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Stadtanzeiger Tann (Rhön)
Ausgabe 15/2025
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Information der Bürgerinnen und Bürger über die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am Freitag, den 28.03.2024, 20:00 Uhr, im großen Saal der Rhönhalle

Der Stadtverordnetenvorsteher Jörg Witzel stellt fest, dass Tag, Zeit und Ort der Sitzung sowie die Tagesordnung öffentlich bekannt gegeben wurden und die Einberufung frist- und ordnungsgemäß erfolgte. Der Stadtverordnetenvorsteher eröffnet die Stadtverordnetensitzung und stellt fest, dass bei 11 Anwesenden Beschlussfähigkeit besteht.

Die Stadtverordnete Andrea Willing beantragt, die Tagesordnungspunkte 3 und 11 von Teil A nach Teil B zu verschieben.

Die Reihenfolge der Tagesordnungspunkte in der Niederschrift entspricht der tatsächlichen Behandlung in der Sitzung, während die Nummerierung der Einladung entspricht.

Es wird sodann in öffentlicher Sitzung wie folgt verhandelt:

TAGESORDNUNG:

Teil A

TOP 1

Wassergebühren für das Jahr 2025;

Beschlussfassung zur Gebührenkalkulation 2025

Der vorliegenden Wassergebührenkalkulation für 2025 wird zugestimmt. Danach wird auch ein Ausgleich der Vorjahresergebnisse wie folgt berücksichtigt, um eine Kostendeckung zu erreichen:

Rücklagenentnahme in Höhe von insgesamt 83.229,59 EUR. Diese setzt sich zusammen aus

  • der gesamten Kostenüberdeckung 2022 (vorläufig) in Höhe von  —  79.627,76 EUR und
  • einem Teil der Kostenüberdeckung 2023 (vorläufig) in Höhe von —  3.601,83 EUR.

Im Ergebnis verbleiben damit die jeweiligen Gebührensätze für die Wasser-Verbrauchs- und -Grundgebühr für das Jahr 2025 unverändert auf dem Stand seit dem Jahre 2021.

Des Weiteren wird dadurch festgelegt, dass noch eine Rücklage von 62.000 EUR bestehen bleibt aus dem Ergebnis des Jahres 2023 (vorläufige Nachkalkulation) zwecks zukünftiger Berücksichtigung.

TOP 2

Abwassergebühren für das Jahr 2025;

Beschlussfassung zur Gebührenkalkulation 2025

Der vorliegenden Abwassergebührenkalkulation für 2025 wird zugestimmt. Danach wird auch ein Ausgleich der Vorjahresergebnisse wie folgt berücksichtigt, um eine Kostendeckung zu erreichen:

a)

bei der Schmutzwassergebühr:

Rücklagenentnahme in Höhe von insgesamt 38.265 EUR. Diese setzt sich zusammen aus

-

der gesamten Kostenüberdeckung 2021 in Höhe von

19.157 EUR,

-

der gesamten Kostenüberdeckung 2022 (vorläufig) in Höhe von

14.141 EUR und

-

einem Teil der Kostenüberdeckung 2023 (vorläufig) in Höhe von

4.967 EUR.

Im Ergebnis verbleibt damit der Gebührensatz für die Schmutzwassergebühr für das Jahr 2025 unverändert auf dem Stand seit dem Jahre 2023.

Des Weiteren wird dadurch festgelegt, dass noch eine Rücklage von 58.000 EUR bestehen bleibt aus dem Ergebnis des Jahres 2023 (vorläufige Nachkalkulation) zwecks zukünftiger Berücksichtigung.

b)

bei der Niederschlagswassergebühr:

Rücklagenentnahme in Höhe von insgesamt 9.832 EUR. Diese setzt sich zusammen aus

-

der gesamten Kostenüberdeckung 2022 (vorläufig) in Höhe von

4.675 EUR und

-

einem Teil der Kostenüberdeckung 2023 (vorläufig) in Höhe von

5.157 EUR.

Im Ergebnis verbleibt damit der Gebührensatz für die Niederschlagswassergebühr für das Jahr 2025 unverändert auf dem Stand seit dem Jahre 2023.

Des Weiteren wird dadurch festgelegt, dass noch eine Rücklage von 27.000 EUR bestehen bleibt aus dem Ergebnis des Jahres 2023 (vorläufige Nachkalkulation) zwecks zukünftiger Berücksichtigung.

