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Stadtanzeiger Tann (Rhön)
Ausgabe 13/2026
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Info Stadtverordnetensitzung

Information der Bürgerinnen und Bürger

über die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung

am Freitag, den 27.02.2026,

20:00 Uhr, im DGH Wendershausen

Vor Eintritt in die Tagesordnung gedenken die Anwesenden in einer Schweigeminute dem verstorbenen Ortsbeiratsmitglied Stefan Abe.

Der Stadtverordnetenvorsteher Jörg Witzel stellt fest, dass Tag, Zeit und Ort der Sitzung sowie die Tagesordnung öffentlich bekannt gegeben wurden und die Einberufung frist- und ordnungsgemäß erfolgte. Der Stadtverordnetenvorsteher eröffnet die Stadtverordnetensitzung und stellt fest, dass bei 13 Anwesenden Beschlussfähigkeit besteht.

Die Stadtverordnete Andrea Willing beantragt, den Tagesordnungspunkt 5 von Teil A nach Teil B zu verschieben. Bürgermeister Gelbe weist darauf hin, dass zu diesem Punkt die Öffentlichkeit auszuschließen und somit als letzter Tagesordnungspunkt zu behandeln ist.

Die Reihenfolge der Tagesordnungspunkte in der Niederschrift entspricht der tatsächlichen Behandlung in der Sitzung, während die Nummerierung der Einladung entspricht.

Die Tagesordnung wird wie folgt abgehandelt:

Tagesordnung:

TOP 1

Bekanntmachung des Stadtverordnetenvorstehers über das Ausscheiden sowie das Nachrücken eines Vertreters im Magistrat

Der Stadtverordnetenvorsteher gibt gemäß § 23 KWG nachfolgendes bekannt:

Aufgrund des Mandatsverzichts des Magistratsmitglieds Herrn Stadtrat Klaus Dänner habe ich am 17.12.2025 das Ausscheiden des Gewählten bisherigen Vertreters festgestellt.

Gleichzeitig habe ich nach Ablauf der Frist gemäß § 55 Abs. 4 Satz 2 HGO festgestellt, dass die noch Wahlberechtigten Unterzeichner des Wahlvorschlags vom 30.04.2021 für die Wahl der ehrenamtlichen Stadträte/Stadträtinnen der Stadt Tann (Rhön) binnen vierzehn Tagen eine andere Reihenfolge beschlossen haben und somit Herr Karl Otto Rommel in den Magistrat nachrückt.

TOP 2

Verpflichtung, Ernennung und Vereidigung ehrenamtlicher Stadtrat

Herr Karl Otto Rommel wird vom Stadtverordnetenvorsteher Jörg Witzel in sein Amt eingeführt und auf die gewissenhafte Erfüllung seines Amtes durch Handschlag verpflichtet.

Bürgermeister Gelbe händigt Herrn Karl Otto Rommel die Ernennungsurkunde zum ehrenamtlichen Stadtrat aus.

Herr Karl Otto Rommel leistet vor dem Stadtverordnetenvorsteher Jörg Witzel den Diensteid.

TOP 3

IKEK Projekt Aufwertung DGH Theobaldshof mit Umfeld - Umsetzungsbeschluss und Folgekosten

Beschluss:

a)

„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, dass das Projekt „Aufwertung Dorfgemeinschaftshaus Theobaldshof mit Umfeld" gemäß vorliegender Antragsunterlagen mit Projektbeschreibung und Plänen umgesetzt werden soll und der entsprechende Förderantrag im Rahmen der Dorfentwicklung gestellt werden soll.

Das Investitionsvolumen für die Gesamtmaßnahme (Gebäude und Freiflächen) inkl. Nebenkosten beträgt lt. vorliegender Kostenberechnung 531.200 € brutto. Der aktuelle Fördersatz beläuft sich auf 75 % der Nettokosten, sodass ein voraussichtlicher Zuschuss in Höhe von rund 335.000 € zu erwarten ist. Der verbleibende Eigenanteil der Stadt Tann (Rhön) beträgt somit rund 196.200 €.

Die erforderlichen Haushaltsmittel wurden im Rahmen der Haushaltsplanung 2025 - 2026 für das Projekt unter dem Produkt 57310 (DGHs) berücksichtigt. Der Förderantrag zu der Maßnahme wird im Einvernehmen mit dem am 30.10.2025 angepassten Zeit-, Kosten- und Finanzierungsplan gestellt.

b)

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt die vorliegende Aufstellung über die Folgekosten bei dem Dorfgemeinschaftshaus in Theobaldshof zur Kenntnis und Zustimmung."

