Aufgrund des § 6 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 05.02.2026 (GVBl. 2026 Nr. 8), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Tann (Rhön) am 17.04.2026 folgende Hauptsatzung beschlossen:
Artikel 1
§ 5 erhält folgende Fassung
§ 5 Magistrat
| (1) | Der Magistrat besteht aus der hauptamtlichen Bürgermeisterin oder dem hauptamtlichen Bürgermeister und den ehrenamtlichen Stadträtinnen und/oder Stadträten. |
| (2) | Die Zahl der Stadträtinnen bzw. Stadträten beträgt 5 (fünf). |
Artikel 2
Artikel 1 tritt mit dem Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.
Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit dem hierzu ergangenen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.
| Tann (Rhön), den 17.04.2026 | Der Magistrat der Stadt Tann (Rhön) |
| Siegel | gez. Gelbe |
| | Gelbe, Bürgermeister |