am Freitag, den 31. März 2023,20:00 Uhr,
im großen Saal der Rhönhalle Tann
Der Stadtverordnetenvorsteher Jörg Witzel stellt fest, dass Tag, Zeit und Ort der Sitzung sowie die Tagesordnung öffentlich bekannt gegeben wurden und die Einberufung frist- und ordnungsgemäß erfolgte. Der Stadtverordnetenvorsteher eröffnet die Stadtverordnetensitzung und stellt fest, dass bei 14 Anwesenden Beschlussfähigkeit besteht.
Die fraktionslose Stadtverordnete Andrea Willing beantragt den Tagesordnungspunkt 8 von Teil A nach Teil B zu verschieben und nach TOP 13 zu verhandeln.
Seitens des Bürgermeisters Dänner wird der Tagesordnungspunkt 16 zurückgenommen, da die Rechtmäßigkeit der Beschlussfassung über die „Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung)“ vom 10.02.2023 von der Aufsichtsbehörde bestätigt wurde.
Es wird sodann in öffentlicher Sitzung wie folgt verhandelt:
Teil A
| 1. | Förderrichtlinie der Stadt Tann (Rhön) zur Belebung der Innenstadt und Beseitigung von |
Es wird die Förderrichtlinie der Stadt Tann (Rhön) zur Belebung der Innenstadt und Beseitigung von Geschäftsleerständen beschlossen.
| 2. | Anpassung der Eintrittspreise der Tanner Museen |
Im Zuge der Haushaltsberatungen 2023 wird beschlossen, die Eintrittspreise der Tanner Museen durchschnittlich um 1,- € zu erhöhen. Die mit Wirkung vom 01.04.2023 gültigen Ticketpreise werden wie folgt festgelegt:
| Einzeleintritte | Kombiticket 2023 alle Museen | ||
| Museumsdorf | Naturmuseum | ||
| Kinder bis 6 J. | Frei | Frei | Frei |
| Erwachsene | 3,50 € | 3,50 € | 6,50 € |
| Gruppen Erw. | 3,30 € | 3,30 € | 6,00 € |
| Kinder Jugendliche | 3,00 € | 3,00 € | 5,00 € |
| Schüler in Klassen | 2,50 € | 2,50 € | 4,00 € |
| Schwerbehinderte | 3,00 € | 3,00 € | 5,00 € |
| Familien | 8,00 € | 8,00 € | 14,00 € |
| OpaOmaEnkel | 8,00 € | 8,00 € | 14,00 € |
| Kurkartenbesitzer | entfällt | entfällt | entfällt |
| Studenten | 3,30 € | 3,30 € | 6,00 € |
| Gastrotarif | 2,50 € | 2,50 € | 5,00 € |
| Schulpaket(50 Tickets) | 70,00 € | 70,00 € | 120,00 € |
| 3. | Anpassung der Eintrittspreise ab 2023 für das Geriethbad Tann Rhön |
Es wird beschlossen, die Eintrittspreise ab 2023 für das Geriethbad Tann Rhön wie folgt festzusetzen:
| Preis NEU | Preis ALT | Veränderung | |
| Einzelkarten | |||
| Erwachsene | 4,00 € | 3,50 € | + 0,50 € |
| Erwachsene mit Kurkarte | 3,50 € | 3,00 € | + 0,50 € |
| Schwerbehinderte * | 3,50 € | 3,00 € | + 0,50 € |
| Schüler / Studenten | 3,50 € | 3,00 € | + 0,50 € |
| Jugendliche schwerbehindert | 3,00 € | 2,50 € | + 0,50 € |
| Kinder schwerbehindert | 2,50 € | 2,00 € | + 0,50 € |
| Jugendliche (16 bis 17 Jahre) | 3,50 € | 3,00 € | + 0,50 € |
| Jugendliche mit Kurkarte | 3,00 € | 2,50 € | + 0,50 € |
| Kinder (4 bis 15 Jahre) | 3,00 € | 2,50 € | + 0,50 € |
| Kinder mit Kurkarte | 2,50 € | 2,00 € | + 0,50 € |
| Familienkarte | 12,00 € | 10,00 € | + 2,00 € |
| Guten Abend Ticket (ab 18:30 Uhr) | 3,00 € | 2,50 € | + 0,50 € |
| Zehnerkarte (nur gültig in der entsprechenden Badesaison) | |||
| Erwachsene | 35,00 € | 30,00 € | + 5,00 € |
| Sondertarif (Jugendliche (16 bis 17 Jahre), Schwerbehinderte, Kurkarte usw.) | 30,00 € | 25,00 € | + 5,00 € |
