Gegen die Gültigkeit der Direktwahl des Bürgermeisters in der Stadt Tann (Rhön) am 26. Januar 2025 wurde ein Einspruch erhoben.
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Tann (Rhön) hat in ihrer Sitzung am 28.03.2025 gemäß § 26 Abs. 1 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) i.V.m. § 50 KWG die vg. Wahl geprüft, den Einspruch zurückgewiesen und die Wahl für gültig erklärt.
Tann (Rhön), 11.04.2025