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Stadtanzeiger Tann (Rhön)
Ausgabe 15/2024
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Information der Bürgerinnen und Bürger

über die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung

am Freitag, den 22.03.2024, 19:00 Uhr, im großen Saal der Rhönhalle

Der Stadtverordnetenvorsteher Jörg Witzel stellt fest, dass Tag, Zeit und Ort der Sitzung sowie die Tagesordnung öffentlich bekannt gegeben wurden und die Einberufung frist- und ordnungsgemäß erfolgte. Der Stadtverordnetenvorsteher eröffnet die Stadtverordnetensitzung und stellt fest, dass bei 15 Anwesenden Beschlussfähigkeit besteht.

Der Stadtverordnete Jürgen Herberich von der CDU-Fraktion beantragt die Tagesordnungspunkte 2 und 3 von Teil A nach Teil B zu verschieben.

Die fraktionslose Stadtverordnete Andrea Willing beantragt den Tagesordnungspunkt 4 von Teil A nach Teil B zu verschieben.

Es wird sodann in öffentlicher Sitzung wie folgt verhandelt:

TAGESORDNUNG:

Teil A

TOP 1

Bürgermeistervorlage - Krisenmanagement im Landkreis Fulda - Neugründung einer interkommunalen Zusammenarbeit (IKZ)

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, der Verwaltungsvereinbarung über die Koordination des Krisenmanagements im Landkreis Fulda, im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit zuzustimmen.

Wegen des umfangreichen Textes ist die Verwaltungsvereinbarung als Anlage diesem Protokoll beigefügt und Bestandteil dieses Beschlusses.

Blockabstimmung Teil A: Ja: 15 | Nein: 0 | Enthaltung: 0

Teil B

TOP 2

Antrag der CDU-Stadtverordnetenfraktion

Gemeinsame Beschaffung Feuerwehrwesen im GVV Materialbeschaffung

Der Magistrat wird beauftragt Gespräche mit den GVV Kommunen im Ulstertal aufzunehmen um zukünftig Beschaffungen (Material, Kleidung, etc.) im Feuerwehrwesen gemeinsam vorzunehmen.

Abstimmung: Ja: 15 | Nein: 0 | Enthaltung: 0

TOP 3

Antrag der CDU-Stadtverordnetenfraktion

Gemeinsame Beschaffung Feuerwehrwesen Sachbearbeitung

Die CDU-Fraktion stellt einen Änderungsantrag, über den wie folgt abgestimmt wird:

Der Antragstitel wird redaktionell geändert auf „Antrag Gemeinsame Sachbearbeitung Feuerwehrwesen im GVV“. Der weitere Wortlaut des Antrages bleibt bestehen.

Der Magistrat wird beauftragt Gespräche mit den GVV Kommunen im Ulstertal aufzunehmen um zukünftig die Feuerwehrsachbearbeitung im GVV vorzunehmen.

Der Stadtverordnetenversammlung ist über die Verhandlungen Bericht zu erstatten.

Abstimmung: Ja: 15 | Nein: 0 | Enthaltung: 0

Abschließend wird über den nachfolgend aufgeführten „Hauptantrag“ wie folgt abgestimmt:

Der Magistrat wird beauftragt Gespräche mit den GVV Kommunen im Ulstertal aufzunehmen um zukünftig die Feuerwehrsachbearbeitung im GVV vorzunehmen.

Der Stadtverordnetenversammlung ist über die Verhandlungen Bericht zu erstatten.

Abstimmung: Ja: 15 | Nein: 0 | Enthaltung: 0

TOP 4

Antrag der CDU-Stadtverordnetenfraktion Aufstellung einer Sanierungssatzung innerhalb der Kernstadt Tann (Rhön)

Der Magistrat wird beauftragt, eine Sanierungssatzung nach §142 BauGB für die Kernstadt Tann zu erstellen. Der genaue Umfang des Sanierungsgebiets soll im Prozess der Satzungsaufstellung final festgelegt werden, sich aber entlang der denkmalschutzrechtlichen Gesamtanlage und der Förderabgrenzung des IKEK Tann (Rhön) orientieren. Weiterhin wird der Magistrat beauftragt eine Förderung durch den Landkreis Fulda innerhalb des Programms zur Innenstadtentwicklung zu prüfen.

Abstimmung: Ja: 13 | Nein: 0 | Enthaltung: 2

TOP 5

Mitteilung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben

Bürgermeister Dänner teilt mit, dass seitens des Magistrats keine über-/außerplanmäßigen Beschlüsse gefasst wurden.

TOP 6

Bericht aus dem Gemeindeverwaltungsverband Ulstertal

Bürgermeister Dänner berichtet über folgende Punkte aus dem Gemeindeverwaltungsverband Ulstertal:

-

Digitales Bauamt: Ein Teil der Tanner Bauakten wurde in dieser Woche zur Verscannung von dem externen Dienstleister abgeholt. Auch in den Gemeinden Ehrenberg und Hilders findet die Verscannung derzeit statt.