TOP 4

Dorferneuerung (IKEK) Umsetzung Museumsdorf

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

Es wird beschlossen, dass kommunale Projekt „Modernisierung und Weiterentwicklung Museumsdorf Tann (Rhön)“ im Rahmen der Dorferneuerung in dem Stadtteil Tann entsprechend dem beschriebenen Sachverhalt umzusetzen.

a)

Die gesamten geplanten Baukosten belaufen sich auf 1.089.540,20 €. Der Eigenanteil der Stadt Tann (Rhön) beträgt 357.076,20 €. Die Nettokosten werden zu 80 % gefördert und die Fördersumme beträgt 732.464,00 €.

b)

Die Berechnung der Folgekosten für die „Modernisierung und Weiterentwicklung Museumsdorf Tann (Rhön)“ wird zur Kenntnis genommen und beschlossen.

TOP 5

Dorferneuerung (IKEK) Umsetzung Kirchenvorplatz Neuswarts

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

a)

Es wird beschlossen, dass kommunale Projekt „Kirchenvorplatz Neuswarts“ im Rahmen der Dorferneuerung in dem Stadtteil Neuswarts entsprechend dem beschriebenen Sachverhalt umzusetzen.

b)

Die gesamten geplanten Baukosten belaufen sich auf 136.231,20 €. Der Eigenanteil der Stadt Tann (Rhön) beträgt 44.647,20 €. Die Nettokosten werden zu 80 % gefördert und die Fördersumme beträgt 91.584,00 €.

c)

Die Berechnung der Folgekosten für den „Kirchenvorplatz Neuswarts“ wird zur Kenntnis genommen und beschlossen.

d)

Es wird beschlossen, von den Mitteln aus dem Investitionshaushalt 2024 in Höhe von 250 TSD. € aus dem Produkt Orts- und Regionalentwicklung (5111) die notwendigen Mittel (Einnahmen und Ausgaben) in das Produkt Gemeindestraße, Wege, Plätze (5411) umzuwidmen.

TOP 6

Dorferneuerung IKEK Umsetzung "Neugestaltung Spielplatz Oberer Sandweg (Günthers)

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

a)

Es wird beschlossen, dass kommunale Projekt „Neugestaltung Spielplatz Oberer Sandweg“ im Rahmen der Dorferneuerung in dem Stadtteil Günthers entsprechend dem beschriebenen Sachverhalt umzusetzen.

b)

Die gesamten geplanten Baukosten belaufen sich auf 99.845,00 €. Der Eigenanteil der Stadt Tann (Rhön) beträgt 32.722,31 €. Die Nettokosten werden zu 80 % gefördert und die Fördersumme beträgt 67.122,69 €.

c)

Die Berechnung der Folgekosten für die „Neugestaltung Spielplatz Oberer Sandweg“ wird zur Kenntnis genommen und beschlossen.

d)

Es wird beschlossen, von den Mitteln aus dem Investitionshaushalt 2024 in Höhe von 250 TSD. € aus dem Produkt Orts- und Regionalentwicklung (5111) die notwendigen Mittel (Einnahmen und Ausgaben) in das Produkt Einrichtung der Jugendarbeit (3661) umzuwidmen.

TOP 7

Dorferneuerung IKEK Umsetzung "Gesamtaufwertung Ortsmitte Dippach"

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

a)

Es wird beschlossen, dass kommunale Projekt „Gesamtaufwertung Dorfmitte Dippach“ im Rahmen der Dorferneuerung in dem Stadtteil Hundsbach entsprechend dem beschriebenen Sachverhalt umzusetzen.

b)

Die gesamten geplanten Baukosten belaufen sich auf 178.428,00 €. Der Eigenanteil der Stadt Tann (Rhön) beträgt 62.976,40 €. Die Nettokosten werden zu 80 % gefördert und die Fördersumme beträgt 115.451,60 €.

c)

Die Berechnung der Folgekosten für die „Gesamtaufwertung Dorfmitte Dippach“ wird zur Kenntnis genommen und beschlossen.

Es wird angeregt, dass sich eine Interessengemeinschaft bilden muss, die sich über die geschaffene Infrastruktur kümmert.

TOP 8

Dorferneuerung IKEK Umsetzung "Dorfplatz Wendershausen"

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

a)

Es wird beschlossen, dass kommunale Projekt „Dorfplatz Wendershausen“ im Rahmen der Dorferneuerung in dem Stadtteil Wendershausen entsprechend dem beschriebenen Sachverhalt umzusetzen.

b)

Die gesamten geplanten Baukosten belaufen sich auf 99.923,00 €. Der Eigenanteil der Stadt Tann (Rhön) beträgt 32.747,87 €. Die Nettokosten werden zu 80 % gefördert und die Fördersumme beträgt 67.175,13 €.

c)

Die Berechnung der Folgekosten für den „Dorfplatz Wendershausen“ wird zur Kenntnis genommen und beschlossen.

d)

Es wird beschlossen, von den Mitteln aus dem Investitionshaushalt 2024 in Höhe von 250 TSD. € aus dem Produkt Orts- und Regionalentwicklung (5111) die notwendigen Mittel (Einnahmen und Ausgaben) in das Produkt Gemeindestraße, Wege, Plätze (5411) umzuwidmen.