| Kinder (4 bis 15 Jahre) | 24,00 € | 20,00 € | + 4,00 € |
| Fünfundzwanzigerkarten (Gültigkeit 500 Tage) | |||
| Erwachsene | 70,00 € | 60,00 € | + 10,00 € |
| Kinder (4 bis 15 Jahre) | 40,00 € | 35,00 € | + 5,00 € |
| Dauerkarten (nur gültig in der entsprechenden Badesaison) | |||
| Erwachsene | 60,00 € | 50,00 € | + 10,00 € |
| Schüler / Studenten | 50,00 € | 35,00 € | + 15,00 € |
| Schwerbehinderte * | 50,00 € | 40,00 € | + 10,00 € |
| Jugendliche (16 bis 17 Jahre) | 50,00 € | 35,00 € | + 15,00 € |
| Jugendliche (schwerbehindert) * | 35,00 € | 30,00 € | + 5,00 € |
| Kinder (4 bis 15 Jahre) | 35,00 € | 30,00 € | + 5,00 € |
| Kinder (schwerbehindert) * | 30,00 € | 25,00 € | + 5,00 € |
| 50 % Ermäßigung auf Kinderdauerkarte ab dem 3. Kind | Wird gestrichen | Wird gestrichen | Keine Nachfrage! |
| Familienkarte | 120,00 € | 100,00 € | + 20,00 € |
| Gruppen ab 15 Personen | |||
| Erwachsene, Jugendliche, Kinder | 2,50 | 2,00 | + 0,50 € |
* ab Grad der Behinderung von 50 %, Schwerbehindertenausweis ist vorzulegen
| 4. | Zuschuss/Kostenanteil der Stadt Tann (Rhön) zu den laufenden Betriebskosten der Kindertagesstätten der evangelisch lutherischen Kirchengemeinde Tann (Rhön) 2021 sowie Umsetzung Corona-Maßnahmen im Zuge des Sondervermögens „Schutzmaßahmen für Kita“ |
| hier: Beschluss überplanmäßiger Ausgaben |
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt im Zuge der Abrechnung der lfd. Kosten der Kindertagesstätten der evangelisch lutherischen Kirchengemeinde Tann (Rhön) für das Jahr 2021 eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 84.600 Euro bei Produktsachkonto 36510.71280000, Zuschüsse für laufende Zwecke Kindergärten und für die durchgeführten Maßnahmen im Rahmen des Sondervermögens des Landes Hessen „Schutzmaßnahmen für Kitas“ in Höhe von 61.500 Euro. Im Zuge der Deckung der Ausgaben beschließt die Stadtverordnetenversammlung auch überplanmäßige Einnahmen aus Zuschüssen in Höhe von 46.200 Euro.
| 5. | Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben für die Heizölbeschaffung Seniorenwohnheim und lfd. Aufwand KIGA ehem. Regenbogenschule für das Haushaltsjahr |
Es wird beschlossen, auf Grund der immens gestiegenen Kosten für Heizöl im Jahr 2022 für das Produkt 31510 - Seniorenwohnheim- auf dem Sachkonto 6054 (Heizöl) überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 6.000 € für das Haushaltsjahr 2022 zu genehmigen, da im gleichen Produktkreis keine Mittel zum Ausgleich verfügbar sind.
Weiterhin wird beschlossen, für die lfd. Aufwendungen der neuen Kindergartengruppe in der ehem. Regenbogenschule in Schlitzenhausen für das Haushaltsjahr 2022 überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 5.000 € auf dem Sachkonto 6054 (Heizöl) zu genehmigen, da zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung 2022 der Betrieb einer zusätzlichen Kindergartengruppe noch nicht absehbar war und somit keine Mittel für lfd. Aufwendungen, wie z.B. Wasser/Abwasser, Strom, Heizöl, Müllkosten, etc. eingestellt wurden und auch nicht über den Deckungskreis ausgeglichen werden können.
