Der Haushalt 2025 wurde am 08. Juli 2025 vom Landkreis Fulda ohne Auflagen genehmigt. In der Folge die Haushaltssatzung 2025 mit der Genehmigung des Landkreises Fulda als Aufsichtsbehörde.
Haushaltssatzung
der Stadt Tann (Rhön) für das
Haushaltsjahr 2025
Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 07.05.2020 (GVBl. I S. 315), hat die Stadtverordnetenversammlung am 14. Februar 2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
| Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr |
| 2025 |
| wird im Ergebnishaushalt | ||
| im ordentlichen Ergebnis | ||
|
| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 11.098.566 EUR |
|
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | -11.515.232 EUR |
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| mit einem Saldo von | -416.666 EUR |
| im außerordentlichen Ergebnis | ||
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| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 0 EUR |
|
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 0 EUR |
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| mit einem Saldo von | 0 EUR |
| mit einem Überschuss von |
| -416.666 EUR |
| im Finanzhaushalt | ||
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| mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 67.231 EUR |
|
| und dem Gesamtbetrag der | |
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| Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 2.373.400 EUR |
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| Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -6.133.100 EUR |
|
| mit einem Saldo von | -3.759.700 EUR |
|
| Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 3.759.000 EUR |
|
| Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | -519.965 EUR |
|
| mit einem Saldo von | 3.239.035 EUR |
| mit einem Zahlungsmittelüberschuss des Haushaltsjahresvon | -453.434 EUR | |
festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2025 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 3.759.000 EUR festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2025 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 1.000.000 EUR festgesetzt.
§ 5
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2025 wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
|
| a) | für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf | 355 v. H. |
|
| b) | für Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 320 v. H. |
| 2. | Gewerbesteuer auf |
| 394 v. H. |
§ 6
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.
§ 7
Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.
Die Satzung wird hiermit ausgefertigt:
Tann (Rhön), den 24.03.2025
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach §§ 92a Abs. 3, 102 Abs. 4, 103 Abs. 2 und 105 Abs. 2 HGO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2, 3 und 4 der Haushalts-satzung sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:
Der Landrat des
Landkreises Fulda
als Behörde der Landesverwaltung⇔ Fulda, 08.07.2025
Genehmigung
Ich genehmige gemäß § 97a HGO
| 1. | in Verbindung mit § 103 Abs. 2 HGO die Aufnahme der in § 2 der Haushaltssatzung der Stadt Tann (Rhön) für das Haushaltsjahr 2025 vorgesehenen Kredite in Höhe von 2.759.000,-- Euro (in Worten: „drei Millionen siebenhundertneunundfünfzigtausend Euro") |
| 2. | in Verbindung mit § 105 Abs. 2 HGO die Aufnahme der in § 4 der Haushaltssatzung der Stadt Tann (Rhön) für das Haushaltsjahr 2025 vorgesehenen Liquiditätskredite in Höhe von 1.000.000,-- Euro (in Worten: „eine Million Euro") |
| Schmitt | |
| Erster Kreisbeigeordneter | (Siegel) |
Der Haushaltsplan 2025 liegt zur Einsichtnahme vom 13.04.2026 bis 21.04.2026 im Rathaus Tann (Rhön), Marktplatz 9, Zimmer EG 02 (Erdgeschoss Finanzabteilung), während der Dienststunden zu folgenden Uhrzeiten öffentlich aus:
| Montag bis Mittwoch, täglich | von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
| und | von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr, |
| Donnerstag | von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
| und | von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, |
| Freitag | von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr. |
Zusätzlich kann der Haushaltsplan auch online unter https://tann-rhoen.de/buergerservice-und-rathaus/politische-gremien/haushalte-und-jahresabschluesse eingesehen werden.
| Tann (Rhön), den 07.04.2026 | Der Magistrat der |
| Az.: 901 – 12 | Stadt Tann (Rhön) |
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| Matthias GelbeBürgermeister |