TOP 9

Dorferneuerung IKEK Umsetzung "Spielplatz Oberrückersbach"

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

a)

Es wird beschlossen, dass kommunale Projekt „Spielplatz Oberrückersbach“ im Rahmen der Dorferneuerung in dem Stadtteil Neuschwambach entsprechend dem beschriebenen Sachverhalt umzusetzen.

b)

Die gesamten geplanten Baukosten belaufen sich auf 29.640,00 €. Der Eigenanteil der Stadt Tann (Rhön) beträgt 9.713,95 €. Die Nettokosten werden zu 80 % gefördert und die Fördersumme beträgt 19.926,05 €.

c)

Die Berechnung der Folgekosten für den „Spielplatz Oberrückersbach“ wird zur Kenntnis genommen und beschlossen.

d)

Es wird beschlossen, von den Mitteln aus dem Investitionshaushalt 2024 in Höhe von 250 TSD. € aus dem Produkt Orts- und Regionalentwicklung (5111) die notwendigen Mittel (Einnahmen und Ausgaben) in das Produkt Einrichtung der Jugendarbeit (3661) umzuwidmen.

TOP 10

Beschluss über die Gültigkeit der Bürgermeister-Direktwahl am 26.01.2025

Der Gemeindewahlleiter gibt bekannt, dass ein Einspruch mit Datum vom 21.02.2025 gegen die Gültigkeit der Wahl nach §§ 25 und 49 KWG vorliegt, welcher seitens der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis genommen wird.

Des Weiteren gibt der Gemeindewahlleiter bekannt, dass keine der in § 50 KWG genannten Fälle vorliegen.

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

a)

den vorliegenden Einspruch vom 21.02.2025 als unbegründet zurückzuweisen.

b)

die Wahl des Bürgermeisters in der Stadt Tann (Rhön) vom 26.01.2025 für gültig zu erklären.

Blockabstimmung Teil A: Ja: 11 | Nein: 0 | Enthaltung: 0

Teil B

TOP 3

Neubau Feuerwehrhaus Tann, Am Kuhleich - aktueller Kostenstand

Im Zuge der Beratungen zu diesem TOP bzw. dem eingebrachten Änderungsantrag erfolgen Wortmeldungen von 1. Stadtrat Jürgen Schlereth und Bürgermeister Mario Dänner sowie dem Stadtverordnetenvorsteher Jörg Witzel, wobei für diesen Zeitraum der stellv. Stadtverordnetenvorsteher Jürgen Herberich den Vorsitz übernimmt.

Die fraktionslose Stadtverordnete Andrea Willing stellt zu diesem TOP einen Änderungsantrag, über den wie folgt abgestimmt wird:

„Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den aktuellen Abrechnungsstand und die Kostenhochrechnung für das Projekt „Neubau Feuerwehrhaus Tann, Am Kuhleich“ zur Kenntnis. Durch Einsparungen an anderer Stelle werden Mittel für die Leistung „Hausanschluss Elektro“ in Höhe von 50.000 € zur Verfügung gestellt.

Über die nachfolgenden Kosten wird von der Stadtverordnetenversammlung entschieden, wenn die vorläufigen Schlussrechnungen für die Rohbau- und Entwässerungsarbeiten vorliegen:

Druckerhöhungsanlage

7.000 €

Medientechnik

25.000 €

Kühlzelle

15.000 €

Zusätzliche Ausstattung Innentüren

13.000 €

Zusätzliche Ausstattung Außentüren und Fenster

14.000 €“

Abstimmung: Ja: 2 | Nein: 9 | Enthaltung: 0 (Antrag somit abgelehnt)

Sodann wird über den nachfolgend aufgeführten „Hauptantrag“ wie folgt abgestimmt:

„Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den aktuellen Abrechnungsstand und die Kostenhochrechnung für das Projekt „Neubau Feuerwehrhaus Tann, Am Kuhleich“, zustimmend zur Kenntnis. Auf Grund der guten Auftragsvergaben beim Erd- und Grundbau und den Rohbau- und Entwässerungsarbeiten liegt die Kostenhochrechnung aktuell unterhalb des Gesamtbudgetrahmen und schafft daher einen gewissen Puffer, der zum Ausgleich für evtl. Mehrkosten, Massenverschiebungen oder unvorhergesehene Leistungen bei den einzelnen Gewerken genutzt werden kann.“