Die Gegenfinanzierung erfolgt über Einsparungen im Deckungskreis 5.
| 6. | Verzicht auf das Prädikat „Luftkurort“ in Tann (Rhön) |
Es wird beschlossen, auf die fällige Zwischenmessung der Luftqualität und davon abhängig künftig auf das Zertifikat „Luftkurort“ für Tann (Rhön) zu verzichten. Die Verwaltung wird darin unterstützt, die Prädikatisierung als „Tourismusort“ vorzubereiten bzw. zu prüfen.
| 7. | Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Übertragung der Aufgaben nach dem Hessischen Spielhallengesetz und über die Durchführung von Aufgaben der Gewerbeüberwachung |
Dem vorliegenden Entwurf der öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen über die Übertragung der Aufgaben nach dem Hessischen Spielhallengesetz und dem Recht der Spielapparate und über die Durchführung von Aufgaben der Gewerbeüberwachung (§§ 33 c ff. Gewerbeordnung) an den Landkreis Fulda für die Dauer von 10 Jahren wird zugestimmt.
| 9. | Antrag der SPD-Stadtverordnetenfraktion |
| Schaffung von haushaltsrechtlichen Voraussetzungen zum Haushalt 2024 |
Der Magistrat wird beauftragt, umgehend alle für die Aufstellung des Haushalts 2024 notwendigen haushaltsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen / Maßnahmen zu treffen, um die - jeweils ordentlichen und außerordentlichen - Rücklagen und Ergebnisüberschüsse zum Haushaltsausgleich 2024 nutzen zu können.
| 10. | Antrag der CDU-Stadtverordnetenfraktion |
| Kommunale Trägerschaft der Kindergärten |
Der Magistrat wird beauftragt, zu ermitteln, ob es Alternativen für die Trägerschaft der Kinder Tagesstätten von Tann gibt. Diese könnten z. B. sein:
In diesem Zusammenhang sind die Folgekosten und der übrige Organisationsaufwand zu prüfen.
| 11. | Antrag der CDU-Stadtverordnetenfraktion |
| Veröffentlichung Haushaltsplan |
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, ab sofort die Haushaltsplanungen für die Stadt Tann (Rhön) auf Ihrer Homepage www.tann-rhoen.de zu veröffentlichen.
| 12. | Antrag der fraktionslosen Stadtverordneten Andrea Willing |
| Veröffentlichung der Haushaltspläne und Jahresabschlüsse auf der Homepage der Stadt Tann (Rhön) |
Die Haushaltspläne und Jahresabschlüsse ab dem Jahr 2020 werden auf der Homepage der Stadt Tann (Rhön) veröffentlicht.
Ab dem Jahr 2024 wird auch der Entwurf des jeweiligen Haushaltsplanes der Öffentlichkeit in dieser Form zur Verfügung gestellt.
Blockabstimmung TOP 1-7 und 9-12: JA-Stimmen: 14 NEIN-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0
Teil B
| 13. | Antrag der fraktionslosen Stadtverordneten Andrea Willing |
| Einrichtung einer ehrenamtlichen Stelle für einen Inklusionsbeauftragten (m/w/d) für die Stadt Tann (Rhön) |
Der Magistrat wird beauftragt, die ehrenamtliche Stelle eines Inklusionsbeauftragten (m/w/d) für die Stadt Tann (Rhön) einzurichten.
