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Stadtanzeiger Tann (Rhön)
Ausgabe 17/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Wegeeinziehung

Aufgrund des § 5 HGO in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBL I. S. 142) zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.12.2020 (GVBL I. S. 915) und des § 58 Abs. 4 des Flurbereinigungsgesetzes vom 16.03.1976 (BGBL I. S. 546) in der derzeit geltenden Fassung, hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Tann (Rhön) in Ihrer Sitzung am 16.09.2022 folgende Satzung beschlossen:

Satzung

über die Aufhebung des Weges

in der Gemarkung Hundsbach, Flur 1, Flurstück 10/3

§ 1

Von der im Umlegungsplan von Hundsbach vom 05. Juli 1949, unter der Ordnungsnummer 1a aufgeführten Wegeparzelle (frühere Bezeichnung Gemarkung Hundsbach, Flur 1, Flurstück 10), Lagebezeichnung „Vorderfeld“, Gemarkung Hundsbach, Flur 1, Flurstück 10/3, Fläche 1.740 m², wird eingezogen.

Die Wegefläche ist in dem beigefügten Kartenausschnitt gekennzeichnet und Bestandteil dieses Beschlusses.

§ 2

Diese Aufhebungssatzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung und der Genehmigung der Aufsichtsbehörde in Kraft.

Tann (Rhön), den 16.09.2022

Der Magistrat der Stadt Tann (Rhön)

-Siegel-

gez. Dänner

Bürgermeister

Zustimmung des Landrates

des Landkreises Fulda vom 14.03.2023

Gemäß § 58 Absatz 4 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) erteile ich die Zustimmung zu der Satzung der Stadt Tann (Rhön) vom 16.09.2022 über die Einziehung eines Weges in der Gemarkung Hundsbach, Flur 1, Flurstück 10/3.

Im Auftrag

gez. Huder

-Siegel-

Kommunalaufsicht Landkreis Fulda