Abstimmung: Ja: 10 | Nein: 1 | Enthaltung: 0

TOP 11

Antrag der CDU-Stadtverordnetenfraktion

Parkplatzsituation Kita Schlitzenhausen

Die fraktionslose Stadtverordnete Andrea Willing stellt zu diesem TOP einen Änderungsantrag, über den wie folgt abgestimmt wird:

„Der Magistrat wird beauftragt, Gespräche mit der Kindergartenleitung Schlitzenhausen, dem Ortsbeirat Schlitzenhausen und den Anwohnern im Bereich Schilfweg/Wiesenweg aufzunehmen. In gleicher Weise wird auch an den Kita-Standorten Tann, Am Kalkofen, und in Wendershausen verfahren.

Ziel ist es, die Parkplatzsituation für Eltern und Mitarbeiter zu verbessern.“

Abstimmung: Ja: 7 | Nein: 0 | Enthaltung: 4

Sodann wird über den nachfolgend aufgeführten „Hauptantrag“ unter Berücksichtigung des zuvor beschlossenen Änderungsantrages wie folgt abgestimmt:

„Der Magistrat wird beauftragt Gespräche mit der Kindergartenleitung Schlitzenhausen, dem Ortsbeirat Schlitzenhausen und den Anwohnern im Bereich Schilfweg/Wiesenweg aufzunehmen. Ziel ist es die Parkplatzsituation für Mitarbeiter und Eltern zu verbessern.“

Abstimmung: Ja: 11 | Nein: 0 | Enthaltung: 0

TOP 12

Mitteilung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben

Es wurden seitens des Magistrates keine über-und außerplanmäßigen Ausgaben beschlossen.

TOP 13

Bericht aus dem Gemeindeverwaltungsverband Ulstertal

Bürgermeister Dänner berichtet über wichtige Themen aus dem GVV Ulstertal:

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Der designierte Bürgermeister Matthias Gelbe nimmt bereits regelmäßig an den Vorstandssitzungen des GVV Ulstertal teil.

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Im Bereich des „Arbeitsschutzes“ wurde im letzten Jahr ein neues Büro mit den Aufgaben des externen Arbeitsschutzbeauftragten beauftragt. Hierzu gab es nun in den GVV-Kommunen erste Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses. Diese werden nun regelmäßig, wie in den Jahren zuvor auch mit dem vorigen Arbeitsschutzbeauftragten, abgehalten. Die Zusammenarbeit mit dem neuen Büro ist sehr gut.

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Im Mai wird es wieder einen gemeinsamen Betriebsausflug mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus Ehrenberg, Hilders und Tann geben.

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Das Förderprogramm „Digitales Bauamt“ ist nun vollständig abgeschlossen und abgerechnet. Alle erforderlichen Beschaffungen von Hardware sowie die Digitalisierung der Bauakten sind in den 3 Kommunen abgeschlossen und die neuen, digitalen Prozesse haben sich etabliert. Auch im Landkreis Fulda wurde mittlerweile der vollständig digitale Prozess der Bauantragstellung abgeschlossen. Seit einigen Wochen erfolgt die Bearbeitung der Bauanträge voll digital.

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Derzeit findet die Beschaffung und Einführung der automatisierten Berichterstellung für das Finanzwesen statt. Die Einführung wird im Laufe des Jahres 2025 stattfinden.

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Im Bereich des „Einwohnermeldewesens“ findet derzeit die Beschaffung und Einführung der digitalen Passbilderstellung statt. Hierzu werden in den nächsten Wochen entsprechende Geräte in den Bürgerbüros aufgestellt, um eine digitale Passbilderstellung zu ermöglichen. Der Bürger benötigt nach Einführung des Systems keine analogen Passfotos mehr, um einen Ausweis zu beantragen. Hierzu werden die Bürgerinnen und Bürger dann informiert, sobald das System funktioniert. Geplant ist die Einführung zum 01.05.2025, jedoch gibt es noch viele Fragestellungen bzgl. der praktischen Umsetzung, da die notwendigen Schnittstellen und Funktionen seitens des kommunalen Dienstleisters EKOM21 noch programmiert werden müssen.

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Der Start-Termin für die neue Homepage des GVV Ulstertal soll der 01.07.2025 sein. Es werden derzeit noch weitere Ergänzungen durchgeführt.

