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Stadtanzeiger Tann (Rhön)
Ausgabe 17/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Wahl zur Stadtverordnetenversammlung der Stadt Tann (Rhön) und zu den Ortsbeiräten

Bekanntmachung über die Gültigkeit der Wahlen

Gegen die Gültigkeit der Kommunalwahlen in der Stadt Tann (Rhön) am 15. März 2026 wurde kein Einspruch erhoben.

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Tann (Rhön) hat in ihrer Sitzung am 17.04.2026 festgestellt, dass keine der in § 26 Abs. 1 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) genannten Gründe vorliegen. Die vg. Wahlen wurden daher für gültig erklärt. Gegen diese Feststellung können die Rechtsmittel gemäß § 27 KWG eingelegt werden.

Tann (Rhön), 20.04.2026

Der Gemeindewahlleiter
gez. Gelbe
 Gelbe, Bürgermeister