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Stadtanzeiger Tann (Rhön)
Ausgabe 12/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushalt 2024 ohne Auflagen genehmigt

Der Haushalt 2024 wurde am 07. August 2024 vom Landkreis Fulda ohne Auflagen genehmigt. In der Folge die Haushaltssatzung 2024 mit der Genehmigung des Landkreises Fulda als Aufsichtsbehörde.

Haushaltssatzung

der Stadt Tann (Rhön) für das

Haushaltsjahr 2024

Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 07.05.2020 (GVBl. I S. 315), hat die Stadtverordnetenversammlung am 16. Februar 2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr

2024

wird im Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

11.311.624 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

-11.250.602 EUR

mit einem Saldo von

61.022 EUR

im außerordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

0 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

0 EUR

mit einem Saldo von

0 EUR

mit einem Überschuss von

61.022 EUR

im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

534.445 EUR

und dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

2.454.240 EUR

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

-5.344.100 EUR

mit einem Saldo von

-2.889.860 EUR

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

2.889.000 EUR

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

-598.815 EUR

mit einem Saldo von

2.290.185 EUR

mit einem Zahlungsmittelüberschuss des Haushaltsjahresvon

-65.230 EUR

festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr2024 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 2.889.000 EUR festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2024 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 2.050.000 EUR festgesetzt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2024 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 1.000.000 EUR festgesetzt.

§ 5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2024 wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf

600 v. H.

b)

für Grundstücke (Grundsteuer B) auf

600 v. H.

2.

Gewerbesteuer auf

394 v. H.

§ 6

Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.

§ 7

Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.

Die Satzung wird hiermit ausgefertigt:

Tann (Rhön), den 21. Februar 2024

Der Magistrat
Dänner
Bürgermeister

2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach §§ 92a Abs. 3, 102 Abs. 4, 103 Abs. 2 und 105 Abs. 2 HGO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2, 3 und 4 der Haushalts-satzung sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:

Der Landrat des

Landkreises Fulda

als Behörde der Landesverwaltung  —  Fulda, 07.08.2024

Genehmigung

Ich genehmige gemäß § 97a HGO

1.

in Verbindung mit § 103 Abs. 2 HGO die Aufnahme der in § 2 der Haushaltssatzung der Stadt Tann (Rhön) für das Haushaltsjahr 2024 vorgesehenen Kredite in Höhe von

2.889.000,-- Euro

(in Worten: „zwei Millionen achthundertneunundachtzigtausend Euro“)

2.

in Verbindung mit § 102 Abs. 4 HGO die Inanspruchnahme der in § 3 der Haushaltssatzung 2024 der Stadt Tann (Rhön) vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von

2.050.000,-- Euro

(in Worten: „zwei Millionen fünfzigtausend Euro“)

3.

in Verbindung mit § 105 Abs. 2 HGO die Aufnahme der in § 4 der Haushaltssatzung der Stadt Tann (Rhön) für das Haushaltsjahr 2024 vorgesehenen Liquiditätskredite in Höhe von

1.000.000,-- Euro

(in Worten: „eine Million Euro“)

Schmitt

Erster Kreisbeigeordneter

(Siegel)

Der Haushaltsplan 2024 liegt zur Einsichtnahme vom 24.03.2025 bis 01.04.2025 im Rathaus Tann (Rhön), Marktplatz 9, Zimmer EG 02 (Erdgeschoss Finanzabteilung), während der Dienststunden zu folgenden Uhrzeiten öffentlich aus:

Montag bis Mittwoch, täglich

von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

und

von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr,

Donnerstag

von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

und

von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr,

Freitag

von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr.

Zusätzlich kann der Haushaltsplan auch online unter https://tann-rhoen.de/buergerservice-und-rathaus/politische-gremien/haushalte-und-jahresabschluesse eingesehen werden.

Tann (Rhön), den 17.03.2025

Az.: 901 - 12

Der Magistrat der Stadt Tann (Rhön)
Mario Dänner
Bürgermeister