TOP 14

Unterrichtung der Stadtverordnetenversammlung über wichtige Beschlüsse des Magistrats

Bürgermeister Dänner informiert über wichtige Themen aus dem Magistrat:

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In Bezug auf die „Zukunft der Rhönhalle“ wird sich der Magistrat nach den ersten erfolgten Beteiligungsveranstaltungen und Bedarfsanalysen mit den Bürgerinnen und Bürgern in einem nächsten Schritt mit einer möglichen baulichen Umsetzung beschäftigen. Ziel ist es, die Bedarfe mit den baulichen Anforderungen an eine Sanierung zusammen zu bringen und einen ersten Entwurf sowie Kostenrahmen zu erhalten. Hierzu wird ein Planungsbüro beauftragt. Die erforderlichen Planungsleistungen für eine derartige „Machbarkeitsstudie“ sind im Rahmen der Dorferneuerung förderbar. Sobald es hierzu Ergebnisse gibt, wird der Magistrat entsprechend informieren und auch die Bürgerschaft in weitere Überlegungen einbinden.

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Aus dem Kreisausgleichstock des Landkreises Fulda hat die Stadt Tann (Rhön) einen Förderbescheid für das Projekt „Elf-Apostel-Haus“ in Höhe von 180.000 EUR erhalten.

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Im Rahmen des Förderprogramms „Regionalbudget“ hat die Stadt einen Antrag für das Projekt „Sanierung Backhaus Knottenhof“ gestellt. In den nächsten Tagen wird es seitens des Fördergebers eine Entscheidung geben, ob der Antrag positiv beschieden wird.

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Die Auszahlung von abgerufenen Fördergeldern aus dem Bund-Länder-Programm „Soziale Integration im Quartier – Elf Apostel Haus“ gestaltet sich weiterhin aus diversen Gründen heraus, die der Fördergeber zu verantworten hat, sehr schwierig. Aktuell wartet die Stadt seit Monaten auf die Auszahlung von rechtskonform abgerufenen Fördergeldern i.H.v. von ca. 450 TEUR. Auch bei anderen Kommunen ist diese Problematik wahrnehmbar.

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Wie dem Bericht zum aktuellen Kosten- und Bautenstand zum Projekt „Neubau des Feuerwehrhauses am Kuhleich“ entnommen werden kann, gibt es derzeit keine Anzeichen dafür, dass der vorgegebene Kostenrahmen überschritten werden könnte. Die Ausschreibungsergebnisse für die ersten Gewerke waren deutlich günstiger als die zugrundeliegenden Kostenberechnungen. Ein intensives Kostenmanagement sowie eine regelmäßige und zeitnahe Information der städtischen Gremien wird auch zukünftig durch den Magistrat erfolgen. Die Rohbauarbeiten werden in den nächsten Tagen beginnen.

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Im Rahmen der Dorferneuerung wurden die Folgeaufträge zur städtebaulichen Beratung und Verfahrensbegleitung bis zur Restlaufzeit der Dorferneuerung im Jahr 2027 vergeben.

Bis einschließlich 2027 können aber noch Förderanträge für Projekte gestellt werden, die dann in den Folgejahren umgesetzt werden müssen. Insgesamt liegt die Stadt mit der Umsetzung der Projekte sehr gut im Zeitplan und ist weiterhin führend im Vergleich zu anderen Kommunen des Landkreises bzw. in Hessen.

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Der gestellte Förderantrag im Landesprogramm „SWIM“ für Maßnahmen im Tanner Geriethbad wurde leider erstmal seitens des Landes abgelehnt, da die Fördermittel insgesamt nicht ausreichen, um alle landesweit gestellten Anträge zu bedienen. Die Stadt wird den Antrag für das Jahr 2026 erneut stellen und hofft auf eine Bewilligung.

TOP 15

Anfragen und Mitteilungen

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Anfrage der CDU-Stadtverordnetenfraktion

Anfrage vorbeugender Brandschutz (Löschwasser) im Stadtteil Herdathurm

Bürgermeister Dänner beantwortet eine Anfrage der CDU-Fraktion vom 12.02.2025 bezüglich „vorbeugender Brandschutz (Löschwasser) im Stadtteil Herdathurm“.

1. Wie ist im Tanner Stadtteil Herdathurm die Versorgung mit ausreichend Löschwasser in einem etwaigen Brandfall gewährleistet?

Grundsätzlich ist die Versorgung mit ausreichend Löschwasser durch den Fluss „Weid“ gegeben. In Abhängigkeit von witterungsbedingter Trockenheit und niedrigen Pegelständen kann diese aber im Bedarfsfall auch temporär eingeschränkt sein.