TOP 4

Förderrichtlinie der Stadt Tann (Rhön) zur Belebung der Innenstadt und Beseitigung von Geschäftsleerständen

Beschluss:

Es wird die im Anhang befindliche Förderrichtlinie der Stadt Tann (Rhön) zur Belebung der Innenstadt und Beseitigung von Geschäftsleerständen beschlossen.

Blockabstimmung Teil A:

Ja: 13 | Nein: 0 | Enthaltung: 0

TOP 6

Bericht aus dem Gemeindeverwaltungsverband Ulstertal

BGM Gelbe informiert über:

  • Zur Planung und Vorbereitung einer gemeinsamen Feuerwehr-Sachbearbeitung im Ulstertal fand am 27.01.2026 ein Treffen zwischen den Sachbearbeiterinnen und den GBIs/SBI statt.
  • Zum Hessentag 2026 in Fulda wurde ein Motivwagen für den Umzug beantragt und genehmigt. Er wird das Ulstertal mit den Themen „Radfahren, Wandern und Brauchtum" repräsentieren. Ein Orga Team wurde gegründet, welches sich regelmäßig trifft und die Details erarbeitet.
  • Für die neue Legislaturperiode wird die Umsetzung eines Rats-Informations-Systems vorbereitet. Hier werden für alle Mandatsträgerinnen, Mandatsträger aber auch für Bürger die Einladungen, Beschlussvorlagen und Niederschriften hinterlegt. Einladungen und Niederschriften sind zudem auf der Webseite: gvv-ulstertal.de einsehbar.

TOP 7

Unterrichtung der Stadtverordnetenversammlung über wichtige Beschlüsse des Magistrats

BGM Gelbe informiert:

- Personal:

 

o

Seit dem 18.02.2026 wird das Haupt- und Ordnungsamt im Rahmen des KommUnity-Programms des Landes Hessen durch die Abordnung einer Vollzeitstelle unterstützt.

 

o

Zum 01.04.2026 wird die vakante Stelle in der Stadtkasse durch eine neue Mitarbeiterin in Vollzeit besetzt.

-

IKEK (Dorferneuerungsprogramm):

 

o

Planungsleistungen für die Außenanlage in Lahrbach wurden vergeben

 

o

Die Elektroplanung sowie HLS-Planung für das DGH Lahrbach wurde vergeben

 

o

Im Dorfmittelpunkt Wendershausen wurde Material für die Brückensanierung bestellt

 

o

Im Museumsdorf wurde die Fachplanung Bautechnik sowie Elektroplanung beauftragt.

-

Neubau FWGH:

 

o

Notstromaggregat wurde bestellt

 

o

Trockenbauarbeiten für Wände wurde vergeben

TOP 8

Mitteilung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben

Es liegen keine über- und außerplanmäßigen Ausgaben vor.

TOP 9

Beratung und Beschlussfassung über den Haushaltsplan 2026 mit Stellenplan

Beschluss 1:

Die SPD-Fraktion stellt zu diesem TOP einen Antrag über den wie folgt abgestimmt wird:

„IN05000004 Anbau Feuerwehrhaus Lahrbach – Kostenansatz für 2026 1.298.110,00 €. Die genannte Position in der Höhe von 1.298.110,00 € wird mit einem Sperrvermerk versehen.

Abstimmung:

Ja: 11 | Nein: 1 | Enthaltung: 1

Beschluss 2:

Die fraktionslose Stadtverordnete Andrea Willing stellt zu diesem TOP einen Änderungsantrag, über den wie folgt abgestimmt wird:

„Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Bauleitplanung von Neubaugebieten im Stadtteil Günthers und in der Kernstadt werden jeweils 5.000 € bereitgestellt.

