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Stadtanzeiger Tann (Rhön)
Ausgabe 16/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Direktwahl des Bürgermeisters in der Stadt Tann (Rhön) am 26. Januar 2025

Bekanntmachung über die Gültigkeit der Wahl

Gegen die Gültigkeit der Direktwahl des Bürgermeisters in der Stadt Tann (Rhön) am 26. Januar 2025 wurde ein Einspruch erhoben.

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Tann (Rhön) hat in ihrer Sitzung am 28.03.2025 gemäß § 26 Abs. 1 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) i.V.m. § 50 KWG die vg. Wahl geprüft, den Einspruch zurückgewiesen und die Wahl für gültig erklärt.

Tann (Rhön), 11.04.2025

Der Gemeindewahlleiter
gez. Dänner
Dänner, Bürgermeister