-

Der Auftrag zur Erstellung einer Homepage für den GVV Ulstertal ist erfolgt.

-

In Bezug auf einen gemeinsamen digitalen Aktenplan wurden bereits einige Workshops durchgeführt. Nach Ostern werden weitere Workshops auf der Ebene der Mitarbeiterinnen und Mitarbeitet stattfinden.

-

Rückblick auf die stattgefundene Infoveranstaltung für die ehrenamtlichen Mandatsträger zum Thema „Versicherungen“.

TOP 7

Unterrichtung der Stadtverordnetenversammlung über wichtige Beschlüsse des Magistrats

Bürgermeister Dänner berichtet über folgende Themen:

-

Personalwechsel im Tanner Bürgerbüro und Wechsel der Abteilungsleitung im Haupt- und Ordnungsamt

-

Erfolgter öffentlicher Infoabend zum Thema „Coworking-spaces“ und Fördermöglichkeiten im Rahmen der Dorferneuerung (IKEK) sowie des städtischen Förderprogrammes zur Beseitigung von Geschäftsleerständen.

-

Gespräche mit weiteren Interessenten für das „Café Fabula“

-

Die Umwidmung der Bushaltestelle bei der „Alten Post“ als Kurzparkerfläche wird zeitnah erfolgen. Bereits in den nächsten Wochen werden die baulichen Maßnahmen hierzu beginnen.

-

Die Sanierungsarbeiten an der B278 beginnen ab dem 13.05.2024. Ein genauer Bauzeitenplan wird derzeit mit Hessen Mobil abgestimmt. Es erfolgen weitere öffentliche Informationen sobald dieser bekannt ist. Grundsätzlich werden die Arbeiten aber in 3 Abschnitten durchgeführt

  • 1. Abschnitt: Abzweigung Edeka/Landesstraße bis Arztpraxis Zacher/Schwab ab dem 13.05.2024
  • 2. Und 3. Abschnitt von Arztpraxis Zacher/Schwab bis Friedhof im Anschluss
  • Die weitere Sanierung der Ortsdurchfahrt erfolgt dann erst im Jahr 2025 bzw. 2026

-

Die Verträge zur Errichtung einer Schnellladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge auf den Parkflächen bei der Rhönhalle wurden erstellt. Die Bauarbeiten starten wahrscheinlich noch in diesem Jahr.

-

Für das diesjährige „Regionalbudget“ wurden zahlreiche gute Projekte, auch von vielen Tanner Vereinen angemeldet.

TOP 8

Wahl der Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk der Stadt Tann (Rhön)

Der Magistrat empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung die folgende Beschlussfassung:

„Herr Rainer Hartmann wird zum Schiedsmann des Schiedsamtsbezirk Tann (Rhön) für die Dauer von 5 Jahren wiedergewählt.“

Abstimmung: Ja: 14 | Nein: 0 | Enthaltung: 1

TOP 9

Wahl eines/einer Vertreters/in für die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverband Ulstertal

Zu diesem Tageordnungspunkt übernimmt der stellv. Stadtverordnetenvorsteher Jürgen Herberich die Sitzungsleitung.

Für die Wahl zum städt. Vertreter für die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsband Ulstertal liegt ein gemeinsamer Wahlvorschlag vom 22.03.2024 aller Fraktionen vor. Dieser benennt Herrn Stadtverordneten Jörg Witzel.

Es wird per Handzeichen gewählt:

Abstimmung:

Ja: 13 | Nein: 0 | Enthaltung: 2

Somit ist der Stadtverordnete Herr Jörg Witzel als Vertreter für den Verwaltungsverband Ulstertal gewählt. Herr Jörg Witzel erklärt auf Befragung, dass er die Wahl annimmt.

TOP 10

Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung)

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Hebesatzsatzung für das Jahr 2024 mit den Steuerhebesätzen für die Grundsteuer A mit 600 v.H, für die Grundsteuer B mit 600 v.H. und die Gewerbesteuer mit 394 v.H. Dadurch können die neuen Steuerbescheide bereits vor Genehmigung der am 16.02.2024 durch die Stadtverordnetenversammlung verabschiedeten Haushaltssatzung durch die Kommunalaufsicht des Landkreises Fulda an die Bürgerinnen und Bürger versendet werden.

Wegen des umfangreichen Textes ist die Satzung als Anlage diesem Protokoll beigefügt und Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmung: Ja: 14 | Nein: 0 | Enthaltung: 1

TOP 11

Neufassung der Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben

Der Magistrat empfiehlt die folgende Beschlussfassung:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die beiliegende Neufassung der Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben im Gebiet der Stadt Tann (Rhön).