Abstimmung:

Ja: 2 | Nein: 10 | Enthaltung: 1

Beschluss 3:

Anschließend wird über den nachfolgend aufgeführten Hauptantrag wie folgt abgestimmt:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Haushaltssatzung 2026 mit Stellenplan wie folgt:

Haushaltssatzung

der Stadt Tann (Rhön) für das

Haushaltsjahr 2026

Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 07.05.2020 (GVBl. I S. 315), hat die Stadtverordnetenversammlung am.. folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr ⇔ 2026
wird im Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf ⇔ 11.746.621 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf ⇔ -12.056.121 EUR

mit einem Saldo von ⇔ -309.500 EUR

im außerordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf ⇔ 0 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf ⇔ 0 EUR

mit einem Saldo von ⇔ 0 EUR

 

mit einem Überschuss von ⇔ -309.500 EUR

 

im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen

aus laufender Verwaltungstätigkeit auf ⇔ 215.720 EUR

und dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf ⇔ 4.268.244 EUR

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf ⇔ -7.872.580 EUR

mit einem Saldo von ⇔ -3.604.336 EUR

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf ⇔ 3.604.000 EUR

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf ⇔ -501.465 EUR

mit einem Saldo von ⇔ 3.102.535 EUR

mit einem Zahlungsmittelüberschuss

des Haushaltsjahresvon ⇔ -286.081 EUR

festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2026 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 3.604.000 EUR festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2026 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 1.000.000 EUR festgesetzt.

§ 5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2026 wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer 

 

a)

für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf

400 v. H.

 

b)

für Grundstücke (Grundsteuer B) auf

400 v. H.

2.

Gewerbesteuer auf

400 v. H.

§ 6

Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.

§ 7

Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.

Die Satzung wird hiermit ausgefertigt:

Tann (Rhön), den ... 2026

Der Magistrat

 Gelbe
Bürgermeister

Abstimmung:

Ja: 11 | Nein: 1 | Enthaltung: 1

TOP 10

Feststellung des Investitionsprogramms für den Zeitraum 2025 - 2029

Beschluss:

Das Investitionsprogramm für den Planungszeitraum 2025 bis 2029 wird in der vorgelegten Form beschlossen.

Abstimmung:

Ja: 11 | Nein: 1 | Enthaltung: 1

TOP 11

Bürgermeistervorlage - IKEK Projekt "Variantenstudie/Konzeption zur Aufwertung der Rhönhalle" - Vorstellung der Ergebnisse

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt die Ergebnisse der Konzeption/Variantenstudie zum IKEK-Projekt „Aufwertung der Rhönhalle" zur Kenntnis.

In der nächsten Sitzung soll auf Basis der vorliegenden Ergebnisse über das weitere Vorgehen beraten und entschieden werden, insbesondere darüber, ob die Sanierung und Aufwertung der Rhönhalle in dem vorgestellten Umfang realisiert sowie als Projekt der Dorfentwicklung unter Nutzung von Fördermitteln umgesetzt werden soll.

TOP 12

Bürgermeistervorlage - IKEK Projekt "Aufwertung der Rhönhalle mit Umfeld" Förderantragsstellung LPH 3-4 der Objektplanung und Durchführung des Ausschreibungsverfahrens für die Planungsleistungen

Beschluss:

a)

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, dass die Planungsleistungen der Objektplanung für die Leistungsphasen 3 (Entwurfsplanung) und 4 (Genehmigungsplanung) für das Projekt „Aufwertung der Rhönhalle mit Umfeld" umgesetzt werden sollen und der entsprechende Förderantrag im Rahmen der Dorfentwicklung gestellt werden soll.

Das Investitionsvolumen für die Planungsleistungen beträgt lt. vorläufiger Berechnung rund 75.000 € netto. Für das Vorhaben ist die Stadt Tann (Rhön) vorsteuerabzugsberechtigt.

Bei einem Fördersatz von voraussichtlich 85 % wird der max. Zuschussbetrag von 56.000 € ausgeschöpft.

Entsprechende finanzielle Mittel wurden im Rahmen der Haushaltsplanung 2026 für die Planungsleistungen für das Projekt „Aufwertung Rhönhalle" bei dem Produkt 57310 (DGHs) berücksichtigt."

b)

Um den Projektzeitplan einhalten zu können, ist es erforderlich, das EU-weite Ausschreibungsverfahren für die Planungsleistungen bereits jetzt einzuleiten. Aufgrund der Dauer eines EU-weiten Vergabeverfahrens ist von einem Zeitraum von mindestens sechs Monaten bis zur Auftragsvergabe auszugehen. Nur durch einen frühzeitigen Beginn des Verfahrens kann sichergestellt werden, dass die erforderlichen Planungsleistungen rechtzeitig zur Verfügung stehen.