Abstimmung: JA-Stimmen: 2 NEIN-Stimmen: 12 Enthaltungen: 0 (Antrag somit abgelehnt)
| 8. | Verbesserung der Inklusion in Tann - Ergebnisse der Gespräche mit dem Tanner Diakoniezentrum |
Es wird beschlossen, die Ideen und Anregungen zu einer Verbesserung der Inklusion, die in zahlreichen Gesprächen mit dem Tanner Diakoniezentrum gewonnen wurden, umzusetzen. Ziel ist es, die Inklusion in unserer Stadt Tann (Rhön) zu verbessern und vorhandene Barrieren sukzessive abzubauen. Dafür sollen folgende Maßnahmen umgesetzt werden:
| 1. | Benennung eines „Beauftragten für Inklusion“, der neben dem Bürgermeister als Ansprechpartner, Koordinator und Anlaufstelle für die Bürgerinnen und Bürger dient und insbesondere auch bei Bauprojekten für Fragen der Barrierefreiheit und Inklusion zur Verfügung steht sowie dem Magistrat regelmäßig berichtet |
| 2. | Informationsverbesserung zwischen Stadt und Diakonie durch regelmäßigen, institutionalisierten Austausch auf der Ebene von Politik und Tanner Diakoniezentrum |
| 3. | Unterstützung durch die Stadt bei der Findung und Umsetzung von guten inklusiven Projekten |
| 4. | Verbesserung des Stadtbildes hin zu einer barrierefreien Stadt bei anstehenden Baumaßnahmen im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten |
Abstimmung: JA-Stimmen: 12 NEIN-Stimmen: 0 Enthaltungen: 2
| 14. | Feststellung des Investitionsprogramms für den Zeitraum 2022 - 2026 |
Das Investitionsprogramm für den Planungszeitraum 2022 bis 2026 wird in der vorgelegten Form beschlossen.
Abstimmung: JA-Stimmen: 13 NEIN-Stimmen: 1 Enthaltungen: 0
| 15. | Beratung und Beschlussfassung über den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 mit Stellenplan |
Im Zuge der Beratung dieses Tagesordnungspunkts wird sodann über die im weiteren Verlauf eingebrachten und nachfolgend aufgeführten Änderungs- Anträge mit nachfolgend aufgeführten Abstimmungen wie folgt beschlossen:
a) Änderungsantrag der CDU-Stadtverordnetenfraktion
„Hiermit beantragen wir, dass im Rahmen der haushaltstechnischen Vorgaben bei unerwarteten und höheren Einnahmen, geprüft werden muss, diese möglichst zur sofortigen Senkung der derzeitigen Hebesätze zu verwenden.“
Abstimmung: JA-Stimmen: 14 NEIN-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0
b) Gemeinsamer Änderungsantrag der CDU, SPD und FDP
„Nr. 014000 Neubau Feuerwehrstützpunt Tann (Rhön)
Position 25 Auszahlungen für Baumaßnahmen (Kto. 842)
Die genannte Position in der Höhe von 2.000.000,- € wird mit einem Sperrvermerk versehen. Dies gilt auch für die Verpflichtungsermächtigung 2024.“
Abstimmung: JA-Stimmen: 13 NEIN-Stimmen: 0 Enthaltungen: 1
c) Antrag der fraktionslosen Stadtverordneten Andrea Willing
„Für die Gewerbesteuer wird ein Hebesatz von 400 v.H. festgelegt.
Die Gesamtersparnis von rund 150.000 € bei den nachstehenden Baumaßnahmen sowie die Erhöhung der Einnahme durch die Gewerbesteuer in Höhe von rund 26.000 € wirkt sich positiv auf die Hebesätze der Grundsteuer A und B aus.
Die Hebesätze sind entsprechend anzupassen (ca. 120 Hebepunkte niedriger anzusetzen).
Die Sanierung wird kostengünstiger durchgeführt, nachdem geklärt ist, in wessen Eigentum sich das Bauwerk befindet.
Ersparnis durch nicht in Anspruch genommene Kredite 16.000 €
Die Investitionen von 1,4 Mio in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 in das Naturmuseum wird öffentlich diskutiert.
Ersparnis durch nicht in Anspruch genommene Kredite 8.000 €
Das Feuerwehrwesen im Gemeindegebiet der Stadt Tann (Rhön) wird nochmals überdacht.
Die Beratungsstelle für Kommunen vom Hess. Rechnungshof hat ausdrücklich auf neue Überlegungen im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit im Feuerwehrwesen zur Kostenersparnis hingewiesen.
Ersparnis durch nicht in Anspruch genommene Kredite 80.000 €
Zunächst ist festzustellen, dass die ehemalige K34 eine Gemeindestraße ist. Diese muss von der Kommune unterhalten werden. Die Verbindungsstraße wurde im Laufe der nicht öffentlichen Beratungen in dieses Haushaltsjahr vorgezogen.