Abstimmung: Ja: 15 | Nein: 0 | Enthaltung: 0

TOP 12

Neubau Feuerwehrhaus Tann (Rhön) - Grundsatzbeschluss zur Umsetzung des Vorhabens und Aufhebung des Sperrvermerks

Die fraktionslose Stadtverordnete Andrea Willing stellt einen Änderungsantrag, über den wie folgt abgestimmt wird:

Der Tagesordnungspunkt wird verschoben.

Durch die freiwilligen Feuerwehren der Stadt Tann (Rhön) in Zusammenarbeit mit dem Kreisfeuerwehrverband werden folgende Möglichkeiten geprüft, um den Brandschutz in der Großgemeinde Tann (Rhön) zu gewährleisten:

1.

Sanierung und Erweiterung des Feuerwehrhauses in der Bahnhofstraße

2.

Erwerb eines Tragkraftspritzenfahrzeugs Wasser/Vorauslöschfahrzeug für die Feuerwehr Günthers,ggf. zweite Box

3.

Erwerb eines Tragkraftspritzenfahrzeugs Wasser/Vorauslöschfahrzeug für die Feuerwehr Wendershausen

4.

Führen der Feuerwehr Wendershausen als Löschgruppe bei Wegfall des Wehrführers

5.

Führen der Feuerwehr Dippach als Löschgruppe bei Wegfall des Wehrführers

6.

Erhalt des Feuerwehrhauses in Dippach zum Schnellangriff im Brandfall

Abstimmung:

Ja: 1 | Nein: 11 | Enthaltung: 3

Abschließend wird über den nachfolgend aufgeführten „Hauptantrag“ wie folgt abgestimmt:

Der Magistrat empfiehlt die folgende Beschlussfassung:

Den Stadtverordneten liegt die aktuelle Planung zum Neubau des Feuerwehrhauses Tann „Am Kuhleich“ vor. Zudem wurde die Planung mit entsprechender Kostenschätzung den Mandatsträgern ausführlich in einer separaten Informationsveranstaltung am 19.10.2023 vorgestellt. Die Kostenschätzung (Stand 19.10.2023) für das Vorhaben, welche die Baukosten inkl. Baunebenkosten (KG 200 – KG 700) umfasst, liegt aktuell bei rund 6,55 Mio € brutto.

Die Zuschüsse werden sich nach derzeitigem Stand auf ca. 1,46 Mio € belaufen. Darüber hinaus wird mit einem weiteren Zuschuss des Landkreises Fulda in derzeit nicht feststellbarer Höhe gerechnet.

Nach monatelanger Abwägung aller Varianten und Alternativszenarien resultiert als einzige und unausweichliche Lösung zur Erfüllung der gesetzlichen Pflichtaufgabe der Kommune zum Brandschutz und der Hilfeleistung, der Neubau des Feuerwehrhauses an dem Standort Kuhleich. Ansonsten würde sich ein Organisationsverschulden ergeben, da diesem gesetzlichen Auftrag nicht nachgekommen werden kann. Dies wurde in dem Treffen der geforderten Arbeitsgruppe am 13.12.2023 von allen Beteiligten bestätigt.

Der aktuelle Planungsstand wird als zielführend für die Umsetzung bewertet. Weitere Einsparmöglichkeiten schaden der Funktionalität und Wirtschaftlichkeit sowie der Zukunftsfähigkeit des Gebäudes.

Es wird daher beschlossen, dass das Projekt „Neubau Feuerwehrhaus Tann „Am Kuhleich“ gemäß der aktuellen Planung mit Baubeginn im Jahr 2024 umgesetzt werden soll.

Der Magistrat wird dazu ermächtigt, den Bauantrag einzureichen und die erforderlichen Ausschreibungen auf den Weg zu bringen.

Weiterhin beschließt die Stadtverordnetenversammlung, die gesperrten Mittel aus den Jahren 2023 und 2024 mit heutigem Datum aufzuheben und für die folgenden Jahre die erforderlichen Haushaltsmittel mit evtl. Verpflichtungsermächtigungen bereitzustellen, damit für das Vorhaben eine vollständige Finanzierung gegeben ist.

Auf der Einnahmenseite werden die Zuschüsse entsprechend berücksichtigt.