Dies ist zwingend notwendig, um den Bauantrag fristgerecht erstellen und eine Baugenehmigung rechtzeitig zu erlangen. Eine vorliegende Baugenehmigung ist Voraussetzung für die Antragstellung der Baukostenförderung im Rahmen der Dorfentwicklung (IKEK). Die Förderantragsstellung ist letztmalig im Februar/März 2027 möglich.

Soll die Sanierung und der Umbau der Rhönhalle im Rahmen des IKEK mit Förderung umgesetzt werden, muss daher der gesamte Planungs- und Genehmigungsprozess frühzeitig angestoßen werden. Andernfalls ist der Projektzeitplan nicht einzuhalten und eine fristgerechte Förderantragstellung zeitlich kaum realisierbar.

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt daher, für das Projekt „Aufwertung Rhönhalle mit Umfeld" ein EU-weites Ausschreibungsverfahren zur Vergabe der Planungsleistungen durchzuführen.

Die Beauftragung der Planungsleistungen erfolgt stufenweise. Zunächst werden die Leistungsphasen 3–4 der Objektplanung sowie bei den Fachplanern die Leistungsphasen 1–2 oder je nach Erfordernis, bis zur LPH 4 vergeben. Weitere Leistungsphasen werden erst nach verbindlicher Entscheidung über die Projektumsetzung abgerufen.

Die Verwaltung wird beauftragt, das EU-weite Ausschreibungs- und Vergabeverfahren entsprechend vorzubereiten und durchzuführen.

Zur rechtssicheren Durchführung des Vergabeverfahrens ist die Verwaltung berechtigt, ein spezialisiertes externes Büro mit der vergaberechtlichen Begleitung des Prozesses zu beauftragen.

Entsprechende finanzielle Mittel wurden im Rahmen der Haushaltsplanung 2026 für die Planungsleistungen für das Projekt „Aufwertung Rhönhalle" bei dem Produkt 57310 (DGHs) berücksichtigt.

Abstimmung:

Ja: 13 | Nein: 0 | Enthaltung: 0

TOP 13

Dorferneuerung (IKEK)- Umsetzung Neuordnung des DGH-Umfeldes Lahrbach

Beschluss:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

a)

Es wird beschlossen, dass kommunale Projekt „Neuordnung des DGH Umfeldes-Lahrbach" im Rahmen der Dorferneuerung in dem Stadtteil Lahrbach entsprechend dem beschriebenen Sachverhalt umzusetzen.

b)

Die gesamten geplanten Baukosten belaufen sich auf 579.331,15 €. Der Eigenanteil der Stadt Tann (Rhön) beträgt 214.206,47 €. Die Nettokosten werden zu 75 % gefördert und die Fördersumme beträgt 365.124,68 €.

c)

Die Berechnung der Folgekosten für die „Neuordnung des DGH-Umfeldes Lahrbach" wird zur Kenntnis genommen und beschlossen.

d)

Es wird beschlossen, von den Mitteln aus dem Investitionshaushalt 2026 in Höhe von 250 TSD. € aus dem Produkt Orts- und Regionalentwicklung (5111) die notwendigen Mittel (Einnahmen und Ausgaben) in das Produkt Gemeinschaftshäuser (5731) umzuwidmen.

Abstimmung:

Ja: 11 | Nein: 2 | Enthaltung: 0

TOP 14

Anfragen und Mitteilungen

Es liegen keine Anfragen und Mitteilungen vor.

TOP 5

Änderungsvorlage Kauf eines Grundstückes

Beschluss:

Zu diesem TOP weist der Stadtverordnetenvorsteher Jörg Witzel auf die Vertraulichkeit und somit die Notwendigkeit des Ausschlusses der Öffentlichkeit hin, sodass die Zuschauer den Sitzungssaal verlassen. Es besteht Einvernehmen.

Sodann wird gem. § 17 (1) der Geschäftsordnung unter Ausschluss der Öffentlichkeit beraten und wie folgt beschlossen:

Die Beschlussfassung aus der Stadtverordnetenversammlung vom 14.02.2025 wird wie folgt geändert:

Die Grundstücksgröße der zu erwerbenden Fläche, Gemarkung XXX, Flur XX, Flurstück XXX, verringert sich auf ca. XX m².

Vereinbarte Kaufkonditionen sowie zugesagte Fördergelder aus dem Innenentwicklungsprogramm des Landkreises Fulda verringern sich entsprechend der Flächenreduzierung.

Abstimmung:

Ja: 13 | Nein: 0 | Enthaltung: 0