Aufgrund der §§ 113 und 114 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142); zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 21.06.2018 (GVBl. I S. 291), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Tann (Rhön) am 16.12.2022 folgenden Beschluss gefasst:
| 5. | Beschlussfassung des Jahresabschlusses und Entlastung des Magistrates für das Haushaltsjahr 2020 |
Es wird beschlossen,
| 1. | Der geprüfte Jahresabschluss 2020, bestehend aus Vermögensrechnung (Bilanz), Ergebnisrechnung und Finanzrechnung wird wie folgt festgestellt: | |
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| Die Bilanzsumme beträgt 30.551.923,35 Euro. | |
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| Das Ergebnis des Haushaltsjahres 2019 wird mit einem Jahresergebnis in Höhe von | |
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| 15.787,28 Euro im ordentlichen und mit einem Jahresergebnis von |
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| -32.465,53 Euro im außerordentlichen Ergebnis, somit mit einem Gesamtergebnis von |
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| -16.678,25 Euro festgestellt. |
| 2. | Dem Magistrat wird gemäß § 114 Absatz 1 HGO für das Haushaltsjahr 2020 Entlastung erteilt. | |
Vorstehender Beschluss über den Jahresabschluss der Stadt Tann (Rhön) für das Haushaltsjahr 2020 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Jahresabschluss ist auch online über www.tann-rhoen.de abrufbar.
Der Jahresabschluss liegt zur Einsichtnahme vom
06.05.2024 - 15.05.2024
im Rathaus Tann (Rhön), Marktplatz 9, Zimmer EG 01 (Erdgeschoss, Stadtkasse), zu folgenden Uhrzeiten öffentlich aus:
| Montag bis Mittwoch, täglich | von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
| und | von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr, |
| Donnerstag | von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
| und | von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, |
| Freitag | von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr. |
Tann (Rhön), den 03.05.2024
| Az.: 901 – 28 | Der Magistrat der Stadt Tann (Rhön) |
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| Mario Dänner |
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| Bürgermeister |