Verschiebung wieder in eines der kommenden Haushaltsjahre mit Prüfung anderweitiger Lösungen ist sinnvoll.
Ersparnis durch nicht in Anspruch genommene Kredite 24.000 € „
Abstimmung: JA-Stimmen: 1 NEIN-Stimmen: 12 Enthaltungen: 1 (Antrag somit abgelehnt)
Abschließend wird über die nachfolgend aufgeführte „Beschlussvorlage“ zu diesem Tagesordnungspunkt wie folgt abgestimmt:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Haushaltssatzung 2023 mit Stellenplan wie folgt:
Haushaltssatzung
der Stadt Tann (Rhön) für das
Haushaltsjahr 2023
Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 07.05.2020 (GVBl. I S. 315), hat die Stadtverordnetenversammlung am 31.03.2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
| Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr | 2023 |
wird im Ergebnishaushalt
| im ordentlichen Ergebnis | ||
|
| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 10.670.527 EUR |
|
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | -10.666.402 EUR |
|
| mit einem Saldo von | 4.125 EUR |
| im außerordentlichen Ergebnis | ||
|
| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 25.000 EUR |
|
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 0 EUR |
|
| mit einem Saldo von | 25.000 EUR |
|
| mit einem Überschuss von | 29.125 EUR |
| im Finanzhaushalt | ||
|
| mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 576.767 EUR |
|
| und dem Gesamtbetrag der | |
|
| Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 2.799.300 EUR |
|
| Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -5.498.000 EUR |
|
| mit einem Saldo von | -2.698.700 EUR |
|
| Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 2.698.600 EUR |
|
| Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | -576.615 EUR |
|
| mit einem Saldo von | 2.121.985 EUR |
|
| mit einem Zahlungsmittelüberschuss des Haushaltsjahres von | 52 EUR |
festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2023 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 2.698.600 EUR festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2023 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 2.000.000 EUR festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2023 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 1.000.000 EUR festgesetzt.
§ 5
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2023 wie folgt festgesetzt:
| 1. Grundsteuer | |||
|
| a) | für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf | 650 v. H. |
|
| b) | für Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 650 v. H. |
| 2. | Gewerbesteuer auf
| 394 v. H. | |
§ 6
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.
§ 7
Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.
Abstimmung: JA-Stimmen: 12 NEIN-Stimmen: 1 Enthaltungen: 1
| 17. | Dorferneuerung (IKEK) - Umsetzung des Projekts Spielplatz Unterrückersbach |
Unter Berücksichtigung der Änderung/Erweiterung der Vorlage (Punkt d) erfolgt folgende Beschlussfassung:
| a) | Es wird beschlossen, das kommunale Projekt „Spielplatz Unterrückersbach“ im Rahmen der Dorferneuerung IKEK in dem Stadtteil Unterrückersbach entsprechend der vorgelegten Projektbeschreibung umzusetzen. |
| b) | Die gesamten, geplanten Baukosten belaufen sich auf 118.733,72 €. Der Eigenanteil der Stadt Tann (Rhön) beträgt 38.912,73 €. Die Nettokosten werden zu 80 % gefördert und die Fördersumme beträgt 79.820.99 €. Insgesamt 30.000 € sollen durch Eigenleistung der Dorfgemeinschaft eingespart werden. |
| c) | Die Berechnung der Folgekosten für den Spielplatz in Unterrückersbach wird zur Kenntnis genommen und beschlossen. |
| d) | Es wird beschlossen, von den Mitteln aus dem Investitionshaushalt 2022 in Höhe von 1 Mio. € aus dem Produkt Orts- und Regionalentwicklung (5111) die notwendigen Mittel (Einnahmen und Ausgaben) in das Produkt Einrichtungen der Jugendarbeit (3661) umzuwidmen. |
Abstimmung: JA-Stimmen: 14 NEIN-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0
| 18. | Mitteilung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben |
Bürgermeister Dänner gibt die Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 3.000,00 Euro für das Sportcoachprogramm 2022 zur Kenntnis. Der Ausgleich erfolgt über die Förderung des Landes Hessen.