2. Besteht die Möglichkeit der Nutzung einer vorhandenen (nicht mehr genutzten) Güllegrube?

Erste aktuelle Anfragen der Feuerwehr bei Eigentümern von stillgelegten landwirtschaftlichen Anwesen im Ort haben ergeben, dass sich ggf. die Möglichkeit der Nutzung einer vorhandenen Güllegrube ergeben könnte. Seitens der Stadtverwaltung und der Feuerwehr werden hierzu nun weitere Gespräche mit dem Ziel der Verbesserung der Löschwasserversorgung geführt.

3. Ist die in der Tanner Feuerwehr bereits vorhandene mobile Staustufe geeignet, um den Bach, die Weid, zur Wasserentnahme bei Niedrigwasser als Löschwasser zu nutzen, oder ist eine Staustufe aus Aluminiumprofilen vor der Brücke notwendig?

Die vorhandene Staustufe ist mit einer Einsatzbreite von 2m nicht ausreichend dimensioniert. Es handelt sich um die mobile Staustelle Biber in der Größe 2. Es wäre noch eine in Größe 3 erhältlich für eine Staubreite von 2,5m, die ausreichend dimensioniert sein sollte, jedoch erst neu beschafft werden müsste.

Eine Staustufe aus Aluminiumprofilen an der Brücke ist bei der Durchflussbreite von 4m nicht praktikabel. Dies würde nur mit einer maschinellen Hebe- und Absenkeinrichtung via Handkurbel funktionieren.

Im Ergebnis bleibt somit festzustellen, dass die einfachste und praktikabelste Lösung zur Verbesserung der Löschwasserversorgung, auch bei Trockenphasen mit niedrigen Pegelständen, die Aktivierung einer stillgelegten Güllegrube ist.

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Anfrage der CDU-Stadtverordnetenfraktion - Rufbus

Bürgermeister Dänner beantwortet eine Anfrage der CDU-Fraktion vom 03.03.2025 bezüglich „Rufbus der LNG im Stadtgebiet“.

Seit einigen Jahren gibt es schon das Rufbus System des LNG. Leider ist diese Möglichkeit nicht jedem Bürger bekannt. Wir haben hierzu folgende Fragen:

1. Wie sind die Nutzungszahlen des Rufbusses für das Stadtgebiet Tann?

Das in den Fahrplänen der Rufbuslinien 23 und 25 hinterlegte Angebot umfasste im Jahr 2024 theoretisch etwa 90.000 Fahrplankilometer, sofern man eine Bestellung aller Halte auf allen Fahrten unterstellt. Tatsächlich wurden davon knapp 14.000 Kilometer auf beiden Linien aufgrund der Bestellten Verbindungen zurückgelegt. Dies entspricht einem Anteil von 15,6 %. Das ist im Vergleich zu einigen anderen Rufbuslinien im Landkreis Fulda ein durchaus hoher Wert.

Die Nutzung der Rufbusse wurde für das Kalenderjahr 2024 ausgewertet. Anzumerken ist, dass eine Auswertung je Nutzer auf Basis der vorhandenen Daten leider nicht möglich ist, da bei Bestellungen nur Datum, Abfahrtszeit und zu bedienende Haltestellen aufgenommen werden. In den seltensten Fällen werden jedoch größere Gruppen transportiert. Näherungsweise kann man daher davon ausgehen, dass jeweils eine, maximal zwei Personen pro Bestellung befördert wurden. Die Nutzung ist nach Stadtteilen, Linien, Monaten und Zeiten zusammengefasst in der Anlage zu dieser Antwort beigefügt.

2. Was wurde bisher unternommen, um das System den Tanner Bürgern besser nahe zu bringen?

Über das Fahrtenangebot kann sich auf vielfältigem Wege informiert werden. Neben den Aushängen an den Haltestellen werden die Verbindungsauskunft des RMV und die Internetseiten der LNG Fulda aktuell gehalten. Aufgrund externer Einflüsse, wie Baustellen oder Feste kann es auch kurzfristig zu Änderungen kommen. Darüber hinaus wurde mit Flyern und Plakaten bei Einführung der Rufbusverkehre im Jahr 2020 geworben.

Der gesamte öffentliche Personennahverkehr im Landkreis Fulda ist als Grundangebot der Daseinsvorsorge konzipiert. Auf den Rufbuslinien in der Stadt Tann wird im Wesentlichen an Wochentagen alle zwei Stunden eine Fahrt angeboten. Als Alternative zum Pkw ist der ÖPNV nicht ausgelegt. Besonders viele, neue Fahrgäste wird man ohne massive (teure) Angebotsausweitung nicht gewinnen können.

