Aufgrund der §§ 113 und 114 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142); zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 21.06.2018 (GVBl. I S. 291), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Tann (Rhön) am 16.07.2021 folgenden Beschluss gefasst:
9. Beschlussfassung des Jahresabschlusses und Entlastung des Magistrates für das Haushaltsjahr 2019
Es wird beschlossen,
| 1. | Der geprüfte Jahresabschluss 2019, bestehend aus Vermögensrechnung (Bilanz), Ergebnisrechnung und Finanzrechnung wird wie folgt festgestellt: |
|
| Die Bilanzsumme beträgt 30.944.868,94 Euro. |
|
| Das Ergebnis des Haushaltsjahres 2019 wird mit einem Jahresergebnis in Höhe von |
| - | 35.506,21 Euro im ordentlichen und mit einem Jahresergebnis von |
| - | 15.982,57 Euro im außerordentlichen Ergebnis, somit mit einem Gesamtergebnis von |
| - | 51.488,78 Euro festgestellt. |
| 2. | Dem Magistrat wird gemäß § 114 Absatz 1 HGO für das Haushaltsjahr 2019 Entlastung erteilt. |
Vorstehender Beschluss über den Jahresabschluss der Stadt Tann (Rhön) für das Haushaltsjahr 2019 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Der Jahresabschluss liegt zur Einsichtnahme vom
29.04.2024 - 08.05.2024
im Rathaus Tann (Rhön), Marktplatz 9, Zimmer EG 01 (Erdgeschoss, Stadtkasse), zu folgenden Uhrzeiten öffentlich aus:
| Montag bis Mittwoch, täglich |
| von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
|
| und | von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr, |
| Donnerstag |
| von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
|
| und | von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, |
| Freitag |
| von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr. |
| Tann (Rhön), den 26.04.2024 | Der Magistrat der Stadt Tann (Rhön) |
| Az.: 901 – 28 | Mario Dänner |
|
| Bürgermeister |