| 19. | Bericht aus dem Gemeindeverwaltungsverband Ulstertal |
Bürgermeister Dänner informiert über den aktuellen Stand der operativen Arbeiten bezüglich des „Gemeinde-Verwaltungsverbandes Ulstertal“
| 20. | Unterrichtung der Stadtverordnetenversammlung über wichtige Beschlüsse des Magistrats |
Bürgermeister Dänner informiert im Einzeln über wichtige Beschlüsse des Magistrates.
| 21. | Anfragen und Mitteilungen |
|
| Bürgermeister Dänner beantwortet die schriftliche Anfrage der fraktionslosen Stadtverordneten Andrea Willing vom 07.03.2023 zur Sanierung des Elfapostelhauses der Aktiv Stiftung Fulda, hier: Unterstützungsleistungen/Beteiligung durch die Stadt Tann (Rhön). |
| 1.) | Laut der Fuldaer Zeitung vom 23.02.2023 kostet die Sanierung des Elf-Apostel-Hauses nunmehr 2,1 Millionen Euro. Wie hoch ist der ggf. angepasste kommunale Anteil? |
| 2.) | Weiterhin steht in dem Artikel, dass eine Heizzentrale im Gewölbekeller des Naturmuseums als Quartierslösung für Elfapostelhaus mit Judenschule geplant ist. Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 16.09.2022 wurde der nachstehende Antrag von mir mit 1 Ja-Stimme und 12 Nein-Stimmen abgelehnt: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, welche Möglichkeiten bestehen, in der denkmalgeschützten bzw. unter Ensembleschutz stehenden Tanner Kernstadt ein kommunales Nahwärmenetz umzusetzen, welches beispielsweise mit Hackschnitzeln aus dem Stadtwald betrieben wird. |
|
| Wie ist es zu rechtfertigen, entgegen der Beschlusslage eine Quartierslösung mit der Aktiv-Stiftung einzugehen? |
| 3.) | Bitte erläutern Sie die Eigentumsverhältnisse in Bezug auf die gemeinsame Heizzentrale von Stadt Tann (Rhön) und Aktiv-Stiftung, Erstattung von Kosten an die Stadt Tann (Rhön) usw. |
| 4.) | Können weitere Interessenten an das Nahwärmenetz angeschlossen werden? |
| 5.) | Wurde eine Befragung durchgeführt? |
| 6.) | Wird von Seiten des Landkreises eine weitere Zahlung, z.B. aus dem Kreisausgleichstock, geleistet? |
| 7.) | Falls ja, wer ist Zahlungsempfänger? |
| 8.) | Welche Bearbeitungszeiten der städtischen Mitarbeiter fallen durch die Weitergabe der Fördermittel an? Bitte genau angeben. |
Begründung:
Die Ausgaben der Stadt Tann (Rhön) müssen vor dem Hintergrund der zu erwartenden sinkenden Einnahmen und höheren Aufwendungen für Energie und Dienstleistungen strengstens kontrolliert werden.