Die Lokale Nahverkehrsgesellschaft Fulda mbH macht – trotz der Reduzierung auf das minimal Nötigste – jährlich mehr als eine Mio. Euro Verlust – Tendenz steigend. Die Erlöspotenziale, also die Möglichkeit am Markt zusätzliche Einnahmen zu erzielen, sind gleichzeitig durch die externe Festsetzung der Fahrpreise stark begrenzt. Unter diesen Rahmenbedingungen fällt auch das jährliche Marketingbudget der Gesellschaft eher gering aus. Gerne unterstützt die Geschäftsstelle der Lokalen Nahverkehrsgesellschaft Fulda mbH jedoch die Initiativen der Stadt Tann, „ihr Tanner“ Busangebot zu bewerben.

Aktuell ist von Seiten des Aufgabenträgers keine Kampagne geplant.

3. Gibt es noch andere Möglichkeiten außer Mail oder Anruf den Bus zu bestellen (per App, etc.)?

Die Rufbusse können derzeit ausschließlich montags bis freitags von 6 bis 18 Uhr telefonisch unter 0661 / 952 7040 0 bestellt werden. Mit einem Anruf ist es jedoch möglich, mehrere Fahrten über einen Zeitraum von etwa vier Wochen im Voraus zu ordern.

Gemeinsam mit der Stadt Fulda wurde vor wenigen Jahren ein Versuch unternommen, ein Hintergrundsystem zu installieren, welches auch die Bestellung per App ermöglicht. Das System wird aktuell bei den Anrufsammeltaxiverkehren in Fulda verwendet. Die Hoffnungen, welche mit der Anschaffung verbunden waren, haben sich zunächst allerdings nicht erfüllt. Auf die Implementierung in den Rufbusverkehren im Landkreis wurde daher bisher verzichtet.

Die Beantwortung der Anfrage in allen Teilen wurde durch den Geschäftsführer der LNG-Fulda vorgenommen, die für die Organisation der Busverkehre im Landkreis Fulda zuständig ist.

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Anfrage der CDU-Stadtverordnetenfraktion - Linie 20

Bürgermeister Dänner beantwortet eine Anfrage der CDU-Fraktion vom 03.03.2025 bezüglich „Linie 20 der LNG“.

Wie sicherlich vielen bekannt ist, betreibt die Fa. Rhön Energie in Günthers am Bahnhof ein Busdepot für Ihre Linienbusse. Das heißt, alle Buslinien die von dort starten, fahren nach Beendigung ihrer Tour auch wieder in dieses Depot zurück. Leider ist es den Bürgern aus der Ortschaft Günthers nicht möglich, speziell mit der Linie 20 nach Günthers zu fahren.

Die Linie 20 hat als letzte Haltestelle Tann-Rhönhalle und fährt dann leer nach Günthers. Nur die Linie 23 fährt über Theobaldshof, Schlitzenhausen, Günthers und Neuswarts.

Warum ist es nicht möglich, die Linie 20 um eine Haltestelle „Günthers“ zu erweitern?

Auf Basis des gültigen Nahverkehrsplans für den Landkreis Fulda verbindet die Linie 20 die Stadt Tann mit Fulda. Der Linienweg führt über Wendershausen, Lahrbach, Habel (Esbachsgraben), Hofbieber, und Petersberg. Der Fahrplan ist so konstruiert, dass das stündliche Grundangebot mit zwei Fahrzeugen gefahren werden kann. Die Ankünfte in Fulda Bahnhof/ZOB und Tann Rhönhalle liegen dafür wenige Minuten vor der Abfahrt der entsprechenden Rückfahrt. Sofern aus betrieblichen Gründen vereinzelt ein Tausch des Personals bzw. der Fahrzeuge nötig ist, fällt dies unter die unternehmerische Freiheit des Busunternehmens.

Das Leistungsangebot auf allen Buslinien im Landkreis Fulda wurde in einem europaweiten Ausschreibungsverfahren vergeben. Die Lokale Nahverkehrsgesellschaft Fulda mbH gibt in dieser Ausschreibung unter anderem den Fahrplan vor. Alle betrieblichen Kosten (u.a. auch Leerfahrten in die Betriebshöfe) haben die Bieter daher auf die in den Fahrplänen hinterlegten Stunden und Kilometer umzulegen. Bei einem solchen Verfahren sind alle Bieter gleichzustellen.

