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Stadtanzeiger Tann (Rhön)
Ausgabe 15/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushalt 2025 ohne Auflagen genehmigt

Der Haushalt 2025 wurde am 08. Juli 2025 vom Landkreis Fulda ohne Auflagen genehmigt. In der Folge die Haushaltssatzung 2025 mit der Genehmigung des Landkreises Fulda als Aufsichtsbehörde.

Haushaltssatzung

der Stadt Tann (Rhön) für das

Haushaltsjahr 2025

Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 07.05.2020 (GVBl. I S. 315), hat die Stadtverordnetenversammlung am 14. Februar 2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr

 

2025

wird im Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnis

 

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

11.098.566 EUR

 

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

-11.515.232 EUR

 

mit einem Saldo von

-416.666 EUR

im außerordentlichen Ergebnis

 

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

0 EUR

 

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

0 EUR

 

mit einem Saldo von

0 EUR

mit einem Überschuss von

 

-416.666 EUR

im Finanzhaushalt

 

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

67.231 EUR

 

und dem Gesamtbetrag der

 

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

2.373.400 EUR

 

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

-6.133.100 EUR

 

mit einem Saldo von

-3.759.700 EUR

 

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

3.759.000 EUR

 

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

-519.965 EUR

 

mit einem Saldo von

3.239.035 EUR

mit einem Zahlungsmittelüberschuss des Haushaltsjahresvon

 -453.434 EUR

festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2025 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 3.759.000 EUR festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2025 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 1.000.000 EUR festgesetzt.

§ 5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2025 wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

 

a)

für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf

355 v. H.

 

b)

für Grundstücke (Grundsteuer B) auf

320 v. H.

2.

Gewerbesteuer auf

 

394 v. H.

§ 6

Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.

§ 7

Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.

Die Satzung wird hiermit ausgefertigt:

Tann (Rhön), den 24.03.2025

Der Magistrat
Dänner
Bürgermeister

2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach §§ 92a Abs. 3, 102 Abs. 4, 103 Abs. 2 und 105 Abs. 2 HGO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2, 3 und 4 der Haushalts-satzung sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:

Der Landrat des

Landkreises Fulda

als Behörde der Landesverwaltung⇔ Fulda, 08.07.2025

Genehmigung

Ich genehmige gemäß § 97a HGO

1.

in Verbindung mit § 103 Abs. 2 HGO die Aufnahme der in § 2 der Haushaltssatzung der Stadt Tann (Rhön) für das Haushaltsjahr 2025 vorgesehenen Kredite in Höhe von 

2.759.000,-- Euro

(in Worten: „drei Millionen siebenhundertneunundfünfzigtausend Euro")

2.

in Verbindung mit § 105 Abs. 2 HGO die Aufnahme der in § 4 der Haushaltssatzung der Stadt Tann (Rhön) für das Haushaltsjahr 2025 vorgesehenen Liquiditätskredite in Höhe von 

1.000.000,-- Euro

(in Worten: „eine Million Euro")

Schmitt

Erster Kreisbeigeordneter

(Siegel)

Der Haushaltsplan 2025 liegt zur Einsichtnahme vom 13.04.2026 bis 21.04.2026 im Rathaus Tann (Rhön), Marktplatz 9, Zimmer EG 02 (Erdgeschoss Finanzabteilung), während der Dienststunden zu folgenden Uhrzeiten öffentlich aus:

Montag bis Mittwoch, täglich

von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

und

von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr,

Donnerstag

von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

und

von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr,

Freitag

von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr.

Zusätzlich kann der Haushaltsplan auch online unter https://tann-rhoen.de/buergerservice-und-rathaus/politische-gremien/haushalte-und-jahresabschluesse eingesehen werden.

Tann (Rhön), den 07.04.2026

Der Magistrat der

Az.: 901 – 12

Stadt Tann (Rhön)

 

Matthias Gelbe
Bürgermeister