Vielen Dank für die Beantwortung der Anfrage
| 1.) | Das Projekt dient der Erhaltung, Nutzung und Entwicklung eines der ältesten Häuser im Landkreis Fulda sowie einem ganz zentralen Tanner Kulturdenkmal. Der zu zahlende Eigenanteil der Stadt Tann (Rhön) betrug lediglich 42.000,00 EUR. Alle anderen Finanzmittel konnten über diverse Förderprogramme und Geldgeber eingeworben werden. Es handelt sich um ein Vorzeigeprojekt in zentraler Lage unserer Kernstadt, welches ohne die umfangreiche Unterstützung der Projektpartner und Fördergeber gar nicht möglich gewesen wäre. |
|
| Die Aktiv-Stiftung Fulda als Eigentümerin und Bauherrin bemüht sich derzeit um weitere Fördergelder, um die aufgrund des zeitlichen Verzuges des Projektes gestiegenen Baukosten zu kompensieren. Bei diesen Bemühungen wird sie selbstverständlich von der Stadt Tann (Rhön) unterstützt. Ein weiterer kommunaler Eigenanteil i.H.v. 10% der zuwendungsfähigen Ausgaben könnte dann zum Tragen kommen, wenn der Fördergeber weitere Mittel aus dem Programm „Soziale Integration im Quartier“ bewilligen würde. Die Förderquote in diesem Programm beträgt 90%. Entsprechende Anträge auf zusätzliche Fördergelder für das Projekt wurden seitens der Stadt gestellt. Eine Bewilligung steht aber noch aus, sodass auch über die Höhe eines zusätzlichen kommunalen Eigenanteils noch keine Aussage getroffen werden kann. |
|
| Über diesen hätte dann auch die Stadtverordnetenversammlung in Zuständigkeit zu beraten und zu entscheiden. |
| 2.) | Da die Ölheizung des Naturmuseums aus dem Jahr 1988 in die Jahre gekommen ist und für das Museum perspektivisch nach einer neuen, nachhaltigen Lösung gesucht werden muss, wurde die Idee einer gemeinsamen Beheizung beider Gebäude durch eine Pelletheizung verfolgt. |
|
| Der zitierte Antrag an die Stadtverordnetenversammlung wurde im letzten Jahr abgelehnt, da die Realisierung einer Quartierslösung mit einer Hackschnitzelanlage im Stadtkern mit einem vertretbaren wirtschaftlichen Aufwand nicht zu realisieren wäre. Außerdem lässt die enge Bebauung in diesem Quartier dies nicht zu. Der Magistrat ist natürlich bestrebt kontinuierlich die notwendigen Maßnahmen wie Heizungserneuerungen mit einer für die Stadt optimalen und kostengünstigen Lösung unter Nutzung von maximalen Förderquoten durchzuführen. Genau dies ist mit dem dargestellten Ansatz zu erreichen. |
| 3.) | Es wird derzeit versucht, für diese innovative Idee Fördergelder einzuwerben. Eine anteilige Aufteilung der Investitionskosten und der Kosten für die laufende Unterhaltung der Anlage zwischen der Stadt Tann (Rhön) und der Aktiv-Stiftung ist über eine Vereinbarung im Detail zu regeln, insofern die Idee auch wirklich zur Umsetzung kommen wird. Da es sich um eine gute Lösung für beide Gebäude handelt, wären eine hohe Förderquote und damit eine gute Umsetzungswahrscheinlichkeit wünschenswert. |
| 4.) | Nein. Wie oben beschrieben handelt es sich nicht um ein Nahwärmenetz, sondern lediglich um eine gemeinsame Heizung. |
| 5.) | Nein. |
| 6.) | Hierzu kann derzeit keine Aussage getroffen werden. |
| 7.) | Siehe Antwort 6.) |
| 8.) | Durch die überaus gute Arbeit der Aktiv-Stiftung sowie des ausführenden Planungsbüros für das Projekt halten sich die Arbeiten für die Stadt Tann (Rhön) bei der momentanen baulichen Projektumsetzung in einem überschaubaren und leistbaren Rahmen. |
|
| Einen enormen Zeitanteil haben selbstverständlich die Vorarbeiten für das Projekt in Anspruch genommen. Vor allen Dingen mit Blick auf die Hindernisse bei der Beantragung der Fördermittel sowie die bürokratischen Hemmnisse. |
|
| Den überwiegenden Teil des Aufwands haben auch die fortwährenden Versuche Einzelner zur Torpedierung des Projektes verursacht. Diese haben für Magistrat und Stadtverwaltung sehr viel Zeit beansprucht und haben dazu geführt, dass die Prüfung der ordnungsgemäßen Weiterleitung und Verwendung der immensen Fördersummen intensiver durchgeführt wurde. Glücklicherweise konnte trotz aller diesbezüglichen Behauptungen kein Fehlverhalten des Magistrates festgestellt werden und der damit verbundene Aufwand hat sich mittlerweile auf einen maßvollen und machbaren Zeitanteil reduziert. |
|
| Explizit danken möchte ich allen Verantwortlichen des Landes Hessen, der WI-Bank und des Landkreises Fulda, die durch ihren Einsatz alles getan haben, um die Fördermittel für das Projekt zu erhalten. |
Schluss der Sitzung: 21.54 Uhr