In Günthers verfügt nur die RhönEnergie Bus GmbH über einen Betriebshof. Eine Verlängerung der Linie 20 bis Günthers wäre im Zuge des Ausschreibungsverfahrens ein unzulässiger Wettbewerbsvorteil zugunsten dieses einen Unternehmens gewesen.

Selbstverständlich kann aber die Verlängerung der Linie 20 geprüft werden. Die für die Einführung dieser Angebotsausweitung anfallenden Kosten wären jedoch vom veranlassenden Gesellschafter – hier der Stadt Tann – zu tragen. Da die Kosten für die derzeitigen Leerfahrten im Bestandsfahrplan eingepreist sind, würden dann die Fahrten zwischen Tann und Günthers in gewisser Weise dem Unternehmen doppelt gezahlt werden. Dies gilt auch für die jeweils letzten Fahrten eines jeden Betriebstags. Die Mitnahme von Fahrgästen auf den betrieblichen Leerfahrten ist u.a. aus Haftungsgründen ausgeschlossen. Diese Fahrten müssten demnach zusätzlich bestellt werden. Selbstverständlich steht es dem Fahrpersonal frei, Personen mitnehmen. Dies ist jedoch unverbindlich und kann nicht eigefordert werden.

Aus Sicht der Lokalen Nahverkehrsgesellschaft Fulda mbH stellen die Fahrten auf den Linien 23, 110 und 136 im aktuellen Angebot für den Stadtteil Günthers bereits eine ausreichende Bedienung sicher. Ein Anpassungsbedarf sieht der Aufgabenträger daher nicht.

Die Beantwortung der Anfrage in allen Teilen wurde durch den Geschäftsführer der LNG-Fulda vorgenommen, die für die Organisation der Busverkehre im Landkreis Fulda zuständig ist.

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Anfrage der SPD-Stadtverordnetenfraktion - Aktueller Sachstand Starkregensimulation Tann (Rhön)

Bürgermeister Dänner beantwortet eine Anfrage der SPD-Fraktion vom 04.03.2025 bezüglich „Aktueller Sachstand Starkregensimulation Tann (Rhön)“.

In der Stadtverordnetenversammlung am 20.09.2024 wurden von der RhönEnergie Effizienz und Service GmbH die Ergebnisse der Starkregensimulation für die Stadt Tann vorgestellt. Am 26.09.2024 wurde die Präsentation veröffentlicht.

Wie geht es weiter?

Wurden Eigentümer der betroffenen Grundstücke auf Gefahren aufmerksam gemacht?

Plant die Stadt Tann bauliche Veränderungen wie z. B. Erneuerung des Kanalsystems?

Antwort:

Es konnte bis Dato aus Gründen einer längeren Erkrankung des Sachbearbeiters noch keine detaillierte und abschließende Vorgehensweise festgelegt werden.

Es ist aber kurzfristig angedacht, die Eigentümer der Grundstücke für die ein höheres Gefahrenpotential bestehen könnte, gezielt zu einer Informationsveranstaltung einzuladen und die entsprechenden Informationen und Daten an die Betroffenen weiterzuleiten.

Die Stadt wird bei künftig anstehenden Straßenmaßnahmen die Ergebnisse der Analyse in die Planungen mit einfließen lassen und entsprechend erforderliche Kanalmaßnahmen, welche zur Entlastung von Gefahrenbereichen zielführend sind, den Gremien zur Beschlussfassung vorlegen bzw. im Zuge der Haushaltsanmeldung berücksichtigen. Weiterhin wird geprüft und mit der zuständigen Wasserbehörde abgestimmt, ob es einzelne Maßnahmen gibt, welche zielführend und wirtschaftlich vertretbar sind, um Gefahren durch besondere Starkregenereignisse abzuwenden und ob dafür Fördergelder beantragt werden können.

Ein Hauptergebnis der Starkregensimulation ist aber auch, dass für die Stadt Tann (Rhön) mit seinen Stadtteilen keine latenten Gefahren auszumachen sind, die auf mögliche Gefahren wie beispielsweise im Ahrtal schließen lassen. Jedoch gilt es, die Erkenntnisse dafür zu nutzen, dass potentiell betroffene Grundstückseigentümer auch im Sinne des Eigenschutzes mögliche Maßnahmen zum Schutz ihres Eigentums ergreifen können.

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Mitteilungen

Bürgermeister Dänner teilt mit, dass zwischenzeitlich eine weitere Dienstaufsichtsbeschwerde von Stadtrat Klaus Dänner bei der Kommunalaufsicht eingegangen ist.

Schluss der Sitzung: 21:13 Uhr