Abstimmung: Ja: 9 | Nein: 5 | Enthaltung: 1

TOP 13

Bürgermeistervorlage - Bauleitplanung der Stadt Tann (Rhön), 3 Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 "Gewerbegebiet Kuhleich" der Stadt Tann (Rhön) nach §13 a BauGB im beschleunigten Verfahren

a) Abwägung der Stellungnahme gem. §3Abs.2 BauGB und 4 Abs. 2 BauGB

b) Billigung und Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB

Die fraktionslose Stadtverordnete Andrea Willing stellte einen Änderungsantrag zu Teil a), über den wie folgt abgestimmt wird:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Stellungnahmen

  • 03.1.2 Landkreis Fulda- FD Bauen und Wohnen- Immissionsschutz - (Seite 5) zu berücksichtigen und einzuplanen
  • 05.4 Regierungspräsidium Kassel- Dezernat Regionalplanung, Bauleitplanung, Bauaufsicht, Regionalentwicklung- (Seite 10) zu berücksichtigen. Demnach kann der Bebauungsplan nicht im beschleunigtem Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt werden. Unter Bezug auf das Urteil des OVG Münster ist das Verfahren auf das zweistufige Regelverfahren mit Umweltprüfung und Umweltbericht umzustellen

Abstimmung:

Ja: 1 | Nein: 12 | Enthaltung: 2

Anschließend wird über die Bürgermeistervorlage wie folgt abgestimmt:

a)

Es wird beschlossen, dass die vorgetragenen Hinweise und Anregungen im Zuge der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zu den im Rahmen der Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB, §4 Abs. 2 BauGB und § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB zur Kenntnis genommen werden. Die Abwägungsrelevanten Anregungen wurden geprüft und werden entsprechend der Abwägungsliste abwägend gem. § 1 Abs. 7 BauGB behandelt.

Abstimmung:

Ja: 12 | Nein: 1 | Enthaltung: 2

b)

Die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 „Gewerbegebiet Kuhleich“, Stadt Tann (Rhön) wird gem. § 10 (1) BauGB als Satzung beschlossen und die Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen angepasste Begründung gebilligt.

Abstimmung: Ja: 13 | Nein: 2 | Enthaltung: 0

TOP 14

Antrag der CDU-Stadtverordnetenfraktion Bildung eines Feuerwehrausschusses

Die CDU-Fraktion stellte einen Änderungsantrag, über den wie folgt abgestimmt wird:

Der Magistrat wird beauftragt eine Feuerwehrkommission für die Stadt Tann zu bilden. Hierzu ist durch den Magistrat eine Satzung zu erstellen. Die Satzung muss mindestens enthalten:

-

Paritätische Besetzung durch Feuerwehr und Politik

-

Festlegung der Sitzungsfrequenz

-

Festlegung der Rahmenparameter zur Einberufung einer Sitzung

Die Satzung ist der Stadtverordnetenversammlung zur Abstimmung

vorzulegen.

Abstimmung:

Ja: 12 | Nein: 2 | Enthaltung: 1

Anschließend wird über den nachfolgend aufgeführten Hauptantrag wie folgt abgestimmt:

Der Magistrat wird beauftragt einen Feuerwehrausschuss für die Stadt Tann zu bilden. Hierzu ist durch den Magistrat eine Satzung zu erstellen. Die Satzung muss mindestens enthalten:

-

Paritätische Besetzung durch Feuerwehr und Politik- Festlegung der SitzungsfrequenzFestlegung der Rahmenparameter zur Einberufung einer Sitzung

Die Satzung ist der Stadtverordnetenversammlung zur Abstimmung vorzulegen.

Abstimmung: Ja: 13 | Nein: 2 | Enthaltung: 0

TOP 15

Anfragen und Mitteilungen

TOP 15.1

Anfrage der CDU Stadtverordnetenfraktion Feuerwehrgebührensatzung

1. In der Sitzung am 14. Juli 2023 wurde ein gemeinsamer Antrag von allen Parteien zur Aktualisierung der Feuerwehrgebührensatzung gestellt. Wie ist der aktuelle Stand?

Ziel ist es, die Feuerwehrgebührensatzung so schnell wie möglich anzupassen. Aufgrund von extremen krankheitsbedingten Ausfällen in der Verwaltung sowie dem Wechsel in der Feuerwehrsachbearbeitung war dies leider noch nicht möglich. Andere Themen mussten priorisiert werden.

Eine Überarbeitung der Satzung sowie die Verabschiedung in der Stadtverordnetenversammlung ist für die Sitzung im September 2024 fest eingeplant.

2. Wird die Gebührensatzung auf Ebene des GVV einheitlich angepasst?

Eine Gebührensatzung muss zunächst einmal in Bezug auf viele gebührenrelevante Punkte kommunenspezifisch erstellt werden. Da die Kommunen in Bezug auf Personal, Fahrzeuge und Gerätetechnik unterschiedlich aufgestellt sind, wird eine identische Gebührensatzung daher nicht möglich sein. Die Feuerwehrsachbearbeiter der drei GVV-Kommunen sind aber untereinander in

Kontakt, um einzelne Satzungsbestandteile, die eine Harmonisierung zulassen, anzugleichen.

Schluss der Sitzung: 22.18 Uhr