- und Forstwirtschaft" gegenseitig deckungsfähig, d.h. Mehraufwendgnen bei einem Produktsachkonto können durch Minderaufwendungen bei einem andernen Produktsachkonto des gleichen Hauptproduktbereiches (=Budget) herangezogen werden.
Diese Deckungsfähigkeit ist per GemHVO gegeben und bedarf keiner besonderen Vermerke im Haushaltsplan
Die Ansätze für Auszahlungen und für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen bleiben gem. § 21 Abs. 2 GemHVO bis zur Fälligkeit der letzen Zahlung für ihren Zweck verfügbar, bei Bau-
maßnahmen und Beschaffungen längstens jedoch für zwei Jahre nach Schluss des Haushaltsjahres, in dem der Bau oder der Gegenstand in seinen wesentlichen Teilen benutzt werden kann.
Überplanmäßige Aufwendungen bedürfen nach § 100 Abs. 1 HGO der vorherigen Zustimmung der Verbandsversammlung, wenn sie nach Umfang und Bedeutung erheblich sind. Dies ist der Fall, wenn nach Ausschöpfung aller Deckungsmöglichkeiten bis 10.000,00 EUR überplanmäßig verbleiben.
Abstimmung:
8 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen
Verschiedenes
Herr Günkel und Frau Baumgarten berichten über den aktuellen Stand des Umzuges der Verbandsverwaltung vom Rathaus Ebersburg ins Rathaus Hilders bzw. nach Hilders-Dietges. Die neue Postanschrift des Verbandes ist seit 2022 der Sitz des Verbandsvorsitzenden. Dieser be-
findet sich im Rathaus Hilders, Kirchstraße 2-6, alle Tätigkeiten der Verbandsverwaltung werden im Büro des Verbandsbauhofes in Dietges durchgeführt.
Sitzungsende: 21:15 Uhr